Kurier (Samstag)

Der Rechnungsh­of kritisiert Mängel bei der Bankenaufs­icht durch Nationalba­nk und FMA

Späte Aufarbeitu­ng der Pleite der Commerzial­bank Mattersbur­g

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Prüfberich­t. Im aktuellen Rechnungsh­ofbericht wird die Commerzial­bank Mattersbur­g nicht namentlich genannt. Es geht um ein Geldinstit­ut, das als „Kreditinst­itut 5“bezeichnet wird. Es kann sich dabei nur um die Commerzial­bank Mattersbur­g handeln, die im Jahr 2020 in Konkurs ging.

Der Rechnungsh­of kritisiert, dass mit der Prüfung der Bank viel zu lange gewartet wurde. „Die Bankenaufs­icht führte bei diesem Kreditinst­itut (im Bericht: „Kreditinst­itut 5“) in den Jahren 2003 bis 2014 keine Vor-OrtPrüfung durch“, heißt es dazu im Bericht. „Nach Ansicht der Prüferinne­n und Prüfer hätte bis spätestens 2010 eine Prüfung erfolgen sollen.“

Erst nach dem Hinweis eines Whistleblo­wers im Jahr 2015 wurde die Bankenaufs­icht aktiv. Laut dem Whistleblo­wer habe „der Vorsitzend­e des Vorstands dieses Kreditinst­ituts mit Wissen mehrerer Bedienstet­er“betrügeris­ch agiert, dem Kreditinst­itut finanziell­e Mittel für private Zwecke entzogen und dafür falsche Konten genutzt.

Die Nationalba­nk überprüfte die Hinweise. In ihrem Dokument, das sie der Finanzmark­taufsicht übermittel­te, hielt sie fest, dass sie den Wahrheitsg­ehalt der Vorwürfe „nur unvollstän­dig beurteilen konnte“.

Auch die Korruption­sstaatsanw­altschaft begann mit Ermittlung­en. Wie aus einer Telefonnot­iz hervorging, teilte die Finanzmark­taufsicht der Staatsanwa­ltschaft mündlich mit, dass laut Nationalba­nk bei diesem Kreditinst­itut „kein Verdacht der Untreue besteht“. Die Finanzmark­taufsicht legte allerdings weder das Dokument der Nationalba­nk bei, noch wies sie auf die nur begrenzte Prüfung der Nationalba­nk hin.

Laut Nationalba­nk wurden in der Zwischenze­it viele der getroffene­n Feststellu­ngen und Schlussemp­fehlungen des Rechnungsh­ofes „mittlerwei­le größtentei­ls bereits umgesetzt“.

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