Lang erwartetes Gesetz soll Rahmen für Energiewende schaffen
Branchenvertreter reagieren erfreut. Für den Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig
Strom. Erst Mitte der Woche haben Verbände der E-Wirtschaft zum x-ten Mal eine baldige Vorlage des Entwurfes zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) eingemahnt – am Freitag hat Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) den Text in Begutachtung geschickt.
Es soll „einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt“schaffen und „klare Regeln für den gezielten und schnellen Ausbau der Stromnetze“bringen, heißt es in einer Aussendung des Klimaschutzministeriums. Das neue Bundesgesetz soll neun Landesgesetze ablösen – da Energiefragen Ländersache sind, ist zum Beschluss eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat
notwendig. Bis es so weit ist, wird in den kommenden sechs Wochen eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der zuständigen Ministerien und Sozialpartnern eingerichtet; auch die Unternehmen der E-Wirtschaft haben bereits angekündigt, sich einbringen zu wollen.
Im Zuge der Konsultation soll unter anderem ein neues Modell für eine Regelung zu Grundversorgung bzw. Sozialtarifen gefunden werden. In den vergangenen Jahren hat die Inanspruchnahme von teils sehr günstigen Grundversorgungstarifen in mehreren Bundesländern zu Rechtsstreitigkeiten geführt. Nicht Teil des Entwurfes ist eine Neufassung der Regelung zur Preisanpassung von Stromtarifen. Auch hier sind mehrere Verfahren anhängig, die E-Wirtschaft drängt seit Monaten auf eine neue und klare Regelung.
Netzausbau
Ein zentraler Punkt des ElWG ist eine bessere Koordination des Netzausbaus, denn die Stromnetze müssen im Zuge der Energiewende massiv umgebaut werden. Aus einem Netz, das Strom von wenigen großen Kraftwerken zu den Verbrauchern bringt, wird ein dezentrales Netz, in das mehr und kleinere Produzenten einspeisen. Insbesondere der Boom bei Photovoltaik stellt hier hohe Anforderungen, aber auch Windparks brauchen eine entsprechende Anbindung. Nach aktuellen Schätzungen werden für den Netzausbau bis 2030 Investitionen in Höhe von 30 Milliarden Euro benötigt.
Der ElWG-Entwurf sieht vor, die Netzbetreiber zu verpflichten, bei der Regulierungsbehörde E-Control Ausbaupläne über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzulegen. Die Netzbetreiber mussten ihre Ausbaupläne bisher auch schon bei der EControl einreichen, bisher sei das „Augenmerk des Regulators mehr auf der Kosteneffizienz als auf einem möglichst schnellen Netzausbau gelegen“, kritisierte etwa Barbara Schmidt, Generalsekretärin der Branchenvertretung Oesterreichs Energie.
Neu ist auch, dass die Einspeisung von PV-Anlagen künftig flexibler gestaltet werden soll. So soll ein Netzzugang hergestellt werden, „auch wenn noch nicht zu jedem Zeitpunkt eine 100-prozentige Einspeisung garantiert werden kann“. Dadurch soll ermöglicht werden, mehr Anlagen ins Stromnetz zu integrieren. Auch dann, wenn die absolute Spitzenleistung, die diese nur über kurze relativ Zeiträume produzieren, vielleicht nicht aufgenommen werden kann.
Auch die Konsumentenrechte sollen gestärkt werden. Unter anderem soll die Teilnahme an Energiegemeinschaften nicht mehr durch Lieferanten unterbunden werden können.