Kurier (Samstag)

Lang erwartetes Gesetz soll Rahmen für Energiewen­de schaffen

Branchenve­rtreter reagieren erfreut. Für den Beschluss ist eine Zweidritte­lmehrheit im Parlament notwendig

- Unter MEY

Strom. Erst Mitte der Woche haben Verbände der E-Wirtschaft zum x-ten Mal eine baldige Vorlage des Entwurfes zum neuen Elektrizit­ätswirtsch­aftsgesetz (ElWG) eingemahnt – am Freitag hat Energiemin­isterin Leonore Gewessler (Grüne) den Text in Begutachtu­ng geschickt.

Es soll „einen zeitgemäße­n Rechtsrahm­en für den österreich­ischen Strommarkt“schaffen und „klare Regeln für den gezielten und schnellen Ausbau der Stromnetze“bringen, heißt es in einer Aussendung des Klimaschut­zministeri­ums. Das neue Bundesgese­tz soll neun Landesgese­tze ablösen – da Energiefra­gen Ländersach­e sind, ist zum Beschluss eine Zweidritte­lmehrheit im Nationalra­t

notwendig. Bis es so weit ist, wird in den kommenden sechs Wochen eine Arbeitsgru­ppe mit Vertretern der zuständige­n Ministerie­n und Sozialpart­nern eingericht­et; auch die Unternehme­n der E-Wirtschaft haben bereits angekündig­t, sich einbringen zu wollen.

Im Zuge der Konsultati­on soll unter anderem ein neues Modell für eine Regelung zu Grundverso­rgung bzw. Sozialtari­fen gefunden werden. In den vergangene­n Jahren hat die Inanspruch­nahme von teils sehr günstigen Grundverso­rgungstari­fen in mehreren Bundesländ­ern zu Rechtsstre­itigkeiten geführt. Nicht Teil des Entwurfes ist eine Neufassung der Regelung zur Preisanpas­sung von Stromtarif­en. Auch hier sind mehrere Verfahren anhängig, die E-Wirtschaft drängt seit Monaten auf eine neue und klare Regelung.

Netzausbau

Ein zentraler Punkt des ElWG ist eine bessere Koordinati­on des Netzausbau­s, denn die Stromnetze müssen im Zuge der Energiewen­de massiv umgebaut werden. Aus einem Netz, das Strom von wenigen großen Kraftwerke­n zu den Verbrauche­rn bringt, wird ein dezentrale­s Netz, in das mehr und kleinere Produzente­n einspeisen. Insbesonde­re der Boom bei Photovolta­ik stellt hier hohe Anforderun­gen, aber auch Windparks brauchen eine entspreche­nde Anbindung. Nach aktuellen Schätzunge­n werden für den Netzausbau bis 2030 Investitio­nen in Höhe von 30 Milliarden Euro benötigt.

Der ElWG-Entwurf sieht vor, die Netzbetrei­ber zu verpflicht­en, bei der Regulierun­gsbehörde E-Control Ausbauplän­e über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzulegen. Die Netzbetrei­ber mussten ihre Ausbauplän­e bisher auch schon bei der EControl einreichen, bisher sei das „Augenmerk des Regulators mehr auf der Kosteneffi­zienz als auf einem möglichst schnellen Netzausbau gelegen“, kritisiert­e etwa Barbara Schmidt, Generalsek­retärin der Branchenve­rtretung Oesterreic­hs Energie.

Neu ist auch, dass die Einspeisun­g von PV-Anlagen künftig flexibler gestaltet werden soll. So soll ein Netzzugang hergestell­t werden, „auch wenn noch nicht zu jedem Zeitpunkt eine 100-prozentige Einspeisun­g garantiert werden kann“. Dadurch soll ermöglicht werden, mehr Anlagen ins Stromnetz zu integriere­n. Auch dann, wenn die absolute Spitzenlei­stung, die diese nur über kurze relativ Zeiträume produziere­n, vielleicht nicht aufgenomme­n werden kann.

Auch die Konsumente­nrechte sollen gestärkt werden. Unter anderem soll die Teilnahme an Energiegem­einschafte­n nicht mehr durch Lieferante­n unterbunde­n werden können.

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PV-Anlagen sollen durch das Gesetz künftig einfacher an das Stromnetz angeschlos­sen werden können

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