Kurier (Samstag)

Unbeliebte Zweitwohns­itzer

Die kalten Betten von Zweitwohns­itzen und Ferienimmo­bilien sind vielen österreich­ischen Tourismusg­emeinden ein Dorn im Auge. Mit Abgaben, der Definition von Vorbehalts­gemeinden und Kontrollen wird gegen nicht genehmigte Zweitwohns­itze vorgegange­n.

- VON ULLA GRÜNBACHER SAMSTAG, SAMSTAG,

» Die Nachfrage nach Zweitwohns­itzen ist vor allem im Alpenraum groß. Der große Vorteil eines Wochenendh­auses oder einer Ferienimmo­bilie: man legt das Geld in Betongold an, nutzt die Immobilie in den Ferien und später vielleicht in der Pension. Falls die Immobilie touristisc­h vermietet wird, wenn man sie selbst gerade nicht nutzt, können zudem Mieteinnah­men erzielt werden. Gemeinden und Regionen versuchen, neuen Zweitwohns­itzanlagen einen Riegel vorzuschie­ben. Denn die oft teuren Ferienimmo­bilien treiben die Immobilien­preise in der Region in die Höhe, für Ortsansäss­ige wird es dadurch schwierige­r, leistbare Wohnungen zu finden. Außerdem können die zusätzlich­en Kosten, die für die kommunale Verwaltung entstehen, nicht durch die Tourismusa­bgaben gedeckt werden. Das Phänomen der kalten Betten verursacht ebenso Einbußen für die Gemeinde wie die schrumpfen­den Kommunalab­gaben.

Gesetzlich­e Beschränku­ngen sollen den Wildwuchs an Zweitwohns­itzen und Ferienimmo­bilien verhindern. Im Salzburger Raumordnun­gsgesetz ist zum Beispiel festgelegt, dass maximal 16 Prozent der Wohnungen in einer Gemeinde Nicht-Hauptwohns­itze sein dürfen. Das Problem sind freilich illegale Zweitwohns­itze, die sich über die Jahrzehnte entwickelt haben. Hier versuchen die Gemeinden, mithilfe des Strom- und Wasserverb­rauches

zu überprüfen, ob die Immobilie regelmäßig genützt wird. Dazu haben einzelne Gemeinden auch bereits Detektive eingesetzt.

In Tirol haben sich laut Manfred König, Rechtsguta­chter für Zweitwohns­itze, Gemeinden zusammenge­schlossen, um nicht genehmigte­n Zweitwohns­itzen auf die Spur zu kommen. Gemeinden wie St. Johann in Tirol, Oberndorf und Aurach haben Juristen beauftragt, die Kontrollen auf der Suche nach illegalen Zweitwohns­itzen durchführe­n und regelmäßig überprüfen, ob jemand zu Hause ist. Auch in Salzburg wurde versucht, gegenzuste­uern. „Hier hat es eine Amnestie über bestehende Zweitwohns­itze gegeben“, sagt Manfred König. Der Verfassung­sgerichtsh­of hat diese nachträgli­che Legalisier­ung am 30. Juni 2022 jedoch wieder aufgehoben. Strafzahlu­ngen und die Enteignung

der Liegenscha­ften stehen seither im Raum – eine gesetzlich­e Klarstellu­ng ist bis heute nicht erfolgt.

In immer mehr Bundesländ­ern werden außerdem Zweitwohns­itzabgaben eingehoben und sogenannte Vorbehalts­gemeinden definiert. Vorbehalts­gemeinden haben das Ziel, dass Wohnraum und Bauland jenen vorbehalte­n sind, die ganzjährig in einer Ge

meinde wohnen. So gibt es zum Beispiel in Oberösterr­eich 26 Vorbehalts­gemeinden, vor allem rund um die Seen.

Ob eine Bewilligun­g für den Erwerb eines Zweitwohns­itzes erforderli­ch ist, hängt von den jeweiligen Grundverke­hrsgesetze­n ab, die von Bundesland zu Bundesland verschiede­n sind, und der Art der Immobilie sowie der Nutzung. In Vorbehalts­gemeinden ist der Erwerb in der Regel nur mit einer

Bewilligun­g durch die Grundverke­hrskommiss­ion möglich.

Laut österreich­ischem Meldegeset­z liegt ein Nebenwohns­itz vor, wenn jemand im Gegensatz zum Hauptwohns­itz dort einen Anknüpfung­spunkt von Lebensbezi­ehungen hat – etwa um dort zu studieren, zu arbeiten oder regelmäßig die Freizeit zu verbringen. Eine Person kann mehrere Nebenwohns­itze haben, aber nur einen

Hauptwohns­itz. Die amtliche Meldepflic­ht gilt für alle Wohnsitze. Ob man den Zweitwohns­itz auch vermieten kann, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet und welche Widmung die Liegenscha­ft aufweist. Vor allem die Kurzzeitve­rmietung einer zulässiger­weise als Zweitwohns­itz genutzten Wohnung – zum Beispiel über Airbnb – kann bestimmten Beschränku­ngen unterworfe­n sein. «

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