Das ändert sich heuer rechtlich
Welche Änderungen auf Eigentümer und Mieter zukommen
§ » Die Rücklage im Wohnungseigentum:Bisherbetrug die Rücklage mindestens 90 Cent pro m². Diese wurde am 1. Jänner auf 1,06 Euro pro m² erhöht. „Die Mindestrücklage pro Wohnungseigentümer berechnet sich damit ab 2024 so, dass die Gesamtnutzfläche aller Wohnungseigentumsobjekte (Wohnungen und Pkw-Abstellplätze,abernichtoffeneBalkone, Terrassen und Zubehörobjekte) mit 1,06 Euro multipliziertwirdunddieserBetragnach dem für die Liegenschaft geltenden Aufteilungsschlüssel auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt wird.
§ Die Mietpreisbremse: Ende 2023 wurde die Mietpreisbremse im Nationalrat beschlossen. Damit sollen Indexanpassungen von Kategoriemieten, Richtwertmieten und gemeinnützigen Wohnungen begrenzt werden. Nicht von der Beschränkung erfasst sind freie Mietverträge. Heuer entfällt die Wertanpassung der Mieten. 2025 und 2026 gilt der Deckel in Höhe von maximal fünf Prozent. Ab 2027 wird die Valorisierung der betreffenden Mieten anhand der Durchschnittsinflation der vergangenen drei Jahre
berechnet und der fünf Prozent übersteigende Teil bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksichtigt.
§ Die Homeoffice Pauschale in der Höhe von 3 Euro pro Homeofficetagfürmaximal100 Tage pro Jahr und der Kauf von ergonomischen Büromöbeln waren ursprünglich bis Ende 2023befristetundgehennunins Dauerrecht über. Wichtig ist, dass die Anzahl der Homeofficetage vom Arbeitgeber korrekt gemeldet wird. Sollte das nicht der Fall sein, hat die Arbeiterkammer einen Musterbrief, um dies einzufordern.
§ Das Bauwerksbuch:AbJuli2024sindEigentümeraller Wiener Altbauten dazu verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu führen und in einer eigens geschaffenen Bauwerksbuchdatenbank registrieren zu lassen. Zunächst sind alle Wiener Gebäudebetroffen,dievor1919 errichtetwurden.BisEnde2030 haben Eigentümer von Häusern Zeit, die zwischen 1919 und 1945 errichtet wurden. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche unter 50 Quadratmetern.