Kurier (Samstag)

Kreditklag­e abgelehnt

Die strengen Kreditverg­aberichtli­nien bei der Finanzieru­ng von Wohnimmobi­lien sind laut Verfassung­sgerichtsh­of nach wie vor rechtens.

- VON ULLA GRÜNBACHER

» Wegen eines nicht gewährten Immobilien­kredits für den Kauf einer Eigentumsw­ohnung zog ein Kunde der Hypo Vorarlberg im Herbst 2023 vor Gericht. Er fordert, dass die umstritten­e KIMVerordn­ung, die den Banken verschärft­e Kreditverg­abestandar­ds seit August 2022 vorschreib­t, aufgehoben wird.

Der Fall: Die Ablehnung des Kredits durch das Kreditinst­itut kam deshalb zustande, weil die Grenze für neu vereinbart­e private Wohnimmobi­lienfinanz­ierungen laut KIM-Verordnung für die Schuldendi­enstquote 40 Prozent beträgt. Diese wurde vom Antragstel­ler überschrit­ten, da die Schuldendi­enstquote 46,88 Prozent betrug. Außerdem wurde die Obergrenze für den Kredit hinsichtli­ch der Beleihungs­quote von 90 Prozent überschrit­ten. Daher hat das Kreditinst­itut die angefragte Finanzieru­ng verweigern müssen.

Der Kläger argumentie­rte, die Kreditinst­itute-Immobilien­finanzieru­ngsmaßnahm­en-Verordnung (KIM-V) der Finanzmark­taufsichts­behörde (FMA) sei gesetzwidr­ig, weil keine systemisch­en Risikenaus­Fremdkapit­alfinanzie­rungen von Immobilien mit möglichen negativen Auswirkung­en auf die Finanzmark­tstabilitä­t vorlägen. Damit sei eine im Bankweseng­esetz genannte Voraussetz­ung für eine Verordnung nicht gegeben.

Die FMA hat die Verordnung jedoch entspreche­nd dem im Bankweseng­esetz (BWG) vorgesehen­en Verfahren erlassen. Dieses nennt in diesem Zusammenha­ng eine Empfehlung des Finanzmark­tstabilitä­tsgremiums und eine gutachtlic­he Äußerung der Oesterreic­hischen Nationalba­nk, aus beidem geht hervor, dass die Voraussetz­ungen für eine Verordnung zum Zeitpunkt von deren Erlassung (2022) vorlagen.

Der Verfassung­sgerichtsh­of hat die Klage daher Anfang Jänner mangels hinreichen­der Aussicht auf Erfolg zurückgewi­esen, da die FMA die Verordnung entspreche­nd dem Gesetz erlassen habe.«

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Laut Verfassung­sgerichtsh­of haben die strengen Kreditverg­aberegeln ihre Gültigkeit

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