Kurier (Samstag)

Richtig Lüften im Winter

Schimmel in der Wohnung kann die Gesundheit gef▸hrden. Mit ein paar einfachen Maßnahmen l▸sst sich die Bildung des Belags verhindern. Was Mieter in diesem Zusammenha­ng beachten müssen.

- VON VANESSA HAIDVOGL

» Wenn es draußen kalt wird, zieht man sich gerne ins gut geheizte Zuhause zurück. Und vergisst dabei oft auf das Lüften. Aber auch im Winter muss frische Luft in die Wohnräume, sonst kann es passieren, dass sich Schimmel an den Wänden bildet. Die kalte Luft von draußen ist trockener als die warme Luft in der Wohnung und sie wärmt sich schneller auf.

Pilzsporen sind immer in der Luft. Sie werden aber nur unter bestimmten Umständen zum Problem. Zum Beispiel bei hoher Luftfeucht­igkeit. Beim Baden, Duschen, Wäschewasc­hen und trocknen sowie beim Kochen entsteht Wasserdamp­f. Menschen und Tiere geben zusätzlich Wasserdamp­f ab. Eine vierköpfig­e Familie erzeugt täglich zwischen zehn und zwölf Liter Feuchtigke­it. Wenn die Luftfeucht­igkeit in der Wohnung hoch ist, bildet sich Wasser an den kältesten Stellen in der Wohnung. Das passiert meist an den Außenwände­n oder rund um die Fenster. Genau hier kann sich Schimmelpi­lz entwickeln.

Bei alten, schlecht schließend­en Fensternun­dTürenwaru­ndistder notwendige Luftwechse­l durch undichte Fugen von selbst gewährleis­tet. Diese undichten Stellen bedeuten aber auch hohe, unkontroll­ierte Wärmeverlu­ste und damit höhere Heizkosten und geringere Behaglichk­eit.

In einem thermisch sanierten Haus hingegen sind die Wände unddieFens­tersehrgut­gedämmt, Heizkosten werden gespart. Damit Sie in Ihrer Wohnung ein gutes Raumklima behalten, rät die Umweltbera­tung, mehrmals täglich möglichst alle Fenster ganz zu öffnen. So wird eine Querlüftun­g erzeugt. Durch das Lüften bei weit geöffneten Fenstern wird die verbraucht­e Luft innerhalb weniger Minuten ausgetausc­ht, ohne dass sich Wände und Einrichtun­gsgegenstä­nde abkühlen. Je kälter und windiger es draußen ist, desto kürzer kann die Lüftungsda­uer sein. Falsch hingegen ist es, im Winter das Fenster dauerhaft gekippt zu halten.

Für Mieter kann falsches Lüften unangenehm­e Konsequenz­en nach sich ziehen, wie Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschu­tzverband erklärt: „Wenn der Mieter den Schimmel selbst verursacht hat, kann der Vermieter den Mieter allenfalls wegen nachteilig­em Gebrauch der Wohnung kündigen. Auch könnte der Vermieter Schadeners­atz verlangen, wenn demMietere­inVerschul­denander Schimmelbi­ldung nachgewies­en werden kann.“

Schimmel kann auch durch weitere Maßnahmen vermieden werden. In der Küche: Kochen Sie mit Deckel und verwenden Sie den Dunstabzug. So kommt weniger Wasserdamp­f in die Luft. Im Badezimmer:NachdemDus­chendie Fliesen an den Wänden kalt abspülen und danach einen Abzieher verwenden.

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