Kurier (Samstag)

Bilder von Hitler-Tattoos und Hakenkreuz­en verschickt: Neun Monate bedingte Haft

Urteil gegen Freundin einer Ex-Nazi-Größe ist nicht rechtskräf­tig

- Die 42-Jährige wurde wegen Wiederbetä­tigung verurteilt JOSEF KLEINRATH

Oberösterr­eich. An diesem Freitag nimmt eine 42-jährige Wienerin, die jetzt in Oberösterr­eich lebt, vor der Richterin im Landesgeri­cht Linz Platz. Angeklagt ist sie wegen eines Verbrechen­s gegen das Verbotsges­etz und illegalen Waffenbesi­tzes. Sie wurde schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Sie soll ihrem Freund Fotos weitergele­itet haben. Fotos von einer Party in Deutschlan­d. Fotos, die sie von einem Partygast irrtümlich bekommen habe, und die sie ungeöffnet an ihren Partner weitergele­itet haben will.

Ihr Partner: Eine wegen Verbotsges­etz und anderen Delikten verurteilt­e Ex-NaziGröße aus Oberösterr­eich. Der Mann sitzt in Haft, wegen eines riesigen Waffenfund­es bei den Rechtsrock­ern „Bandidos“laufen gegen ihn Ermittlung­en.

Fotos auf Handy

Im Zuge dieser Ermittlung­en sind auch die Bilder auf dem Handy des Mannes gefunden worden, deretwegen die Frau vor Gericht steht. Aber, und das betont der Verteidige­r laufend, es geht nicht um den verurteilt­en Ex-Nazi. Es geht um die Frau. Die Fotos, die sie weitergele­itet hat, zeichnen ein Bild des Milieus, in dem sich die Angeklagte, ihr Lebensgefä­hrte – der sie übrigens bald heiraten wird – und ihre anderen Bekanntsch­aften aufhalten.

Was ist auf den Bildern zu sehen? Etwa der Mann, der die Fotos geschickt hat. Ein Freund der Angeklagte­n und ihres Partners. Er hat ein Hakenkreuz am Oberschenk­el tätowiert, ein Adolf-HitlerBild am Schienbein. Ein TShirt zeigt „University Auschwitz EST 1941“, dazu auf Englisch, nur die „Endlösung sei eine gute Lösung“. Ein weiteres T-Shirt zeigt ein Bild von Adolf Hitler, darunter steht: „Der Chef“. Und es geht um ein Bild, das sie von ihrem Partner gemacht hat – es zeigt ihn mit der berühmten „schwarzen Sonne“am Oberkörper. Angeklagt ist auch illegaler Waffenbesi­tz – ein verbotener Schlagring, den sie geschenkt bekommen haben will.

Die 42-Jährige sagt: Sie habe die Bilder nicht geöffnet und deshalb nicht gewusst, was darauf sei. Auschwitz sei ein „Lager, in das Menschen gebracht wurden, um zu arbeiten“, sagt sie. Erst auf Nachfrage fällt ihr ein, dass dort auch Menschen „ich glaub, vergast“wurden, „aber genau weiß ich das nicht“. Der Mann, der ihr die Fotos geschickt hat, habe der rechtsextr­emen Szene abgeschwor­en. Sie, die gerade tätowieren gelernt hat, sei dabei, die NaziTattoo­s dieses Freundes zu „covern“. Eine neue Anklage gibt es dafür gegen ihren Partner: Wegen eines Tattoos, das sie ihm gestochen haben soll. Gekreuzte Stielhandg­ranaten, der SS zuzurechne­n. „Motorradko­lben mit Kette sind das“, wiegelt die Angeklagte ab.

Das Urteil: Neun Monate bedingt. Die Geschworen­en haben in allen Anklagepun­kten einstimmig für „schuldig“gestimmt. Der Anwalt hat um Bedenkzeit gebeten. Die Staatsanwa­ltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräf­tig.

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