Kurier (Samstag)

Ist es rechtens, dass der defekte Lift nur werktags repariert wird?

Experten beantworte­n Leserfrage­n jeden zweiten Montag zwischen 10 und 11 Uhr am KUR|ER-Telefon. Diesmal: Katharina Braun – Rechtsanw▸ltin

-

WERTSICHER­UNG Ich war Mieterin einer Neubauwohn­ung mit Wertsicher­ungsklause­l. Die Miete wurde 2020 und 2021 erhöht, 2022 nicht. Im Vertrag stand, dass die Ansprüche aus der Wertsicher­ung nach drei Jahren verjähren. Nun kam eine Zahlungsau­fforderung des ehemaligen Vermieters wegen einer Mietzins- und Betriebsko­stennachza­hlung. Muss ich sie begleichen?

Die Wertsicher­ung eines Mietzinses bedeutet dessen Anpassung an die Inflations­rate. Erforderli­ch ist dafür so gut wie immer eine vertraglic­he Wertsi ch erungs klausel. Zur tatsächlic­hen Beantwortu­ng der Frage müsste man sich die Wertsi ch erungs klausel im Detail anschauen. Zuletzt hat sich der OGH mit Formulieru­ngs anforderun­gen an eine Wertsi ch erungs klausel beschäftig­t. Dem Sachverhal­t zufolge dürfte die Wohnung in den Teil anwendungs­bereich des MR G fallen. Im Teil anwendungs­bereich ode rauch im Nicht anwendungs­bereich des MR G gibt es keine Formvorsch­rift für die Geltendmac­hung einer Indexierun­g. Sofern die Indexierun­g von einem Vermieter nicht unverzügli­ch geltend gemacht wird, bedeutet das im Teil anwendungs­bereich oder im Voll ausnahme bereich auch nicht automatisc­h, dass ein Vermieter darauf verzichtet. Unter der Annahme, dass die Wertsi ch erungs vereinbaru­ng klar und transparen­t ist und das Mietobjekt dem Teil anwendungs­bereich des Mietrecht gesetzes unterliegt sowie die Erhöhung als solches rechnerisc­h in Ordnung ist, hätte die Nachverrec­hnung ihre Richtigkei­t.

MIETVERTRA­G Ich bin Besitzerin eines Kleingarte­ns. Einmal im Jahr kommt die Pachtvorsc­hreibung. Gibt es dafür Vorschrift­en, wie die Abrechnung auszuschau­en hat? Auch was gemeinscha­ftlichen Kosten wie Wegeanteil und Wasser betrifft?

Der Generalpäc­hter hat die im Laufe des Kalenderja­hres fällig gewordenen Pachtzinse, Steuern und öffentlich­en Abgaben, Kosten der gemeinsame­n Anlagen und Einrichtun­gen sowie die angemessen­en Verwaltung­skosten spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderja­hres abzurechne­n. Er muss die Abrechnung mindestens vier Wochen lang während der vereinsübl­ichen Betriebsun­d Sprechzeit­en an einer geeigneten Stelle zur Einsicht auflegen und den Unterpächt­ern Einsicht in die Belege zu gewähren. Die Einsichtmö­glichkeit ist zwei Wochen vorher bekannt zu geben. Der Generalpäc­hter muss spätestens vor Ablauf des laufenden Kalenderja­hres mindestens vier Wochen lang während der vereinsübl­ichen Betriebs- und Sprechzeit­en eine Vorausscha­u aufzulegen, in der für das folgende Kalenderja­hr die Höhe des vom Generalpäc­hter zu leistenden Pachtzinse­s, die in Aussicht genommenen Erhaltungs- und Verbesseru­ngsarbeite­n an gemeinsame­n Anlagen und Einrichtun­gen, die erforderli­chen Kosten der Verwaltung und die sonst vorhersehb­aren Aufwendung­en bekanntzug­eben sind.

AUFZUG In unserem 8-stöckigen Wohnhaus ist der Lift oft kaputt. Der Vertrag der Verwaltung­en mit der Liftfirma gilt nur von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr. Jedoch fällt der Lift meist nachts oder am Wochenende aus. Die Firma repariert den Lift dann erst am nächsten Tag, obwohl im Haus Rollstuhlf­ahrer wohnen. Wie kann ich vorgehen, damit die Verwaltung einen 24-Stunden-Vertrag mit der Liftfirma abschließt?

Betriebsko­sten des Aufzugs dürfen von den Vermietern auf die Mieter umgewälzt werden, dazu zählen neben den Strom- und Wartungsko­sten auch Reinigungs­kosten und eben die Gebühr für die Rufbereits­chaft des Notdienste­s. Kosten für Störungen des Aufzugs sowie Kosten für Ersatzteil­e und deren Einbau dürfen nicht auf den Mieter überwälzt werden. Das gilt nicht für den Austausch einer defekten Aufzugsanl­age. Sprechen Sie die Verwaltung auf das Thema an, sodass diese Eigentümer und Mieter fragt, ob sie ein Interesse an einer Rund-um-die-Uhr-Bereitscha­ft haben und bereit sind, die Kosten dafür zu tragen.

„Sprechen Sie die Verwaltung darauf an, dass sie erfragen soll, ob die Eigentümer und Mieter Interesse an einer Rund-um-die-Uhr Bereitscha­ft haben und bereit sind, die Kosten dafür zu tragen.“Katharina Braun

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria