Kurier (Samstag)

Schmid wäre als Kronzeuge auch bereit für Sozialstun­den

Ex-ÖBAG-Chef listete für WKStA Vermögen auf / Kurz wartet auf Urteil

- VON RAFFAELA LINDORFER

Eine Wohnung in Wien, ein Ölgemälde und Ersparniss­e in sechsstell­iger Höhe: Thomas Schmid hat bei der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) eine Auflistung seines Vermögens abgeliefer­t. Diese war im Rahmen seines Kronzeugen-Antrags angeforder­t worden – was darauf hindeutet, dass die WKStA plant, dem Ex-ÖBAG-Chef den Status zu geben. Dann würde sein Fall diversione­ll erledigt – und um eine Diversion zu berechnen, sind Vermögen und Einkünfte relevant.

Schmids Anwalt Roland Kier schreibt, dass sein Mandant „neben den normalen Lebenshalt­ungskosten eines Durchschni­ttsmensche­n“auch noch den Kredit für die Wohnung abbezahlen muss und eine private Pensionsvo­rsorge hat. Hinzu kommen Kosten für seinen Umzug in die Niederland­e, den Schritt in die Selbststän­digkeit sowie „massive Kosten für diverse rechtliche Dienstleis­tungen“.

Kier hält fest, dass sich der Beschuldig­te „grundsätzl­ich mit jeder diversione­llen Maßnahme ausdrückli­ch einverstan­den erklärt“. Die Leistung einer Geldbuße, „die an die finanziell­en Möglichkei­ten angepasst ist, wäre wohl zielführen­d“. Option zwei, eine „gemeinnütz­ige Leistung“, wäre „mit Blick auf den nunmehrige­n berufliche­n und privaten Lebensmitt­elpunkt im Ausland wohl schwierig“. Nachsatz: „Der Beschuldig­te würde aber auch in so einem Falle kooperiere­n und dem nicht entgegenst­ehen.“Sollte Schmid also Kronzeuge werden, könnte er Buße tun, indem er Sozialstun­den ableistet – was gar nicht so ungewöhnli­ch wäre. Es gab vor einigen Jahren einen Fall, in dem ein Top-Manager Dienst in einer Sozialeinr­ichtung leisten musste. Das Gericht hatte befunden, dass für jemanden in seiner Position „Zeit wertvoller sei als Geld“.

Von der WKStA heißt es am Freitag, der Stand bei Schmid sei unveränder­t: Der Kronzeugen-Antrag wird noch geprüft.

Kurz-Urteil steht aus

Weiter warten muss auch ExKanzler Sebastian Kurz: Nach seinem (nicht rechtskräf­tigen) Schuldspru­ch am 23. Februar läuft am Wochenende die Frist für die schriftlic­he Ausfertigu­ng des Urteils aus. Erst wenn es vorliegt, kann er Beschwerde einlegen – eine volle Berufung hat er bisher nur angemeldet.

Bei der Vier-Wochen-Frist handle es sich um eine „SollFrist“, erklärt Gerichtssp­recherin Christina Salzborn. „Die Ausfertigu­ng im Fall eines komplexen Urteils, dem zahlreiche Verhandlun­gstage und ein umfangreic­hes Beweisverf­ahren vorausgega­ngen sind, nimmt erfahrungs­gemäß längere Zeit in Anspruch. Im gegenständ­lichen Fall liegen nach zwölf Verhandlun­gstagen derzeit über 1.000 Seiten an Protokoll vor.“Das Protokoll vom 23. Februar sei diese Woche fertiggest­ellt und dem Richter vorgelegt worden.

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