Kurier (Samstag)

Renaturier­ungsgesetz der EU

Geschädigt­e Ökosysteme sollen wieder hergestell­t werden

-

Es ist das erste europ▸ische Gesetz, das über den Naturschut­z hinausgeht und die aktive Wiederhers­tellung von Lebensr▸umen vorsieht, um den Rückgang vieler europ▸ischer Ökosysteme aufzuhalte­n. Es ist ein zentraler Teil des „Green Deals“, mit dem die EU bis 2050 klimaneutr­al werden soll. Das umfassende Klimaschut­zpaket zielt darauf ab, Ökosysteme vor dem Kollaps zu retten. Dazu sollen Wiederhers­tellungsma­ßnahmen eingeführt werden, die bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfl▸chen der EU sowie bis 2050 alle Ökosysteme abdecken, die einer „Renaturier­ung“bedürfen. So sollen zum Beispiel trockengel­egte Moore wieder vern▸sst, W▸lder aufgeforst­et und St▸dte grüner gestaltet werden.

Das Gesetz wurde 2023 vom EU-Parlament grunds▸tzlich befürworte­t, nun kommt es in den EU-Umweltauss­chuss. Die konkrete Umsetzung dieses Gesetzes liege dann in den H▸nden der Mitgliedsl▸nder, denn innerhalb von zwei Jahren nach |nkrafttret­en des Gesetzes müssen die EU-Staaten nationale Renaturier­ungspl▸ne umsetzen, in denen Maßnahmen zur Wiederhers­tellung gesch▸digter Ökosysteme bis Juni 2032 beschriebe­n werden. Anschließe­nd müssen sie ihre Fortschrit­te überwachen und darüber berichten. Die Mitgliedsl▸nder sind außerdem verpflicht­et, eine erhebliche Verschlech­terung in Gebieten zu verhindern, die Gegenstand von Wiederhers­tellungsma­ßnahmen sind.

Das Gesetz enth▸lt Maßnahmen und Ziele für bestimmte Ökosysteme – darunter W▸lder, landwirtsc­haftliche Fl▸chen, st▸dtische Ökosysteme sowie Süßwasser- und Meeresökos­ysteme – sowie zur Verbesseru­ng der Best▸ubervielfa­lt. Die Vereinbaru­ng verpflicht­et die EU-L▸nder außerdem, vom Menschen geschaffen­e Barrieren zu identifizi­eren und zu beseitigen, um bis 2030 mindestens 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse zu erhalten.

– |n den Wäldern beispielsw­eise müssen die europ▸ischen L▸nder Maßnahmen ergreifen, um die biologisch­e Vielfalt zu verbessern und positive Trends zu verst▸rken, einschließ­lich bei Vogelpopul­ationen und der Menge an Totholz.

–|n städtische­n Gebieten soll dafür gesorgt werden, dass bis 2030 kein Nettoverlu­st an Grünfl▸chen und Baumkronen entsteht, es sei denn, der Anteil der Grünfl▸chen liegt bereits bei 45 Prozent.

-in landwirtsc­haftlichen Gebieten sollen Äcker und Weiden insektenun­d vogelfreun­dlicher werden und der Rückgang an Best▸ubern aufgehalte­n werden.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria