24-Stunden-Betreuung: Einkommensgrenze endlich auf 3.500 Euro anheben!
Eine unangenehme Überraschung bei der Auszahlung der Förderung zur 24-Stunden-Betreuung erlebte Sabine Rödler, die sich als besorgte Angehörige um ihren kranken Vater kümmert. Durch die gesetzliche Erhöhung der Pension wurde ihm die ohnehin auch bisher nur als Teilbetrag bewilligte Förderung komplett gestrichen. Rödler stellt betroffen fest: „Was mein Vater durch die wohlverdiente Pensionsanpassung bekommt, verliert er eins zu eins an Förderung. Das ist ein Realverlust auf Kosten derer, die das Geld wirklich dringend benötigen. Das entlastet die Förderbudgets der öffentlichen Hand, macht aber die Betroffenen ärmer!“
So wie dem Vater von Sabine Rödler ergeht es vielen, die eine Förderung zur 24Stunden-Betreuung erhalten. Grund dafür ist die Einkommensgrenze von 2.500 Euro, bis zu der man die Förderung zur Gänze erhält. Ist die Pension höher, bekommt man nur mehr einen Differenzbetrag. Ein Beispiel: Ist die Pension nun 2.700 Euro im Monat, erhält man nur mehr 600 Euro Förderung.
Einkommensgrenze jährlich valorisieren
Diese Einkommensgrenze von 2.500 Euro gilt seit dem Jahr 2007 und wurde nie angehoben oder inflationsbereinigt. Das verlangt jetzt der Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien, Harald G. Janisch: „Die Einkommensgrenze, bis zu welcher die Förderung gewährt wird, muss auf 3.500 Euro angehoben und jährlich angepasst werden.“Selbiges verlangt auch Ingrid Korosec, Präsidentin der gesetzlichen Vertretung der PensionistInnen, des Seniorenrates, in einem Brief an das Sozialministerium. Darüber hinaus fordern Janisch und Korosec, dass diese Einkommensgrenze jährlich valorisiert wird.