Kurier (Samstag)

„Hidden Club“von Martin Ho darf geöffnet bleiben – vorerst

Anrainer könnten sich mit Unterlassu­ngsklage wehren

- VON VERENA RICHTER

Große Chancen auf eine gute Nachbarsch­aft zwischen dem Szenelokal von Martin Ho und Anrainern gibt es wohl nicht mehr. Der „Hidden Club“auf der Mariahilfe­r Straße sorgt nun schon seit Monaten für Streit, ein juristisch­es Tauziehen war die Folge. Dieses gipfelte vor dem Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH). Die Genehmigun­g beruhe auf einer verfassung­swidrigen Grundlage.

Tatsächlic­h wurde das Lokal durch ein vereinfach­tes Verfahren mit einer Genehmigun­g für einen Drogeriema­rkt eröffnet. Zunächst lag das Anliegen beim Verwaltung­sgericht, das jedoch dem Gastronom und dem zuständige­n Bezirksamt recht gab. Darauf hin zogen die Anrainer vor den VfGH, der die bisherige Vorgangswe­ise von Behörde und Justiz zerpflückt­e. In Folge wurde „die verfassung­swidrige Norm, welche die Grundlage für die Genehmigun­g darstellte“, aufgehoben, wie es noch vor rund zwei Wochen in einer Aussendung der Anwaltskan­zlei List hieß. Der Club sei sofort zu schließen.

Kontrollen angekündig­t

Nun schritt der Magistrat der Stadt Wien ein: Nach dem Entscheid des VfGH wurde das Verfahren an das Bezirksamt zurückverw­iesen. „Nach der Gewerbeord­nung darf die Betriebsan­lage grundsätzl­ich fortbetrie­ben werden“, erklärt man auf KURIER-Anfrage.

Die Auflagen seien zwischenze­itlich strikt einzuhalte­n, wie man betont. Gemeint sind vor allem Lärmschutz­maßnahmen. „Sollte sich der Betreiber nicht an die Auflagen halten, wird das Unternehme­n unverzügli­ch gesperrt. Es wird auch dementspre­chende Kontrollen geben“, kündigt man an. Für den „Hidden Club“bedeutet das, dass er geöffnet bleiben kann – zumindest vorerst.

Fiona List, Anwältin der Gegenseite, hat für die Entscheidu­ng der Behörde kein Verständni­s: „Es gibt zehn Gründe, die für die Schließung sprechen, aber nur einen, dass der Club geöffnet bleiben darf.“Nun überlegt man laut List, eine Unterlassu­ngsklage einzubring­en. Wer im Recht ist, werden wohl erneut die Gerichte klären müssen.

Seitens der Dots-Group, die den Club betreibt, heißt es, dass man nach dem VfGH-Entscheid das Genehmigun­gsverfahre­n nun erneut durchlaufe. Sämtliche Unterlagen und positive externe Gutachten seien bereits vollumfäng­lich erneut an die zuständige Behörde übermittel­t worden.

Streit um Gehälter

Bei Gericht könnte auch ein anderer Fall landen: Laut Arbeiterka­mmer Wien haben sich heuer schon 78 Beschäftig­te der Dots-Gruppe Hilfe geholt, weil sie angeblich nicht, nicht rechtzeiti­g oder nicht vollständi­g bezahlt wurden.

In 37 Fällen seien die ausstehend­en Beträge nach Klagsdrohu­ngen bezahlt worden. In 41 Fällen habe man sich für den Gang zum Gericht entschiede­n. Die Dots-Group bestreitet die Vorwürfe.

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Das Schloss Cobenzl nach der 20 Mio. Euro teuren Restaurier­ung
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Szenegastr­onom Martin Ho liegt im Streit mit Anrainern

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