Gezerre um die Prüfung gemeinnütziger Bauträger
Neue Konkurrenz zum Revisionsverband sorgt für Ärger
Unruhe herrscht unter den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften. Denn deren Revisionsverband, der bisher allein für die jährliche Prüfung der einzelnen Unternehmen zuständig war, hat nun Konkurrenz bekommen. Vom „Bundesrevisionsverband“mit Sitz in Salzburg, zu dem bereits sechs Gesellschaften gehören.
Der neue Verband sei nur gegründet worden, damit Unternehmen, die eine allzu strenge Prüfung fürchten, eine Ausweichmöglichkeit haben, ist branchenintern zu vernehmen. Als Beleg verweist man auf die Personen, die hinter dem Projekt stecken: Der Unternehmer Michael Valentin ist Ehemann der Obfrau der Wiener Wohnbaugesellschaft „Schönes Wohnen“, die im Vorjahr für Negativ-Schlagzeilen sorgte. Anlass war ein vernichtender Prüfbericht des Revisionsverbands. Unter anderem wurden Wohnungen viel zu günstig an die Obfrau und ihren Ehemann Michael Valentin verkauft.
Etwa zeitgleich wurden Bestrebungen Valentins bekannt, einen eigenen Revisionsverband zu gründen. Insider wollen nicht so recht an einen Zufall glauben, zumal erstes Mitglied des neu gegründeten „Bundesrevisionsverbands“ausgerechnet „Schönes Wohnen“wurde.
Das ruft jetzt die FPÖ auf den Plan, die zu den Vorgängen mehrere Anfragen an Wirtschaftsminister Martin
Kocher (ÖVP) eingebracht hat. Unter anderem will sie wissen, wie der neue Revisionsverband angesichts der Vorgeschichte Valentins zugelassen werden konnte.
Strengere Regeln
Weiters fordern die Blauen, dass es Bauvereinigungen nicht möglich ist, den Revisionsverband zu wechseln, solange Mängel bestehen. Und nach einem Wechsel soll der neue Revisionsverband erst nach zwei Wirtschaftsjahren das jeweilige Unternehmen prüfen dürfen.
„Kocher muss alle zulässigen Mittel ausschöpfen, um wieder absolute Seriosität im Bereich der Revision zu gewährleisten“, sagt FPÖBautensprecher Philipp Schrangl.
„Die Voraussetzungen der Anerkennung als Revisionsverband lagen vor, daher wurde der Bundesrevisionsverband unter Auflagen mit Bescheid anerkannt“, sagt eine Kocher-Sprecherin. Es habe keinen rechtlichen Spielraum gegeben.
Valentin selbst weist den Vorwurf zurück, dass sein Revisionsverband Gefälligkeitsprüfungen durchführe. „Maßstab können nur die gesetzlichen Bestimmungen sein und nicht das Gutdünken des Revisors“, sagt er.
Der Verband sei gegründet worden, weil es der bisherige Monopolist nicht immer geschafft habe, die Unternehmen wie vorgeschrieben innerhalb der ersten acht Monate des Folgejahrs zu prüfen.