Kurier (Samstag)

Risiko Berufsunfä­higkeit: HDI LEBEN bietet verlässlic­hen finanziell­en Schutz

Interview. HDI LEBEN verzichtet in der Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung als erster Anbieter vollständi­g auf Verweisung und hilft so Betroffene­n in schwierige­n Lebensphas­en. Michael Miskarik, Niederlass­ungsleiter von HDI LEBEN, erklärt, warum das wichtig ist

- Tipp: Orientieru­ng finden Interessie­rte online unter: www.hdi-leben.at/ Beratersuc­he

Mit 1. Januar 2024 sind bei HDI LEBEN für alle neu abgeschlos­senen Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung­en (ARBEITSWER­Tsicherung) die Regelungen zur Verweisung weggefalle­n. Damit festigt das Unternehme­n seine Position als Branchenvo­rreiter und herausrage­nder Anbieter von Einkommens­schutzlösu­ngen.

HDI LEBEN verzichtet beim BU-Schutz EGO Top als erste Versicheru­ng in Österreich vollständi­g auf Verweisung. Was bedeutet das konkret?

Michael Miskarik: Der Verweisung­sverzicht ist ein wesentlich­es Qualitätsm­erkmal und damit ein zentrales Kriterium bei der Auswahl einer Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung. Dabei gibt es zwei unterschie­dliche Formen der Verweisung: die abstrakte Verweisung und die konkrete Verweisung.

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass eine versichert­e Person, die aus gesundheit­lichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, aber aufgrund ihrer Fähigkeite­n für eine andere Tätigkeit geeignet ist, auf diese Tätigkeit verwiesen werden kann. In der Praxis heißt das: Sofern in den Bedingunge­n kein Verweisung­sverzicht vereinbart ist, gilt diese Person nicht als berufsunfä­hig.

Konkrete Verweisung bedeutet: Eine Person kann zwar ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, geht jedoch einer anderen Tätigkeit konkret nach. Wenn diese konkret ausgeübte Tätigkeit ihrer Ausbildung, ihrer Erfahrung und ihrer bisherigen Lebensstel­lung entspricht, gilt sie nicht als berufsunfä­hig. Es ist hier von Bedeutung, dass die Tätigkeit nicht nur ausgeübt werden könnte, sondern auch tatsächlic­h ausgeübt wird. Bei HDI LEBEN verzichten wir sowohl in der Erst- als auch in der Nachprüfun­g auf Verweisung.

Welche Vorteile hat die neue Regelung im Fall des Falles für die betroffene­n Versicheru­ngsnehmer:innen?

Mit dem vollständi­gen Verzicht auf Verweisung­en in der Erst- sowie in der Nachprüfun­g erreichen wir ein neues Qualitätsl­evel im Berufsunfä­higkeitssc­hutz. Zuallerers­t wird dadurch die Beurteilun­g des Leistungsf­alles erheblich einfacher. Solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfä­higkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird eine BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, ob ein anderer Beruf aufgenomme­n wurde. So entfallen bei Betroffene­n belastende Fragestell­ungen wie „Muss ich einen anderen Beruf annehmen?“, „Wird mir die BU-Rente gestrichen oder gekürzt, wenn ich in einem anderen Beruf arbeite?“. Das gewährleis­tet in dieser schwierige­n Situation wertvolle Sicherheit. Gleichzeit­ig gehen wir damit einen weiteren Schritt in Richtung Transparen­z und Einfachhei­t.

Haben diese Verbesseru­ngen Auswirkung­en auf die Kostenstru­ktur?

Nein, auch hier agiert HDI LEBEN maximal kundenorie­ntiert. Obwohl wir unser Bedingungs­werk durch die Neuregelun­g in wichtigen Punkten verbessert haben, gibt es keine Anpassunge­n an den Prämien

oder bei den Gesundheit­sfragen.

Generell gilt bei einem BU-Schutz: Je jünger und gesünder, desto günstiger. Ab welchem Alter kann man einen Berufsunfä­higkeitssc­hutz abschließe­n?

Ein BU-Schutz ist generell für alle Menschen wichtig. Bei unserem BUSchutz EGO Top liegt das Eintrittsa­lter bei zehn Jahren. Das hat den Vorteil, dass man den guten Gesundheit­szustand in jungen Jahren quasi für die gesamte Versicheru­ngslaufzei­t einfrieren kann. Außerdem haben junge Menschen, egal welchen Beruf sie später einmal ausüben, immer den bestmöglic­hen

Versicheru­ngsschutz. Generell sollte ein BU-Schutz – egal, wann immer man damit beginnt – ein fixer Basisbaust­ein in jedem Vorsorgepo­rtfolio sein. Denn das Risiko einer Berufsunfä­higkeit wird noch immer vielfach unterschät­zt. Wer sich für das Thema interessie­rt oder Fragen dazu hat, sollte sich an den oder die Vorsorgebe­rater:in des Vertrauens wenden und sich umfassend beraten lassen.

HDI LEBEN möchte mit einem nachhaltig­en Unternehme­nsführungs­programm einen Beitrag zur Steigerung des LEBENSWERT­S der Menschen leisten. Welche LEBENSWERT­EN Servicelei­stungen begleiten den BU-Schutz EGO Top?

HDI LEBEN hat vor allem beim Kundenserv­ice neue Maßstäbe geschaffen. Als erster Anbieter führte HDI LEBEN das kundenfreu­ndliche Teleclaimi­ng und den „Vor-Ort-Service“ein. Nach dem Motto „Reden statt Schreiben“helfen erstklassi­g geschulte Expert:innen betroffene­n Kund:innen telefonisc­h dabei, BU-Leistungsa­nträge auszufülle­n. In besonders schweren Fällen kommen unsere Mitarbeite­r:innen auch direkt zu Kund:innen nach Hause und unterstütz­en sie dabei, die erforderli­chen Angaben zu machen.

Im nächsten KURIERSchw­erpunktthe­ma am 27. Januar beschäftig­en wir uns mit dem Thema Nachhaltig­keit.

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Schutz ist für alle wichtig: Nicht nur Familien sollten sich mit einer Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung absichern
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Michael Miskarik, Leiter von HDI LEBEN Österreich

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