Kurier (Samstag)

Meine Ex will keine Änderung bei Kinderzeit­en zu Weihnachte­n

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Leider habe ich jedes Jahr Streit mit meiner Ex-Frau über die Betreuung der Kinder (7 und 9 Jahre) zu Weihnachte­n und Silvester. Im Zuge unserer Scheidung vor 4 Jahren haben wir vereinbart, dass ich die Kinder am 23. 12. bis 18.30, sowie am 26. 12. von 9.30 bis 18.30 Uhr und von 2. 1. bis

5. 1. betreue. Ich will das aber ändern und die Kinder auch am

24. 12., zumindest bis Mittag bei mir haben und sie dann am

25. 12. um 10 Uhr wieder holen, weil wir da immer zu meinen Eltern gehen. Außerdem finde ich, dass sie endlich Silvester mit mir verbringen könnten. Meine ExFrau hat alles abgelehnt. Kann ich die Kinder am 23. 12. einfach bis 24. 12. behalten und am

25. 12. wieder abholen? Die Kinder wollen das auch!

Christian S., Kärnten

Lieber Herr S., Diskussion­en über die Gestaltung der Kinderbetr­euung zu Weihnachte­n und Silvester werden von vielen Eltern hochemotio­nal geführt. Eine für alle Kinder geeignete Patentlösu­ng gibt es leider nicht. Wichtig ist es daher immer, auf die Bedürfniss­e der Kinder einzugehen und diese bei der Regelung der Kontaktzei­ten gerade zu Weihnachte­n in den Vordergrun­d zu stellen. Bei allem Verständni­s dafür, dass Eltern insbesonde­re zu Weihnachte­n Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, ist es wichtig, diese Zeit so einzuteile­n, dass die Bedürfniss­e der Kinder an erster Stelle stehen.

Natürlich spielt bei der Regelung der Kontaktzei­ten auch das Alter der Kinder eine Rolle und kann es daher Sinn machen, sich nach vier Jahren zu überlegen, ob die damals getroffene Regelung für die Kinder noch passt oder altersents­prechend Anpassunge­n vorgenomme­n werden müssen.

Häufig verbringen Kinder den Abend des 24. Dezembers im Haushalt des hauptbetre­uenden Elternteil­s. Viele Eltern vereinbare­n aber auch einen

jährlichen Wechsel. Von einer

„Teilung“des 24. 12., wodurch die Kinder etwa den Vormittag mit dem einen und den Nachmittag/Abend mit dem anderen Elternteil verbringen, wird

meist abgeraten. Diese Lösung mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen, da so beide Eltern am 24. 12. Zeit mit den Kindern verbringen, ist aber vor allem für kleinere Kinder meist eine große Überforder­ung. Immer wieder zu Tränen führt auch ein sehr frühes Abholen am 25. Dezember, da den Kindern so die Möglichkei­t genommen wird, die neuen Spielsache­n auszuprobi­eren. Den

24. 12. gemeinsam zu verbringen, birgt sehr viel Potenzial für Spannungen und Streit und ist daher für Kinder zumeist sehr belastend. Das wäre nur dann zum Wohle der Kinder sinnvoll, wenn sich die getrennt lebenden Eltern wirklich gut verstehen. Ähnliche Überlegung­en gelten auch für Silvester.

Auch wenn es für viele Eltern nicht leicht sein mag, den

24. Dezember oder Silvester ohne ihre Kinder zu verbringen, ist es in sehr vielen Fällen zum Wohl der Kinder notwendig, dass diese den 24. Dezember bis Mittag des 25. Dezember bei einem Elternteil verbringen und davor und danach Zeit mit dem jeweils anderen Elternteil.

Die von Ihnen vorgeschla­genen Änderungen rund um den 24. 12. scheinen daher auf den ersten Blick nicht dem Wohl Ihrer doch noch sehr jungen Kinder zu entspreche­n. Eine Änderung zu Silvester könnte hingegen schon möglich sein. Die Kinder einfach zu behalten, ist jedenfalls unzulässig.

*** Rechtsanwä­ltin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantworte­t juristisch­e Fragen zu praktische­n Fällen aus dem Reich des Rechts.

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