Schimmel in der Wohnung
Stellen Sie die Möbel nicht direkt an die Außenwände. Lassen Sie mindestens einen Abstand von 10 bis 20 Zentimetern. So kommt die warme Luft auch an die Außenwand. Bei Möbeln mit Füßen kann die Luft besser zirkulieren. Ein Zimmer gar nicht zu heizen, begünstigt ebenfalls die Schimmelbildung an der Wand.
Schimmel sofort entfernen, ist die wichtigste Maßnahme. Wiener Wohnen empfiehlt: Tränken Sie ein Tuch mit „Haushaltsalkohol“(80-prozentiger Alkohol, erhältlich in der Apotheke) und wischen Sie die Stellen großflächig ab. Alternativ können Sie auch handelsüblichen Schimmelentferner verwenden. Dadurch werden die Sporen der Pilze im Tuch gefangen und das Pilzgewebe wird abgetötet. Werfen Sie das verwendete Tuch danach in den Hausmüll. «
Die Arbeiterkammer erklärt, wer was zu tun hat
Eine rein oberflächliche Schimmelbildung ist von Mietern zu beseitigen, wenn der Schaden nicht durch M▸ngel der Bausubstanz bedingt ist und durch richtiges Beheizen und Belüften der R▸ume vermieden werden kann.
Wenn der Schimmel allerdings in das Mauerwerk eindringt und nicht allein durch eine Behandlung der Oberfl▸che (wie Neuanstrich mit desinfizierender Farbe) beseitigt werden kann, handelt es sich um einen ernsten Schaden des Hauses, der vom Vermieter zu beheben ist. Wurde die Schimmelbildung vom Mieter verschuldet (etwa durch mangelndes Lüften und Heizen), können die Vermieter die Sanierungskosten von den Mietern zurückfordern.
Sind die Mieter aufgrund einer unverschuldeten Schimmelbildung wesentlich beeintr▸chtigt, haben sie das Recht, die Miete entsprechend der Beeintr▸chtigung zu mindern.
Die Frage, wodurch die Schimmelbildung verursacht wurde, kann in der Regel nur von einem technischen Sachverständigen gekl▸rt werden. Die Arbeiterkammer empfiehlt, sofort nach Auftreten des Schimmels den Vermieter darüber schriftlich zu informieren.
Außerhalb des Geltungsbereichs des Mietrechtsgesetzes (etwa im Einund Zweifamilienhaus, bei gemieteten Eigentumswohnungen) können anderslautende vertragliche Vereinbarungen bestehen.