Richtig Lüften im Winter
Schimmel in der Wohnung kann die Gesundheit gef▸hrden. Mit ein paar einfachen Maßnahmen l▸sst sich die Bildung des Belags verhindern. Was Mieter in diesem Zusammenhang beachten müssen.
» Wenn es draußen kalt wird, zieht man sich gerne ins gut geheizte Zuhause zurück. Und vergisst dabei oft auf das Lüften. Aber auch im Winter muss frische Luft in die Wohnräume, sonst kann es passieren, dass sich Schimmel an den Wänden bildet. Die kalte Luft von draußen ist trockener als die warme Luft in der Wohnung und sie wärmt sich schneller auf.
Pilzsporen sind immer in der Luft. Sie werden aber nur unter bestimmten Umständen zum Problem. Zum Beispiel bei hoher Luftfeuchtigkeit. Beim Baden, Duschen, Wäschewaschen und trocknen sowie beim Kochen entsteht Wasserdampf. Menschen und Tiere geben zusätzlich Wasserdampf ab. Eine vierköpfige Familie erzeugt täglich zwischen zehn und zwölf Liter Feuchtigkeit. Wenn die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung hoch ist, bildet sich Wasser an den kältesten Stellen in der Wohnung. Das passiert meist an den Außenwänden oder rund um die Fenster. Genau hier kann sich Schimmelpilz entwickeln.
Bei alten, schlecht schließenden FensternundTürenwarundistder notwendige Luftwechsel durch undichte Fugen von selbst gewährleistet. Diese undichten Stellen bedeuten aber auch hohe, unkontrollierte Wärmeverluste und damit höhere Heizkosten und geringere Behaglichkeit.
In einem thermisch sanierten Haus hingegen sind die Wände unddieFenstersehrgutgedämmt, Heizkosten werden gespart. Damit Sie in Ihrer Wohnung ein gutes Raumklima behalten, rät die Umweltberatung, mehrmals täglich möglichst alle Fenster ganz zu öffnen. So wird eine Querlüftung erzeugt. Durch das Lüften bei weit geöffneten Fenstern wird die verbrauchte Luft innerhalb weniger Minuten ausgetauscht, ohne dass sich Wände und Einrichtungsgegenstände abkühlen. Je kälter und windiger es draußen ist, desto kürzer kann die Lüftungsdauer sein. Falsch hingegen ist es, im Winter das Fenster dauerhaft gekippt zu halten.
Für Mieter kann falsches Lüften unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen, wie Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband erklärt: „Wenn der Mieter den Schimmel selbst verursacht hat, kann der Vermieter den Mieter allenfalls wegen nachteiligem Gebrauch der Wohnung kündigen. Auch könnte der Vermieter Schadenersatz verlangen, wenn demMietereinVerschuldenander Schimmelbildung nachgewiesen werden kann.“
Schimmel kann auch durch weitere Maßnahmen vermieden werden. In der Küche: Kochen Sie mit Deckel und verwenden Sie den Dunstabzug. So kommt weniger Wasserdampf in die Luft. Im Badezimmer:NachdemDuschendie Fliesen an den Wänden kalt abspülen und danach einen Abzieher verwenden.