Bäume stärker schützen
Mit den versch▸rften Baumschutzgesetzen und dem Renaturierungsgesetz der EU sind Gesetzesvorhaben in Vorbereitung, die mehr Maßnahmen für den Erhalt der Natur vorschreiben.
» In Großstädten wie Wien und Graz sind Grünflächen unabdingbar. Sie verbessern das Stadtklima und die Luftqualität, Bäume spenden Schatten an heißen Tagen. In den Landeshauptstädten ist der Schutz der Stadtbäume aus diesen Gründen geregelt. Das Baumschutzgesetz in Wien gibt es zum Beispiel bereits seit dem Jahr 1973. Rund 200.000 Bäume sind im Wiener Baumkataster verzeichnet, das online abrufbar ist. Neben Alleen in Straßenzügen sind auch Bäume in Parks registriert. Wer sich dafür interessiert, welche Bäume im eigenen Grätzel wachsen, findet hier Informationen zu Standort und Baumart, Stammumfang, Höhe und Krone. Mehr als 3.300 Stadtbäume gibt es bereits seit mehr als 100 Jahren, fast 40 davon sind sogar über 200 Jahre alt. Zu ihnen gehört zum Beispiel eine Platane, die am Rennweg 14 vor dem botanischen Institut der Universität Wien steht. Unter die Bestimmungen der Baumschutzgesetze fallen jedoch nicht nur Bäume auf öffentlichem Grund, sondern auch jene auf privaten Grundstücken. Geschützt sind alle Bäume mit einem
Stammumfang von mindestens 40 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe ab Beginn der Wurzelverzweigung. Jeder Grundbesitzer ist verpflichtet, den auf seinem Grundstück stockendenBaumbestandzuerhalten.Soll ein Baum entfernt werden, weil das Grundstück bebaut wird, mussmanumeinebehördlicheBewilligung ansuchen. Das Baumschutzreferat der Wiener Stadtgärten
prüft dann. Wird eine Bewilligung erteilt, schreibt die MA 42 Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsabgaben vor.
Neue Gesetze: In Graz wurde die Baumschutzverordnung Ende 2023 verschärft. Ersatzpflanzungen werden seither nach dem Umfang des gefällten Baumstamms bemessen. Wien zieht nun nach. Obstbäume dürfen weiterhin gefällt werden, nicht aber Bäume wie der Schwarze Holunder und der Maulbeerbaum, die etwa als Ersatz gepflanzt werden. Ersatzbäume sollen einen Stammumfang von 16 bis 18 cm haben. Gegen rechtswidriges Verhalten geht die Stadt vor, Strafen werden erhöht. Martin Steinbauer ist Baum-Sach
verständiger und Geschäftsführer der Arbeitsgruppe Baum. Er wird von Gemeinden, Hausverwaltungen und Privatpersonen engagiert, um die Gesundheit und die Verkehrstüchtigkeit von Bäumen in ganz Österreich zu begutachten. Sachverständige haften, wenn trotz positivem Gutachten etwas passiert. „Die Wertigkeit von Bäumen ist gestiegen“, beobachtet Steinbauer. Es sei gar nicht so einfach, in Wien einen Baum auf privatem Grund zu fällen. „Wenn jemand die Motorsäge startet, ist die Polizei da.“Dennoch kann es zu Fällungenauch gesunder Bäume kommen, wenn Bauträger einen Neubau errichten. „Denn in derBauordnungistdazunichtsgeregelt“, kritisiert der Sachverständige. Hier kann es schon vorkommen, dass ein Balkon genau dort errichtet wird, wo ein Baum steht – und dieser gefällt werden muss. Steinbauer beobachtet, dass Bäume in den Gärten von Privatpersonen diesbezüglich häufig besser geschützt sind. «