Bilder von Hitler-Tattoos und Hakenkreuzen verschickt: Neun Monate bedingte Haft
Urteil gegen Freundin einer Ex-Nazi-Größe ist nicht rechtskräftig
Oberösterreich. An diesem Freitag nimmt eine 42-jährige Wienerin, die jetzt in Oberösterreich lebt, vor der Richterin im Landesgericht Linz Platz. Angeklagt ist sie wegen eines Verbrechens gegen das Verbotsgesetz und illegalen Waffenbesitzes. Sie wurde schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sie soll ihrem Freund Fotos weitergeleitet haben. Fotos von einer Party in Deutschland. Fotos, die sie von einem Partygast irrtümlich bekommen habe, und die sie ungeöffnet an ihren Partner weitergeleitet haben will.
Ihr Partner: Eine wegen Verbotsgesetz und anderen Delikten verurteilte Ex-NaziGröße aus Oberösterreich. Der Mann sitzt in Haft, wegen eines riesigen Waffenfundes bei den Rechtsrockern „Bandidos“laufen gegen ihn Ermittlungen.
Fotos auf Handy
Im Zuge dieser Ermittlungen sind auch die Bilder auf dem Handy des Mannes gefunden worden, deretwegen die Frau vor Gericht steht. Aber, und das betont der Verteidiger laufend, es geht nicht um den verurteilten Ex-Nazi. Es geht um die Frau. Die Fotos, die sie weitergeleitet hat, zeichnen ein Bild des Milieus, in dem sich die Angeklagte, ihr Lebensgefährte – der sie übrigens bald heiraten wird – und ihre anderen Bekanntschaften aufhalten.
Was ist auf den Bildern zu sehen? Etwa der Mann, der die Fotos geschickt hat. Ein Freund der Angeklagten und ihres Partners. Er hat ein Hakenkreuz am Oberschenkel tätowiert, ein Adolf-HitlerBild am Schienbein. Ein TShirt zeigt „University Auschwitz EST 1941“, dazu auf Englisch, nur die „Endlösung sei eine gute Lösung“. Ein weiteres T-Shirt zeigt ein Bild von Adolf Hitler, darunter steht: „Der Chef“. Und es geht um ein Bild, das sie von ihrem Partner gemacht hat – es zeigt ihn mit der berühmten „schwarzen Sonne“am Oberkörper. Angeklagt ist auch illegaler Waffenbesitz – ein verbotener Schlagring, den sie geschenkt bekommen haben will.
Die 42-Jährige sagt: Sie habe die Bilder nicht geöffnet und deshalb nicht gewusst, was darauf sei. Auschwitz sei ein „Lager, in das Menschen gebracht wurden, um zu arbeiten“, sagt sie. Erst auf Nachfrage fällt ihr ein, dass dort auch Menschen „ich glaub, vergast“wurden, „aber genau weiß ich das nicht“. Der Mann, der ihr die Fotos geschickt hat, habe der rechtsextremen Szene abgeschworen. Sie, die gerade tätowieren gelernt hat, sei dabei, die NaziTattoos dieses Freundes zu „covern“. Eine neue Anklage gibt es dafür gegen ihren Partner: Wegen eines Tattoos, das sie ihm gestochen haben soll. Gekreuzte Stielhandgranaten, der SS zuzurechnen. „Motorradkolben mit Kette sind das“, wiegelt die Angeklagte ab.
Das Urteil: Neun Monate bedingt. Die Geschworenen haben in allen Anklagepunkten einstimmig für „schuldig“gestimmt. Der Anwalt hat um Bedenkzeit gebeten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.