Unbeliebte Zweitwohnsitzer
Die kalten Betten von Zweitwohnsitzen und Ferienimmobilien sind vielen österreichischen Tourismusgemeinden ein Dorn im Auge. Mit Abgaben, der Definition von Vorbehaltsgemeinden und Kontrollen wird gegen nicht genehmigte Zweitwohnsitze vorgegangen.
» Die Nachfrage nach Zweitwohnsitzen ist vor allem im Alpenraum groß. Der große Vorteil eines Wochenendhauses oder einer Ferienimmobilie: man legt das Geld in Betongold an, nutzt die Immobilie in den Ferien und später vielleicht in der Pension. Falls die Immobilie touristisch vermietet wird, wenn man sie selbst gerade nicht nutzt, können zudem Mieteinnahmen erzielt werden. Gemeinden und Regionen versuchen, neuen Zweitwohnsitzanlagen einen Riegel vorzuschieben. Denn die oft teuren Ferienimmobilien treiben die Immobilienpreise in der Region in die Höhe, für Ortsansässige wird es dadurch schwieriger, leistbare Wohnungen zu finden. Außerdem können die zusätzlichen Kosten, die für die kommunale Verwaltung entstehen, nicht durch die Tourismusabgaben gedeckt werden. Das Phänomen der kalten Betten verursacht ebenso Einbußen für die Gemeinde wie die schrumpfenden Kommunalabgaben.
Gesetzliche Beschränkungen sollen den Wildwuchs an Zweitwohnsitzen und Ferienimmobilien verhindern. Im Salzburger Raumordnungsgesetz ist zum Beispiel festgelegt, dass maximal 16 Prozent der Wohnungen in einer Gemeinde Nicht-Hauptwohnsitze sein dürfen. Das Problem sind freilich illegale Zweitwohnsitze, die sich über die Jahrzehnte entwickelt haben. Hier versuchen die Gemeinden, mithilfe des Strom- und Wasserverbrauches
zu überprüfen, ob die Immobilie regelmäßig genützt wird. Dazu haben einzelne Gemeinden auch bereits Detektive eingesetzt.
In Tirol haben sich laut Manfred König, Rechtsgutachter für Zweitwohnsitze, Gemeinden zusammengeschlossen, um nicht genehmigten Zweitwohnsitzen auf die Spur zu kommen. Gemeinden wie St. Johann in Tirol, Oberndorf und Aurach haben Juristen beauftragt, die Kontrollen auf der Suche nach illegalen Zweitwohnsitzen durchführen und regelmäßig überprüfen, ob jemand zu Hause ist. Auch in Salzburg wurde versucht, gegenzusteuern. „Hier hat es eine Amnestie über bestehende Zweitwohnsitze gegeben“, sagt Manfred König. Der Verfassungsgerichtshof hat diese nachträgliche Legalisierung am 30. Juni 2022 jedoch wieder aufgehoben. Strafzahlungen und die Enteignung
der Liegenschaften stehen seither im Raum – eine gesetzliche Klarstellung ist bis heute nicht erfolgt.
In immer mehr Bundesländern werden außerdem Zweitwohnsitzabgaben eingehoben und sogenannte Vorbehaltsgemeinden definiert. Vorbehaltsgemeinden haben das Ziel, dass Wohnraum und Bauland jenen vorbehalten sind, die ganzjährig in einer Ge
meinde wohnen. So gibt es zum Beispiel in Oberösterreich 26 Vorbehaltsgemeinden, vor allem rund um die Seen.
Ob eine Bewilligung für den Erwerb eines Zweitwohnsitzes erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Grundverkehrsgesetzen ab, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, und der Art der Immobilie sowie der Nutzung. In Vorbehaltsgemeinden ist der Erwerb in der Regel nur mit einer
Bewilligung durch die Grundverkehrskommission möglich.
Laut österreichischem Meldegesetz liegt ein Nebenwohnsitz vor, wenn jemand im Gegensatz zum Hauptwohnsitz dort einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen hat – etwa um dort zu studieren, zu arbeiten oder regelmäßig die Freizeit zu verbringen. Eine Person kann mehrere Nebenwohnsitze haben, aber nur einen
Hauptwohnsitz. Die amtliche Meldepflicht gilt für alle Wohnsitze. Ob man den Zweitwohnsitz auch vermieten kann, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet und welche Widmung die Liegenschaft aufweist. Vor allem die Kurzzeitvermietung einer zulässigerweise als Zweitwohnsitz genutzten Wohnung – zum Beispiel über Airbnb – kann bestimmten Beschränkungen unterworfen sein. «