„Hidden Club“von Martin Ho darf geöffnet bleiben – vorerst
Anrainer könnten sich mit Unterlassungsklage wehren
Große Chancen auf eine gute Nachbarschaft zwischen dem Szenelokal von Martin Ho und Anrainern gibt es wohl nicht mehr. Der „Hidden Club“auf der Mariahilfer Straße sorgt nun schon seit Monaten für Streit, ein juristisches Tauziehen war die Folge. Dieses gipfelte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die Genehmigung beruhe auf einer verfassungswidrigen Grundlage.
Tatsächlich wurde das Lokal durch ein vereinfachtes Verfahren mit einer Genehmigung für einen Drogeriemarkt eröffnet. Zunächst lag das Anliegen beim Verwaltungsgericht, das jedoch dem Gastronom und dem zuständigen Bezirksamt recht gab. Darauf hin zogen die Anrainer vor den VfGH, der die bisherige Vorgangsweise von Behörde und Justiz zerpflückte. In Folge wurde „die verfassungswidrige Norm, welche die Grundlage für die Genehmigung darstellte“, aufgehoben, wie es noch vor rund zwei Wochen in einer Aussendung der Anwaltskanzlei List hieß. Der Club sei sofort zu schließen.
Kontrollen angekündigt
Nun schritt der Magistrat der Stadt Wien ein: Nach dem Entscheid des VfGH wurde das Verfahren an das Bezirksamt zurückverwiesen. „Nach der Gewerbeordnung darf die Betriebsanlage grundsätzlich fortbetrieben werden“, erklärt man auf KURIER-Anfrage.
Die Auflagen seien zwischenzeitlich strikt einzuhalten, wie man betont. Gemeint sind vor allem Lärmschutzmaßnahmen. „Sollte sich der Betreiber nicht an die Auflagen halten, wird das Unternehmen unverzüglich gesperrt. Es wird auch dementsprechende Kontrollen geben“, kündigt man an. Für den „Hidden Club“bedeutet das, dass er geöffnet bleiben kann – zumindest vorerst.
Fiona List, Anwältin der Gegenseite, hat für die Entscheidung der Behörde kein Verständnis: „Es gibt zehn Gründe, die für die Schließung sprechen, aber nur einen, dass der Club geöffnet bleiben darf.“Nun überlegt man laut List, eine Unterlassungsklage einzubringen. Wer im Recht ist, werden wohl erneut die Gerichte klären müssen.
Seitens der Dots-Group, die den Club betreibt, heißt es, dass man nach dem VfGH-Entscheid das Genehmigungsverfahren nun erneut durchlaufe. Sämtliche Unterlagen und positive externe Gutachten seien bereits vollumfänglich erneut an die zuständige Behörde übermittelt worden.
Streit um Gehälter
Bei Gericht könnte auch ein anderer Fall landen: Laut Arbeiterkammer Wien haben sich heuer schon 78 Beschäftigte der Dots-Gruppe Hilfe geholt, weil sie angeblich nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt wurden.
In 37 Fällen seien die ausstehenden Beträge nach Klagsdrohungen bezahlt worden. In 41 Fällen habe man sich für den Gang zum Gericht entschieden. Die Dots-Group bestreitet die Vorwürfe.