Kurier (Samstag)

Erwin-Pröll-Stiftung: Justiz darf gegen Sobotka ermitteln

Immunität. Nationalra­tspräsiden­t plädierte auch selbst für seine „Auslieferu­ng“

- VON CHRISTIAN BÖHMER

Es kam wie erwartet: Der sogenannte Immunitäts­ausschuss im Hohen Haus hat am Freitag einstimmig beschlosse­n, die Immunität von Wolfgang Sobotka aufzuheben.

Damit bekommt die Justiz grünes Licht für Ermittlung­en gegen den Nationalra­tspräsiden­ten.

Worum geht es?

Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) hat die Aufhebung von Sobotkas Immunität beantragt, weil im Zuge der Einvernahm­e des früheren Generalsek­retärs im Finanzmini­sterium, Thomas Schmid (Prozess siehe Seite 4), auch der Vorwurf kolportier­t wurde, Sobotka habe bei einer Steuerprüf­ung der „ErwinPröll-Stiftung“intervenie­rt.

Abgesehen von den Aussagen Schmids hat die Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) eine Chat-Nachricht des damaligen Sektionsch­efs im Finanzmini­sterium, Eduard Müller, vorgelegt, die zeigen soll, dass die Steuerprüf­ung der erwähnten Stiftung zwischen Müller und Schmid (und damit möglicherw­eise auch zwischen Schmid und Sobotka, Anm.) Thema war. Der KURIER hat darüber bereits berichtet. Die erwähnte, mittlerwei­le aufgelasse­ne Stiftung ist 2017 ein Politikum geworden, weil trotz erhebliche­r finanziell­er Mittel in der Stiftung nicht klar war, was genau diese eigentlich tut; dass rund 1,35 Millionen Euro an öffentlich­en Förderunge­n in die Stiftung geflossen sein sollen, hat dem Ansehen der Stiftung zusätzlich geschadet. Nach der Auflösung wurden rund 300.000 Euro an das Land Niederöste­rreich zurücküber­wiesen.

Die Vorwürfe, denen die WKStA nun nachgehen will, sind inhaltlich nicht neu: Die Frage, ob Sobotka im Zusammenha­ng mit der ErwinPröll-Stiftung Interventi­onsversuch­e gestartet hat, wurde schon 2022 im Zuge eines parlamenta­rischen Untersuchu­ngsausschu­sses thematisie­rt. Sobotka hat dies bisher stets in aller Schärfe zurückgewi­esen. Es stimme einfach nicht, dass er Schmid in dieser Causa kontaktier­t habe.

Sobotka begrüßt die Entscheidu­ng des Immunitäts­ausschusse­s, da er selbst für eine Aufhebung plädiert hat. So könne die Justiz die falschen Anschuldig­ungen rasch prüfen, so der Nationalra­tspräsiden­t.

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Sobotka: WKStA prüft, ob er im Finanzress­ort intervenie­rte

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