Der Rechnungshof kritisiert Mängel bei der Bankenaufsicht durch Nationalbank und FMA
Späte Aufarbeitung der Pleite der Commerzialbank Mattersburg
Prüfbericht. Im aktuellen Rechnungshofbericht wird die Commerzialbank Mattersburg nicht namentlich genannt. Es geht um ein Geldinstitut, das als „Kreditinstitut 5“bezeichnet wird. Es kann sich dabei nur um die Commerzialbank Mattersburg handeln, die im Jahr 2020 in Konkurs ging.
Der Rechnungshof kritisiert, dass mit der Prüfung der Bank viel zu lange gewartet wurde. „Die Bankenaufsicht führte bei diesem Kreditinstitut (im Bericht: „Kreditinstitut 5“) in den Jahren 2003 bis 2014 keine Vor-OrtPrüfung durch“, heißt es dazu im Bericht. „Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer hätte bis spätestens 2010 eine Prüfung erfolgen sollen.“
Erst nach dem Hinweis eines Whistleblowers im Jahr 2015 wurde die Bankenaufsicht aktiv. Laut dem Whistleblower habe „der Vorsitzende des Vorstands dieses Kreditinstituts mit Wissen mehrerer Bediensteter“betrügerisch agiert, dem Kreditinstitut finanzielle Mittel für private Zwecke entzogen und dafür falsche Konten genutzt.
Die Nationalbank überprüfte die Hinweise. In ihrem Dokument, das sie der Finanzmarktaufsicht übermittelte, hielt sie fest, dass sie den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe „nur unvollständig beurteilen konnte“.
Auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft begann mit Ermittlungen. Wie aus einer Telefonnotiz hervorging, teilte die Finanzmarktaufsicht der Staatsanwaltschaft mündlich mit, dass laut Nationalbank bei diesem Kreditinstitut „kein Verdacht der Untreue besteht“. Die Finanzmarktaufsicht legte allerdings weder das Dokument der Nationalbank bei, noch wies sie auf die nur begrenzte Prüfung der Nationalbank hin.
Laut Nationalbank wurden in der Zwischenzeit viele der getroffenen Feststellungen und Schlussempfehlungen des Rechnungshofes „mittlerweile größtenteils bereits umgesetzt“.