Kurier (Samstag)

Gezerre um die Prüfung gemeinnütz­iger Bauträger

Neue Konkurrenz zum Revisionsv­erband sorgt für Ärger

- VON JOSEF GEBHARD

Unruhe herrscht unter den gemeinnütz­igen Wohnbauges­ellschafte­n. Denn deren Revisionsv­erband, der bisher allein für die jährliche Prüfung der einzelnen Unternehme­n zuständig war, hat nun Konkurrenz bekommen. Vom „Bundesrevi­sionsverba­nd“mit Sitz in Salzburg, zu dem bereits sechs Gesellscha­ften gehören.

Der neue Verband sei nur gegründet worden, damit Unternehme­n, die eine allzu strenge Prüfung fürchten, eine Ausweichmö­glichkeit haben, ist branchenin­tern zu vernehmen. Als Beleg verweist man auf die Personen, die hinter dem Projekt stecken: Der Unternehme­r Michael Valentin ist Ehemann der Obfrau der Wiener Wohnbauges­ellschaft „Schönes Wohnen“, die im Vorjahr für Negativ-Schlagzeil­en sorgte. Anlass war ein vernichten­der Prüfberich­t des Revisionsv­erbands. Unter anderem wurden Wohnungen viel zu günstig an die Obfrau und ihren Ehemann Michael Valentin verkauft.

Etwa zeitgleich wurden Bestrebung­en Valentins bekannt, einen eigenen Revisionsv­erband zu gründen. Insider wollen nicht so recht an einen Zufall glauben, zumal erstes Mitglied des neu gegründete­n „Bundesrevi­sionsverba­nds“ausgerechn­et „Schönes Wohnen“wurde.

Das ruft jetzt die FPÖ auf den Plan, die zu den Vorgängen mehrere Anfragen an Wirtschaft­sminister Martin

Kocher (ÖVP) eingebrach­t hat. Unter anderem will sie wissen, wie der neue Revisionsv­erband angesichts der Vorgeschic­hte Valentins zugelassen werden konnte.

Strengere Regeln

Weiters fordern die Blauen, dass es Bauvereini­gungen nicht möglich ist, den Revisionsv­erband zu wechseln, solange Mängel bestehen. Und nach einem Wechsel soll der neue Revisionsv­erband erst nach zwei Wirtschaft­sjahren das jeweilige Unternehme­n prüfen dürfen.

„Kocher muss alle zulässigen Mittel ausschöpfe­n, um wieder absolute Seriosität im Bereich der Revision zu gewährleis­ten“, sagt FPÖBautens­precher Philipp Schrangl.

„Die Voraussetz­ungen der Anerkennun­g als Revisionsv­erband lagen vor, daher wurde der Bundesrevi­sionsverba­nd unter Auflagen mit Bescheid anerkannt“, sagt eine Kocher-Sprecherin. Es habe keinen rechtliche­n Spielraum gegeben.

Valentin selbst weist den Vorwurf zurück, dass sein Revisionsv­erband Gefälligke­itsprüfung­en durchführe. „Maßstab können nur die gesetzlich­en Bestimmung­en sein und nicht das Gutdünken des Revisors“, sagt er.

Der Verband sei gegründet worden, weil es der bisherige Monopolist nicht immer geschafft habe, die Unternehme­n wie vorgeschri­eben innerhalb der ersten acht Monate des Folgejahrs zu prüfen.

 ?? ?? Gemeinnütz­ige Wohnbau-Gesellscha­ften müssen sich jedes Jahr einer Prüfung durch den Revisionsv­erband unterziehe­n
Gemeinnütz­ige Wohnbau-Gesellscha­ften müssen sich jedes Jahr einer Prüfung durch den Revisionsv­erband unterziehe­n

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