Renaturierungsgesetz der EU
Geschädigte Ökosysteme sollen wieder hergestellt werden
Es ist das erste europ▸ische Gesetz, das über den Naturschutz hinausgeht und die aktive Wiederherstellung von Lebensr▸umen vorsieht, um den Rückgang vieler europ▸ischer Ökosysteme aufzuhalten. Es ist ein zentraler Teil des „Green Deals“, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Das umfassende Klimaschutzpaket zielt darauf ab, Ökosysteme vor dem Kollaps zu retten. Dazu sollen Wiederherstellungsmaßnahmen eingeführt werden, die bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfl▸chen der EU sowie bis 2050 alle Ökosysteme abdecken, die einer „Renaturierung“bedürfen. So sollen zum Beispiel trockengelegte Moore wieder vern▸sst, W▸lder aufgeforstet und St▸dte grüner gestaltet werden.
Das Gesetz wurde 2023 vom EU-Parlament grunds▸tzlich befürwortet, nun kommt es in den EU-Umweltausschuss. Die konkrete Umsetzung dieses Gesetzes liege dann in den H▸nden der Mitgliedsl▸nder, denn innerhalb von zwei Jahren nach |nkrafttreten des Gesetzes müssen die EU-Staaten nationale Renaturierungspl▸ne umsetzen, in denen Maßnahmen zur Wiederherstellung gesch▸digter Ökosysteme bis Juni 2032 beschrieben werden. Anschließend müssen sie ihre Fortschritte überwachen und darüber berichten. Die Mitgliedsl▸nder sind außerdem verpflichtet, eine erhebliche Verschlechterung in Gebieten zu verhindern, die Gegenstand von Wiederherstellungsmaßnahmen sind.
Das Gesetz enth▸lt Maßnahmen und Ziele für bestimmte Ökosysteme – darunter W▸lder, landwirtschaftliche Fl▸chen, st▸dtische Ökosysteme sowie Süßwasser- und Meeresökosysteme – sowie zur Verbesserung der Best▸ubervielfalt. Die Vereinbarung verpflichtet die EU-L▸nder außerdem, vom Menschen geschaffene Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um bis 2030 mindestens 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse zu erhalten.
– |n den Wäldern beispielsweise müssen die europ▸ischen L▸nder Maßnahmen ergreifen, um die biologische Vielfalt zu verbessern und positive Trends zu verst▸rken, einschließlich bei Vogelpopulationen und der Menge an Totholz.
–|n städtischen Gebieten soll dafür gesorgt werden, dass bis 2030 kein Nettoverlust an Grünfl▸chen und Baumkronen entsteht, es sei denn, der Anteil der Grünfl▸chen liegt bereits bei 45 Prozent.
-in landwirtschaftlichen Gebieten sollen Äcker und Weiden insektenund vogelfreundlicher werden und der Rückgang an Best▸ubern aufgehalten werden.