Stärkste Partei ist rechtsextremistisch
2024 wird in dem deutschen Bundesland gewählt. Und der Verfassungsschutz kommt zum Urteil, dass die in Umfragen führende AfD eine Gefahr für die Demokratie sei
Vom „Prüffall“zum „Verdachtsfall“zur „gesicherten Erkenntnis“– wie der Verfassungsschutz des ostdeutschen Freistaates Sachsen am Freitag mitteilte stehe nun fest, dass sich die inhaltlichen Positionen des AfDLandesverbandes gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung richteten. „An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr“, sagte DirkMartin Christian, der oberste Verfassungsschützer in Sachsen. Und damit, traut man den Umfragen, dürfte kommendes Jahr bei den Landtagswahlen in dem Bundesland die stärkste Partei außerhalb der Verfassungsbogen stehen. Denn laut diesen Umfragen könnte 2024 jeder dritte Sachse für die „Alternative für Deutschland“stimmen.
Ähnlich ist die Situation in Thüringen, auch dort wird 2024 gewählt, auch dort liegt die AfD in Front, und auch dort wurde die Partei als rechtsextremistisch eingestuft. Zu diesem Urteil kamen die Verfassungsschützer auch in Sachsen-Anhalt.
Konkret führten die Prüfer in Sachsen typische völkischnationalistische Positionen für ihren Befund ins Treffen. Ideologische Begriffe wie „Der Große Austausch“, „Umvolkung“oder „Remigration“würden ihren „rassistischen Kern und ihre Urheberschaft im Nationalsozialismus“haben. Neben einer „generellen Herabwürdigung unserer Demokratie“seien auch die Islam
und Muslimenfeindlichkeit und ein verklausulierter Antisemitismus („internationale Finanzelite“) sowie manche verschwörungsideologische Ansätze als rechtsextremistisch zu werten.
Direkte Folgen aus der Einstufung gibt es für die AfD Sachsen zunächst keine. Mails mitlesen, Telefone abhören oder V-Leute einschleusen durften die Verfassungsschützer
bereits jetzt – seit dem die Partei als „Verdachtsfall“geführt wurde. Die Hürden dafür sind nun aber niedriger. Folgen könnte die Entscheidung für Beamte haben, die AfD-Mitglieder sind. Eine Betätigung in einer extremistischen Partei kann als Verletzung der „politischen Treuepflicht“gewertet und mit Maßnahmen bis hin zur Entlassung geahndet werden.