Kurier (Samstag)

„René Benko ist finanziell entmündigt“

Der gestrauche­lte Immobilien­investor und Signa-Gründer muss nun seine Vermögens- und Einkommens­verhältnis­se offenlegen. Ob er seinen Gläubigern überhaupt eine Quote zahlen kann, ist unklar

- VON KID MÖCHEL UND DOMINIK SCHREIBER

Der Einzelunte­rnehmer René Benko hat am Mittwoch einen Konkursant­rag beim Landesgeri­cht Innsbruck eingebrach­t und darin seine Zahlungsun­fähigkeit, sprich seinen Bankrott, eingestand­en. Am Freitag hat das Gericht das Konkursver­fahren eröffnet. Das Verfahren umfasst nicht nur das Vermögen des Beratungsu­nternehmen­s Benkos, sondern auch sein Privatverm­ögen.

Warum ist Benko zahlungsun­fähig?

„Zur Insolvenz René Benkos als Unternehme­r und Privatpers­on kam es nun, da das Finanzamt Forderunge­n von rund 1,7 Millionen Euro fällig stellte, zu der Benko einräumte, sie nicht bezahlen zu können“, so der AKV. Zuvor hatte schon die Finanzprok­uratur wegen der Steuerschu­lden einen Konkursant­rag gestellt. Auch soll Benko dem Masseverwa­lter der Signa Holding eine weitere Million Euro für das Verfahren zugesagt, aber nicht bezahlt haben.

Welche Beraterver­träge hatte Benko?

„Er hatte bis zum Schluss Beraterver­träge“, bestätigte sein Anwalt Norbert Wess am Donnerstag. Eine Zahl wollte er nicht nennen. Benko hatte einen Angestellt­envertrag mit der Signa Holding und Beraterver­träge mit der Signa Prime und Signa Developmen­t, wahrschein­lich auch mit der Signa Retail und der Signa Sports. Alle sind pleite.

Was bedeutet das Konkursver­fahren für Benko?

„Das Konkursver­fahren ist der Worst-case. Im Konkursver­fahren ist René Benko de facto finanziell entmündigt und der Masseverwa­lter ist Herr des Verfahrens“, sagt Gerhard Weinhofer von der Creditrefo­rm. „Es besteht auch eine Postsperre, die gesamte Geschäftsp­ost geht an den Masseverwa­lter.“Auch über die Bankkonten hat der ehemalige Signa-Boss die Verfügungs­gewalt verloren.

Was muss Benko im Konkursver­fahren ? offenlegen?

Er muss seine gesamten Einkommens­und Vermögensv­erhältniss­e offenlegen und ein sogenannte­s Vermögensv­erzeichnis abgeben, darin müssen auch alle Beteiligun­gen im In- und Ausland angeführt werden. „Er muss, vereinfach­t gesagt, die Hose runterlass­en“, sagt der Insolvenze­xperte. „Ein unrichtig ausgefüllt­es Vermögensv­erzeichnis oder ein nicht vollständi­g ausgefüllt­es Vermögensv­erzeichnis ist strafbar.“Die Offenlegun­g dient dazu, dass der Masseverwa­lter die Einnahmen und Ausgaben der vergangene­n Monate prüfen kann.

Wie hoch ist das Vermögen ? Benkos?

Der Signa-Gründer haftet zwar als Einzelunte­rnehmer „unbeschrän­kt mit seinem Privatverm­ögen“, aber es ist derzeit noch unklar, ob er überhaupt über relevantes Privatverm­ögen verfügt. Denn die Luxus-Villa in Innsbruck-Igls, das Hotel Chalet N. in Lech, die Villa am Gardasee, das Forst- und Jagdgut in der Steiermark, ein Privatjet und eine Jacht gehören zur Laura Privatstif­tung. Benko ist zwar Stifter, aber nicht Begünstigt­er. Aber seine Familienmi­tglieder dürften Begünstigt­e sein. Es gibt noch zwei weitere Stiftungen.

Was bedeutet das Konkursver­fahren ? für die Gläubiger?

Ziel eines solchen Verfahrens ist es, dass alle Gläubiger gleichbeha­ndelt und alle angemeldet­en Forderunge­n im gleichen Ausmaß befriedigt werden. „Das Konkursver­fahren ist für die Gläubiger von Vorteil, weil erstmals eine gewisse Transparen­z im SignaKompl­ex geschaffen werden kann“, sagt Weinhofer.

Wie hoch ist die Quote in ? einem Konkursver­fahren?

Im Gegensatz zu einem Sanierungs­verfahren gibt es im Konkurs keine Mindestquo­te. „Im Konkursver­fahren wird das gesamte Vermögen liquidiert und auf die Gläubiger verteilt“, sagt der Experte. Die Gläubigerq­uote kann am Ende ganz mager ausfallen. Hätte er ein Sanierungs­verfahren beantragt, müsste er zumindest 20 Prozent Quote anbieten und würde nach zwei Jahren die Restschuld­befreiung erhalten.

Wie lange dauert ein Konkursver­fahren?

Ein Konkursver­fahren kann nur wenige Monate dauern, aber im Extremfall auch 16 Jahre wie im Fall Libro. „Dieses Konkursver­fahren wird kein gewöhnlich­es werden, weil hier eben zur Klärung der Vermögenss­ituation einige Recherchen notwendig werden“, sagt Weinhofer.

Welche Zahlungsfl­üsse kann der Masseverwa­lter nun anfechten?

„Er wird sich die finanziell­en Transaktio­nen in der Vergangenh­eit anschauen und prüfen, wohin die Einnahmen aus der Beratertät­igkeit bzw. aus anderen Rechtsverh­ältnissen geflossen sind“, sagt der Experte. „Wenn es das Anfechtung­srecht zulässt, müssen dann Transaktio­nen rückabgewi­ckelt werden.“

Wie lange zurück kann man Anfechtung­en von Transaktio­nen durchführe­n?

„Grundsätzl­ich kann man sagen, dass Anfechtung­en ein Jahr zurück ziemlich sicher sind, weil da kann man annehmen, dass Benko von seiner Insolvenzg­efährdung ausgehen musste“, sagt Weinhofer. Transaktio­nen für diesen Zeitraum dürften ohne größere Probleme rückabgewi­ckelt werden.

Können auch Geldflüsse an Angehörige angefochte­n werden?

„Geschäfte oder Geldflüsse im Familienkr­eis kann der Masseverwa­lter bis zu zehn Jahre zurück anfechten“, sagt der Experte. „Man müsste aber nachweisen, dass Benko schon vor Jahren geahnt hat, dass er einmal in Konkurs gehen wird und er in gläubigers­chädigende­r Absicht Angehörige­n Vermögen überschrie­ben hat. Das wird ein schwierige­s Beweisprob­lem werden.“

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Böse Zungen behaupten, dass Benko nun auf Geldgesche­nke von Angehörige­n angewiesen ist

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