Über die Aufnahme entscheidet nicht mehr die Direktion
Schüler werden zentral gelenkt / Änderungen noch möglich
Einschulung. Erstmals entscheiden heuer in Wien nicht die Schulleitungen darüber, ob sie ihr Kind an ihrer Schule aufnehmen – das macht die Abteilung für Schülerstromlenkung in der Bildungsdirektion.
Die Kriterien der Zuweisung definiert das Wiener Schulgesetz (§ 46, Abs. 2): Kriterien sind der Schulweg sowie Geschwister, die schon in der Schule sind. Einen Platz gibt es aber nur dann, wenn der Standort die räumlichen Kapazitäten hat und es „schulorganisatorisch“möglich ist.
Auch wer noch keinen Platz an der Wunschschule hat, kann hoffen – immer wieder gibt es Abmeldungen und somit neue Chancen für Eltern. „Wir arbeiten noch bis zum Schulbeginn daran, möglichst vielen Familien einen Platz in der Wunschschule oder der zweitgenannten zu ermöglichen“, heißt es bei der Bildungsdirektion.
In die Vorschule
Auch die Schulreifeprüfung, die heuer erstmals nach der Einschreibung erfolgt, kann noch einiges ändern. Immerhin sind in Wien jährlich rund 3.000 Kinder nicht schulreif und kommen in der Folge in eine Vorschulklasse. Warum man diese Schulreifeprüfung erst nach der Zuweisung macht, erklärt man in der Bildungsdirektion so: „Wir wollen, dass die Kinder diesen Test in der Schule machen, in die sie nachher gehen – da haben sie gleich einen anderen Bezug zum Standort.“
Alle schulpflichtigen Kinder müssen zu dieser Prüfung – auch die in Privatschulen oder die, die zu
Hause unterrichtet werden. Dabei werden auf spielerische Weise die sprachliche Kompetenz, die körperliche und sozialemotionale Reife getestet.
Das sind zum Beispiel Koordinationsübungen, bei denen die Kinder die rechte Hand aufs linke Knie legen. Oder Sprachtests, bei denen die Kinder anhand von Bildern Geschichten erzählen sollen. Das alles passiert in der Schule, und die Eltern erhalten unmittelbar eine Rückmeldung von der Schule.