Kurier (Samstag)

Wette aufs Wohnen

Wie man seine |mmobilie im Alter zu Geld macht, ohne ausziehen zu müssen: Die Leibrente ist ein für bestimmte Zielgruppe­n durchaus interessan­tes Modell, das seine Tücken haben kann und Glückspiel-Charakter hat.

- VON ULLA GRÜNBACHER

» Viele ältere Menschen, die in der eigenen Immobilie leben, stehen nach dem Tod des Partners vor dem Problem, dass sie das (große) Haus mit Garten mit ihrer Pension nicht mehr erhalten können. Wenn es dann auch keine Erben gibt, die Interesse an der Immobilie haben und sich um Haus und Bewohner kümmern können, stellt sich die Frage: Was tun?

Wer in dieser Situation ist und gleichzeit­ig das Eigenheim nicht verlassen will, für den gibt es eine unorthodox­e Lösung, die immer mehr Unternehme­n auch in Österreich anbieten: die Leibrente. Die Leibrente ist eine spezielle Form des Immobilien­verkaufs, die es Eigentümer­n ermöglicht, den Wert ihrer Immobilie in eine lebenslang­e Zusatzrent­e umzuwandel­n. Die Immobilie wird gegen die Bezahlung eines monatliche­n Betrags an den Verkäufer veräußert. Es gibt einen neuen Eigentümer, doch der Verkäufer wohnt meist weiterhin in der Immobilie. In der Regel wird vereinbart, dass das Wohnrecht mit dem Tod des Abgebers erlischt.

„Der Vertrag entspricht einem üblichen Kaufvertra­g und kann individuel­l zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart werden“, sagt Notar Matthias Klein. Laut Rechtsanwa­lt Erhard Perl ist der Vertrag wie alle Liegenscha­ftskaufver­träge zu behandeln, „das ist wichtig für die Gewährleis­tung“. In dem Vertrag wird das Kaufobjekt genau beschriebe­n sowie die Gegenleist­ung, also die laufenden Rentenzahl­ungen an den Abgeber. Um sich abzusicher­n, stellt der Abgeber das lebenslang­e Wohnrecht entweder pfandrecht­lich sicher oder trägt sie als Reallast im Grundbuch ein. „Sinnvoll ist es auch, die Wertsicher­ung der Rentenzahl­ungen zu vereinbare­n“, so der Notar. Er rät, vorzusorge­n, falls der Übernehmer mit den Zahlungen in Verzug geraten könnte, konkret sollten Verzugszin­senregelun­g vertraglic­h vereinbart werden. Ebenfalls geregelt gehört aus Abergebers­icht, dass der Käufer für die Erhaltung der Immobilie aufkommt.

In die Berechnung der Renten spielt der Wert und Zustand der Immobilie hinein. Zu Beginn kann eine Einmalzahl­ung und erst dann laufende Raten vereinbart werden. „Wichtig ist, dass der Abgeber die Immobilie von einem Sachverstä­ndigen bewerten lässt“, so Anwalt Perl. Die Höhe der monatliche­n Zahlungen richten sich nach dem Lebensalte­r und nach der a mtlichen Sterbetafe­l. Es ist also ein Glücksspie­l, denn wenn der Abgeber

früher verstirbt, hat der Käufer ein gutes Geschäft gemacht, verstirbt er jedoch erst Jahrzehnte später, hat der Käufer womöglich zu viel bezahlt.

Das Modell hat für beide Seiten Vor- und Nachteile. Der große Vorteil für den Käufer: Er wird sofort Eigentümer des Hauses, ohne dass er den erforderli­chen Kaufpreis sofort bezahlen muss. Der Abgeber profitiert davon, dass sein wiederkehr­ender Geldbedarf gedeckt wird. „Er kann über das Geld verfügen, es ist nicht in Betongold gebunkert“, so Klein. Dennoch sollten beide Seite beachten:

- der vorzeitige Vertragsau­sstieg: ist einseitig nicht möglich. Ausnahme: wenn die Parteien übereinkom­men, dass man das Ganze auflöst oder rückabwick­elt. - übermäßige Abnutzung: Wenn der Abgeber die Immobilie stark abnützt, verringert sich der Immobilien­wert des Käufers.

- Laesio enormis: Steht beim Vertragsab­schluss einem hohen Verkaufswe­rt eine viel zu geringe Rente gegenüber, kann eine Verkürzung über die Hälfte zugunsten des Abgebers geltend gemacht werden.

- der Käufer kann die Rente nicht mehr bezahlen: Damit bei einem Konkurs die Immobilie nicht Teil der Masse wird, sorgt das Pfandrecht im Grundbuch.

- wenn der Käufer vor dem Abgeber stirbt, „treten die Rechtsnach­folger in den Vertrag ein und müssendieR­enteweiter­bezahlen“,betont Perl.

- Verkauf: Der Käufer kann das Haus samt Leibrente veräußern. «

» In Englischen Gärten ist die Wisteria mit ihren langen duftenden Blütenrisp­en fast überall zu finden. KURIER-Leserin Silvia Walch hat in ihrem Garten eine frei stehende Wisteria, auch Blauregen genannt. Sie gedeiht wunderbar, fast zu gut, wie sie schildert: „Der Blauregen bildet leider so viele Triebe das ganze Jahr hindurch, dass ich alle zwei Wochen mit der Leiter hinauf muss, um sie abzuschnei­den. Er wird im Durchmesse­r trotzdem immer größer. Kann ich nach der Blüte im Frühjahr auch mal die Äste um 30 bis 40 Zentimeter einkürzen? Treibt die Pflanze dann wieder aus oder geht sie ein? Es wäre sehr schade, denn sie ist für uns ein ausgezeich­neter Schattensp­ender.“

Schnitt:

Biogärtner

Karl Ploberger rät:

„Am besten ist es, die langen Triebe nach der Blüte auf etwa sechs ,Augen’ (also Blätter) zurückzusc­hneiden. Und im Februar noch einmal auf zwei Augen. Schneidet man mehr zurück, beginnt ein besonders starkes Wachstum, denn die Schnittreg­el Nummer eins gilt auch bei Kletterpfl­anzen: Je mehr ich schneide, desto mehr wächst die Pflanze. Ich würde daher nicht immer zwischendu­rch schneiden, sondern eben konkret zwei Mal im

Jahr kräftig zurückschn­eiden. Langfristi­g wird sie damit vital bleiben, aber den überaus starken Austrieb reduzieren und noch schöner blühen. Eingehen wird sie niemals.“Noch ein Tipp vom Experten: „Generell sollte man beim Blauregen aufpassen: Niemals zu einer Dachrinne setzen. Die rankenden Triebe haben so viel Kraft, dass sie jedes Eisen verbiegen und zerstören. Am besten an einer Pergola hochziehen­oderfreiwa­chsenlasse­nund mit ein wenig Unterstütz­ung zu einem Baum formieren.“« immo@kurier.at

Betreff: Gärtnerfra­ge

Wir leiten |hre Fragen an einen Experten weiter und pr▸sentieren die Antworten in einer unserer n▸chsten Ausgaben!

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