Kurier (Samstag)

Infofreihe­it: Finales Hearing mit Experten im Parlament

SPÖ liefert der Koalition nötige Stimmen, Beschluss im Nationalra­t für 31. Jänner geplant

- LIN

Gesetz. Das Ende des Amtsgeheim­nisses ist besiegelt, das neue Gesetz für Informatio­nsfreiheit auf Schiene. Die Koalitions­parteien ÖVP und Grüne haben sich kurz vor Weihnachte­n mit der SPÖ auf einen gemeinsame­n Beschluss geeinigt, jetzt liegt auch der gemeinsam erarbeitet­e Abänderung­santrag vor.

Damit wurde einigen Bedingunge­n entsproche­n, die die SPÖ der Koalition gestellt hat, um die nötigen Stimmen für die Zweidritte­lmehrheit zu liefern. So sollen laut neuer Fassung alle Verwaltung­sorgane – egal, in welche rechtliche Form sie gekleidet sind – gegenüber den Bürgern informatio­nspflichti­g werden, ebenso alle Unternehme­n, die zu mehr als 50 Prozent bzw. „faktisch“vom Staat beherrscht werden, heißt es von der SPÖ. Kurzum: Alle Organisati­onen, die vom Rechnungsh­of kontrollie­rt werden, sollen künftig auch von einzelnen Bürgern kontrollie­rt werden können.

Als Erfolg verbucht die SPÖ auch für sich, dass die Arbeit von Journalist­en geschützt werden soll: Anders als im Entwurf, der im Herbst präsentier­t wurde, sollen Behörden nicht „vorgewarnt“erden, wenn ein Journalist zu einem möglichen Fehlverhal­ten recherchie­rt. Mitgeteilt wird nur, dass es eine Anfrage gibt, die Identität des Anfragende­n ist aber nie offenzuleg­en, heißt es in der neuen Version.

Drei Jahre Jubiläum

Zudem hat die SPÖ „Kostenwahr­heit“gefordert: Der Mehraufwan­d durch die Reform soll „zeitnah evaluiert“werden, die Gebietskör­perschafte­n sollen die Kosten dann vom Bund ersetzt bekommen.

Der weitere Fahrplan: Am 15. Jänner soll noch ein Hearing mit Experten im Verfassung­sausschuss im Parlament stattfinde­n – darunter Christiane Wendehorst, Professori­n für Zivilrecht an der Uni Wien, und Datenschut­zexperte Thomas Lohninger von EpiCenter.Works. Am 22. Jänner ist der Beschluss im Ausschuss und am 31. Jänner jener im Plenum des Nationalra­ts geplant. In Kraft treten soll das Gesetz im Juli 2025. Die lange Legisvakan­z (Übergangsf­rist) sollen die betroffene­n Stellen nutzen, um sich auf die neue Auskunftsp­flicht einzustell­en. Übrigens: Der erste Entwurf des Infofreihe­itsgesetze­s wurde vor ziemlich genau drei Jahren (Februar 2021) in Begutachtu­ng geschickt.

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