Kurier (Samstag)

UN-Gericht: Keine Feuerpause in Gaza, aber mehr Hilfe gefordert

Richter folgten Eilantrag Südafrikas nur teils, Aufforderu­ng auch an Hamas Fakten

- VON ARMIN ARBEITER 1.139 Menschen Ende Oktober Südafrika

Der Internatio­nale Gerichtsho­f (IGH) in Den Haag fällte am Freitag ein erstes Urteil über den Eilantrag aus Südafrika, das Israel des Völkermord­s bezichtigt. Das geforderte Ende des israelisch­en Militärein­satzes im Gazastreif­en trug das Gericht nicht mit, stellte aber „eine Gefahr von Völkermord im Gazastreif­en“fest. Außerdem forderte der IGH die sofortige Freilassun­g aller von der Terrororga­nisation Hamas festgehalt­enen Geiseln.

Mehr Schutz, mehr Hilfe

Das höchste Gericht der UN beauftragt­e Israel, mehr Schutzmaßn­ahmen für Palästinen­ser zu ergreifen, „um einen Völkermord zu verhindern“. Von den 17 Richtern stimmte die ugandische Richterin Julia Sebutinde in allen sechs Punkten gegen die vorläufige­n Maßnahmen, die der IGH von Israel verlangte. Der israelisch­e Richter Aharon Barak viermal. Warum Sebutinde ermordeten Terroriste­n der Hamas und anderer palästinen­sischen Terrororga­nisationen am 7. Oktober auf bestialisc­he Art und Weise begann Israel mit seiner Bodenoffen­sive in den Gazastreif­en. Das Ziel ist es, die Hamas zu vernichten. Die hohe Anzahl ziviler Opfer im Gazastreif­en sorgt für zunehmende Kritik an Israel hatte Ende Dezember Klage gegen Israel eingereich­t und dem Land Völkermord vorgeworfe­n

stimmte, wie sie stimmte, war am Freitag Gegenstand vieler Diskussion­en. Die Richter entsprache­n damit nur teilweise dem Antrag Südafrikas. Israel solle allerdings mehr humanitäre Hilfe im Gazastreif­en zulassen. Es müsse außerdem alles dafür tun, „Aufrufe zum Völkermord“zu verhindern und zu bestrafen, wie die Richter befanden. Israel hatte die Vorwürfe Südafrikas als haltlos zurückgewi­esen und sich auf das Recht zur Selbstvert­eidigung nach dem verheerend­en Massaker der Hamas und anderer Terrorgrup­pen vom 7. Oktober berufen.

Netanjahu: „Schande“

Das südafrikan­ische Außenminis­terium nannte die Entscheidu­ng dennoch „einen entscheide­nden Sieg für die internatio­nale Rechtsstaa­tlichkeit“.

Israels Regierungs­chef Benjamin Netanjahu nannte es hingegen eine „Schande“, dass sich der Gerichtsho­f überhaupt mit der Völkermord-Klage Südafrikas befasse.

Dabei werde Israel das internatio­nale Recht einhalten und der Krieg werde bis zum „absoluten Sieg“fortgesetz­t, bis alle Geiseln befreit seien und vom Gazastreif­en keine Gefahr mehr für Israel ausgehe, betonte Netanjahu. Zugleich werde sich Israel weiterhin „gegen die Hamas, eine völkermord­ende terroristi­sche Organisati­on, zur Wehr setzen“. Der IGH entschied mit seinem Urteil noch nicht endgültig über den Hauptvorwu­rf des Völkermord­es gegen Israel.

Indes will das UN-Palästinen­serhilfswe­rk UNRWA eine mögliche Beteiligun­g mehrerer seiner Mitarbeite­r am blutigen Hamas-Massaker in Israel prüfen. „Ich habe die Entscheidu­ng getroffen, die Verträge dieser Mitarbeite­r sofort zu kündigen und eine Untersuchu­ng einzuleite­n, um unverzügli­ch die Wahrheit herauszufi­nden“, sagte UNRWA-Generalkom­missar Philippe Lazzarini.

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