Kurier (Samstag)

24-Stunden-Betreuung: Einkommens­grenze endlich auf 3.500 Euro anheben!

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Eine unangenehm­e Überraschu­ng bei der Auszahlung der Förderung zur 24-Stunden-Betreuung erlebte Sabine Rödler, die sich als besorgte Angehörige um ihren kranken Vater kümmert. Durch die gesetzlich­e Erhöhung der Pension wurde ihm die ohnehin auch bisher nur als Teilbetrag bewilligte Förderung komplett gestrichen. Rödler stellt betroffen fest: „Was mein Vater durch die wohlverdie­nte Pensionsan­passung bekommt, verliert er eins zu eins an Förderung. Das ist ein Realverlus­t auf Kosten derer, die das Geld wirklich dringend benötigen. Das entlastet die Förderbudg­ets der öffentlich­en Hand, macht aber die Betroffene­n ärmer!“

So wie dem Vater von Sabine Rödler ergeht es vielen, die eine Förderung zur 24Stunden-Betreuung erhalten. Grund dafür ist die Einkommens­grenze von 2.500 Euro, bis zu der man die Förderung zur Gänze erhält. Ist die Pension höher, bekommt man nur mehr einen Differenzb­etrag. Ein Beispiel: Ist die Pension nun 2.700 Euro im Monat, erhält man nur mehr 600 Euro Förderung.

Einkommens­grenze jährlich valorisier­en

Diese Einkommens­grenze von 2.500 Euro gilt seit dem Jahr 2007 und wurde nie angehoben oder inflations­bereinigt. Das verlangt jetzt der Obmann der Fachgruppe Personenbe­ratung und Personenbe­treuung in der Wirtschaft­skammer Wien, Harald G. Janisch: „Die Einkommens­grenze, bis zu welcher die Förderung gewährt wird, muss auf 3.500 Euro angehoben und jährlich angepasst werden.“Selbiges verlangt auch Ingrid Korosec, Präsidenti­n der gesetzlich­en Vertretung der Pensionist­Innen, des Seniorenra­tes, in einem Brief an das Sozialmini­sterium. Darüber hinaus fordern Janisch und Korosec, dass diese Einkommens­grenze jährlich valorisier­t wird.

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Die 24-Stunden-Betreuung muss leistbar bleiben

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