AK prüft „Fantasiemieten“im Altbau
In Altbauwohnungen gelten oft überteuerte Mieten und unzulässige Zuschläge. Die AK prüft ab sofort kostlos Verträge, bei Bedarf zieht man auch vor Gericht
Die Altbau-Mieten in der Hauptstadt sind oft weit höher als erlaubt. Im Schnitt zahlen Wienerinnen und Wiener in befristeten Altbauwohnungen jährlich 1.900 Euro zu viel, wie die Arbeiterkammer Wien vorrechnet. In Summe sind es jährlich 115 Millionen Euro.
Wer vermutet, zu viel zu bezahlen, kann seine Richtwertmiete ab sofort durch die AK Wien kostenlos überprüfen lassen. Bei Bedarf zieht man auch vor Gericht. Kosten entstehen für Betroffene nicht und sie bekommen die erfolgreich zurückgeforderte Miete zur Gänze ausbezahlt. „Die AK behält keinen Cent ein“, betonte AKPräsidentin Renate Anderl, die das neue Angebot für AKMitglieder präsentierte. Verliert man das Verfahren, übernimmt die AK ebenfalls die Kosten.
Kooperiert wird für den Service auch mit gemeinnützigen Mieterschutzorganisationen und der Mieterhilfe der Stadt Wien, um Betroffene über den Service zu informieren.
In Wien gibt es rund 211.000 private Altbau-Mietwohnungen, rund zwei Drittel davon haben einen Richtwertmietzins. Der dazugehörige Mietdeckel sei jedoch intransparent, Zu- und Abschläge schwer zu berechnen und undurchschaubar.
Willkürliche Zuschläge
„Die Mieter sind den Vermietern und ihren Fantasiemieten ausgeliefert“, kritisierte Anderl. Es würden oft beliebige Zuschläge von 50 bis 110 Prozent des Richtwertes verlangt werden, ohne dass Vermieter verpflichtet wären, diese begründen zu müssen.
Es sei auch inakzeptabel, dass ein Lagezuschlag verlangt werde, wenn eine neue U-Bahn gebaut wird. „Das sind steuerfinanzierte Leistungen. Hauseigentümer oder Vermieter tragen nichts dazu bei“, bemängelte Ilkim
Erdost, Bereichsleiterin bei der AK.
Gewarnt wird vor sogenannten Prozessfinanzierungsunternehmen. Diese hätten Verfahren gegen zu viel bezahlte Mieten zu ihrem Geschäftsmodell gemacht. Die Firmen treten laut AK vor allem in Häusern auf, in denen die Verfahren 100-prozentig zu gewinnen sind. Im Erfolgsfall streichen Prozessfinanzierer nicht nur ein Honorar ein, sondern schneiden auch bei der Miet-Ersparnis für die nächsten drei Jahre mit. Ein präsentiertes Beispiel: Eine Mieterin bekam vor Gericht eine Rückzahlung von 8.500 Euro zugesprochen, ausbezahlt wurden ihr nur rund 1.600 Euro.
Als „probates Wahlkampfzuckerl“bezeichnete Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (OVI), den Mietencheck: „Anstatt gemeinsam Lösungen zu suchen, positioniert die Arbeiterkammer wieder das Feindbild Vermieter“, kritisierte er. Stattdessen solle ein faires System für beide Seiten erarbeitet werden.
Doppelte Rückzahlung
Grundsätzlich fordert die AK von der Bundesregierung ein „einheitliches, einfaches Mietrechtsgesetz mit wirksamen Mietobergrenzen“. Konkret bedeute dies die klare Begrenzung der Art und Höhe der Zuschläge. Speziell für den Lagezuschlag will
man eine gesetzliche Obergrenze von 20 Prozent des Richtwertes. Vermieter, die zu viel verrechnet haben, sollen nach den Plänen der Arbeiterkammer das Doppelte des Betrages an Mieter zurückbezahlen müssen.
Aus für Befristungen
Auch die Mietpreisbremse müsse repariert werden, diese sei mit fünf Prozent „fast wirkungslos“. Die Inflationsprognosen, die als Grundlage für die Mieterhöhungen dienen, liegen jedenfalls unter besagten fünf Prozent. Stattdessen fordert man einen Deckel mit maximal zwei Prozent Erhöhung pro Jahr – auch rückwirkend für 2022 und 2023.
Ein Aus will man für die Befristungen von Mietverhältnissen, diese sollen nur mehr bei Eigenbedarf für Privatpersonen erlaubt sein. Laut AK werden in Wien für private Altbauwohnungen pro Jahr rund 24.000 neue Mietverträge abgeschlossen. 59 Prozent davon seien befristet.
„Die Regierung muss dringend in die Gänge kommen. Es braucht eine Mietrechtsreform und echte Mietpreisbremse“Renate Anderl Präsidentin der AK Wien