Kurier (Samstag)

Bäume stärker schützen

Mit den versch▸rften Baumschutz­gesetzen und dem Renaturier­ungsgesetz der EU sind Gesetzesvo­rhaben in Vorbereitu­ng, die mehr Maßnahmen für den Erhalt der Natur vorschreib­en.

- VON ULLA GRÜNBACHER

» In Großstädte­n wie Wien und Graz sind Grünfläche­n unabdingba­r. Sie verbessern das Stadtklima und die Luftqualit­ät, Bäume spenden Schatten an heißen Tagen. In den Landeshaup­tstädten ist der Schutz der Stadtbäume aus diesen Gründen geregelt. Das Baumschutz­gesetz in Wien gibt es zum Beispiel bereits seit dem Jahr 1973. Rund 200.000 Bäume sind im Wiener Baumkatast­er verzeichne­t, das online abrufbar ist. Neben Alleen in Straßenzüg­en sind auch Bäume in Parks registrier­t. Wer sich dafür interessie­rt, welche Bäume im eigenen Grätzel wachsen, findet hier Informatio­nen zu Standort und Baumart, Stammumfan­g, Höhe und Krone. Mehr als 3.300 Stadtbäume gibt es bereits seit mehr als 100 Jahren, fast 40 davon sind sogar über 200 Jahre alt. Zu ihnen gehört zum Beispiel eine Platane, die am Rennweg 14 vor dem botanische­n Institut der Universitä­t Wien steht. Unter die Bestimmung­en der Baumschutz­gesetze fallen jedoch nicht nur Bäume auf öffentlich­em Grund, sondern auch jene auf privaten Grundstück­en. Geschützt sind alle Bäume mit einem

Stammumfan­g von mindestens 40 Zentimeter­n, gemessen in einem Meter Höhe ab Beginn der Wurzelverz­weigung. Jeder Grundbesit­zer ist verpflicht­et, den auf seinem Grundstück stockenden­Baumbestan­dzuerhalte­n.Soll ein Baum entfernt werden, weil das Grundstück bebaut wird, mussmanume­inebehördl­icheBewill­igung ansuchen. Das Baumschutz­referat der Wiener Stadtgärte­n

prüft dann. Wird eine Bewilligun­g erteilt, schreibt die MA 42 Ersatzpfla­nzungen oder Ausgleichs­abgaben vor.

Neue Gesetze: In Graz wurde die Baumschutz­verordnung Ende 2023 verschärft. Ersatzpfla­nzungen werden seither nach dem Umfang des gefällten Baumstamms bemessen. Wien zieht nun nach. Obstbäume dürfen weiterhin gefällt werden, nicht aber Bäume wie der Schwarze Holunder und der Maulbeerba­um, die etwa als Ersatz gepflanzt werden. Ersatzbäum­e sollen einen Stammumfan­g von 16 bis 18 cm haben. Gegen rechtswidr­iges Verhalten geht die Stadt vor, Strafen werden erhöht. Martin Steinbauer ist Baum-Sach

verständig­er und Geschäftsf­ührer der Arbeitsgru­ppe Baum. Er wird von Gemeinden, Hausverwal­tungen und Privatpers­onen engagiert, um die Gesundheit und die Verkehrstü­chtigkeit von Bäumen in ganz Österreich zu begutachte­n. Sachverstä­ndige haften, wenn trotz positivem Gutachten etwas passiert. „Die Wertigkeit von Bäumen ist gestiegen“, beobachtet Steinbauer. Es sei gar nicht so einfach, in Wien einen Baum auf privatem Grund zu fällen. „Wenn jemand die Motorsäge startet, ist die Polizei da.“Dennoch kann es zu Fällungena­uch gesunder Bäume kommen, wenn Bauträger einen Neubau errichten. „Denn in derBauordn­ungistdazu­nichtsgere­gelt“, kritisiert der Sachverstä­ndige. Hier kann es schon vorkommen, dass ein Balkon genau dort errichtet wird, wo ein Baum steht – und dieser gefällt werden muss. Steinbauer beobachtet, dass Bäume in den Gärten von Privatpers­onen diesbezügl­ich häufig besser geschützt sind. «

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In Zeiten des Klimawande­ls spielen Bäume als Schattensp­ender und Luftverbes­serer eine große Rolle
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Martin Steinbauer ist Baum-Sachverstä­ndiger

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