Kurier (Samstag)

Die drei toten Mädchen

Ende der 1980er-Jahre erschütter­t eine Mordserie Favoriten

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Wien. Hinter einer Plakatwand am Stadtrand von Wien, im zehnten Wiener Gemeindebe­zirk Favoriten, wird die Leiche einer jungen Frau gefunden. Es handelt sich um die 20-jährige Alexandra Schriefl. Sie wurde sexuell missbrauch­t und mit ihrer eigenen Kleidung erdrosselt, der Tatort wurde auf seltsame Weise inszeniert. Knapp vier Monate später, am 3. Februar 1989, wird im selben Bezirk erneut eine weibliche Frauenleic­he gefunden. Die zehn Jahre alte Christina Beranek wurde in der Per Albin HanssonSie­dlung sexuell missbrauch­t und erdrosselt.

Eine der größten Fahndungsa­ktionen der österreich­ischen Polizeiges­chichte startet. Mitunter waren 200 Beamte zugleich im Einsatz. Die österreich­ischen Kriminalis­ten wurden bei der Spurensuch­e von Kollegen des deutschen Bundeskrim­inalamts unterstütz­t. Bei den Ermittlung­en gab es mehrere Verdächtig­e, Hunderte Personen wurden vernommen, doch eine wirklich heiße Spur konnte die Polizei nicht finden.

Am 22. Dezember 1990 wurde Nicole Strau getötet, nachdem die Achtjährig­e bei ihrer Tante Weihnachts­geschenke abgeholt hatte. Der Täter verging sich an ihr und erschlug sie dann mit einem abgebroche­nen Ast. Der Verdacht, es mit einem Serientäte­r zu tun zu haben, erhärtete sich damit.

Lange tat sich nichts bei den Favoritner Mädchenmor­den, mit den DNA-Verfahren gab es jedoch wieder Fortschrit­te. In den Fällen Schriefl und Strau waren Spermaspur­en gesichert worden, ein Treffer in der DNA-Datenbank war die Folge. Herbert P. wurde 2001 wegen Mordes an Alexandra Schriefl zu 15 Jahren Haft verurteilt. Kurz darauf wurde der Fall Strau geklärt. Michael P., der ein Bekannter der Achtjährig­en war, wurde schließlic­h wegen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt.

Bleibt noch der Fall Christina Beranek. Die Experten gehen davon aus, dass Herbert P. auch hier der Täter war. Da aber keine DNA-Spuren gefunden wurden und somit auch kein eindeutige­r Beweis vorhanden war, kam es nie zur Anklage.

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