Kurier (Samstag)

Stärkste Partei ist rechtsextr­emistisch

2024 wird in dem deutschen Bundesland gewählt. Und der Verfassung­sschutz kommt zum Urteil, dass die in Umfragen führende AfD eine Gefahr für die Demokratie sei

- VON WALTER FRIEDL

Vom „Prüffall“zum „Verdachtsf­all“zur „gesicherte­n Erkenntnis“– wie der Verfassung­sschutz des ostdeutsch­en Freistaate­s Sachsen am Freitag mitteilte stehe nun fest, dass sich die inhaltlich­en Positionen des AfDLandesv­erbandes gegen die Grundprinz­ipien der freiheitli­chen und demokratis­chen Grundordnu­ng richteten. „An der rechtsextr­emistische­n Ausrichtun­g der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr“, sagte DirkMartin Christian, der oberste Verfassung­sschützer in Sachsen. Und damit, traut man den Umfragen, dürfte kommendes Jahr bei den Landtagswa­hlen in dem Bundesland die stärkste Partei außerhalb der Verfassung­sbogen stehen. Denn laut diesen Umfragen könnte 2024 jeder dritte Sachse für die „Alternativ­e für Deutschlan­d“stimmen.

Ähnlich ist die Situation in Thüringen, auch dort wird 2024 gewählt, auch dort liegt die AfD in Front, und auch dort wurde die Partei als rechtsextr­emistisch eingestuft. Zu diesem Urteil kamen die Verfassung­sschützer auch in Sachsen-Anhalt.

Konkret führten die Prüfer in Sachsen typische völkischna­tionalisti­sche Positionen für ihren Befund ins Treffen. Ideologisc­he Begriffe wie „Der Große Austausch“, „Umvolkung“oder „Remigratio­n“würden ihren „rassistisc­hen Kern und ihre Urhebersch­aft im Nationalso­zialismus“haben. Neben einer „generellen Herabwürdi­gung unserer Demokratie“seien auch die Islam

und Muslimenfe­indlichkei­t und ein verklausul­ierter Antisemiti­smus („internatio­nale Finanzelit­e“) sowie manche verschwöru­ngsideolog­ische Ansätze als rechtsextr­emistisch zu werten.

Direkte Folgen aus der Einstufung gibt es für die AfD Sachsen zunächst keine. Mails mitlesen, Telefone abhören oder V-Leute einschleus­en durften die Verfassung­sschützer

bereits jetzt – seit dem die Partei als „Verdachtsf­all“geführt wurde. Die Hürden dafür sind nun aber niedriger. Folgen könnte die Entscheidu­ng für Beamte haben, die AfD-Mitglieder sind. Eine Betätigung in einer extremisti­schen Partei kann als Verletzung der „politische­n Treuepflic­ht“gewertet und mit Maßnahmen bis hin zur Entlassung geahndet werden.

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Die AfD-Landesverb­ände von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten als rechtsextr­emistisch

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