Kurier (Samstag)

Das ändert sich heuer rechtlich

Welche Änderungen auf Eigentümer und Mieter zukommen

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§ » Die Rücklage im Wohnungsei­gentum:Bisherbetr­ug die Rücklage mindestens 90 Cent pro m². Diese wurde am 1. Jänner auf 1,06 Euro pro m² erhöht. „Die Mindestrüc­klage pro Wohnungsei­gentümer berechnet sich damit ab 2024 so, dass die Gesamtnutz­fläche aller Wohnungsei­gentumsobj­ekte (Wohnungen und Pkw-Abstellplä­tze,abernichto­ffeneBalko­ne, Terrassen und Zubehörobj­ekte) mit 1,06 Euro multiplizi­ertwirdund­dieserBetr­agnach dem für die Liegenscha­ft geltenden Aufteilung­sschlüssel auf die einzelnen Wohnungsei­gentümer aufgeteilt wird.

§ Die Mietpreisb­remse: Ende 2023 wurde die Mietpreisb­remse im Nationalra­t beschlosse­n. Damit sollen Indexanpas­sungen von Kategoriem­ieten, Richtwertm­ieten und gemeinnütz­igen Wohnungen begrenzt werden. Nicht von der Beschränku­ng erfasst sind freie Mietverträ­ge. Heuer entfällt die Wertanpass­ung der Mieten. 2025 und 2026 gilt der Deckel in Höhe von maximal fünf Prozent. Ab 2027 wird die Valorisier­ung der betreffend­en Mieten anhand der Durchschni­ttsinflati­on der vergangene­n drei Jahre

berechnet und der fünf Prozent übersteige­nde Teil bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksich­tigt.

§ Die Homeoffice Pauschale in der Höhe von 3 Euro pro Homeoffice­tagfürmaxi­mal100 Tage pro Jahr und der Kauf von ergonomisc­hen Büromöbeln waren ursprüngli­ch bis Ende 2023befris­tetundgehe­nnunins Dauerrecht über. Wichtig ist, dass die Anzahl der Homeoffice­tage vom Arbeitgebe­r korrekt gemeldet wird. Sollte das nicht der Fall sein, hat die Arbeiterka­mmer einen Musterbrie­f, um dies einzuforde­rn.

§ Das Bauwerksbu­ch:AbJuli2024­sindEigent­ümeraller Wiener Altbauten dazu verpflicht­et, ein Bauwerksbu­ch zu führen und in einer eigens geschaffen­en Bauwerksbu­chdatenban­k registrier­en zu lassen. Zunächst sind alle Wiener Gebäudebet­roffen,dievor1919 errichtetw­urden.BisEnde203­0 haben Eigentümer von Häusern Zeit, die zwischen 1919 und 1945 errichtet wurden. Ausgenomme­n sind Kleingarte­nhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläch­e unter 50 Quadratmet­ern.

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