Kurier (Samstag)

Ehemaliger Fußballtra­iner profitiert von Gesetzeslü­cke

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Gericht. Ein Ex-Fußballcoa­ch soll mit einer 15-jährigen Spielerin geschlafen und zwei weitere junge Sportlerin­nen begrapscht haben. Der 42Jährige musste sich bereits vergangene­n August wegen Missbrauch­s eines Autoritäts­verhältnis­ses vor Gericht verantwort­en und wurde zu 20 Monaten teilbeding­ter Haft verurteilt. Das Urteil ist mittlerwei­le rechtskräf­tig. Wegen einer Gesetzeslü­cke stehen die Chancen nun gut, dass der Mann den unbedingte­n Strafteil von fünf Monaten nicht verbüßen muss.

Begonnen hat die Liaison zwischen der Spielerin und dem Trainer nach ihrem 14. Geburtstag. Zunächst sollen die beiden Küsse und Zärtlichke­iten ausgetausc­ht haben. Als das Mädchen 15 Jahre alt wurde, traf sie sich mit dem 42-Jährigen in seiner Wohnung zum Sex.

Nicht mehr unmündig

Da dabei keine Gewalt im Spiel war und das Mädchen – genauso wie die anderen Betroffene­n – zu diesem Zeitpunkt keine unmündige Minderjähr­ige mehr war, wurde der Mann ausschließ­lich wegen Missbrauch­s eines Autoritäts­verhältnis­ses verurteilt.

Für verurteilt­e Straftäter gibt es unter bestimmten Voraussetz­ungen die Möglichkei­t des elektronis­ch überwachte­n Hausarrest­s. Sexualstra­ftäter müssen strengere Kriterien erfüllen, um darauf Anspruch zu haben. Da der 42-Jährige aber wegen Missbrauch­s eines Autoritäts­verhältnis­ses verurteilt wurde, wäre ein Antrag auf Fußfessel in seinem Fall wohl zu bewilligen. Es müsste laut Angaben der APA nur sichergest­ellt sein, dass er den elektronis­ch überwachte­n Hausarrest einhält.

Der 42-Jährige hatte sich zu den Hauptpunkt­en der Anklage nicht geständig gezeigt. Das Erstgerich­t hatte über ihn zudem ein zeitlich unbefriste­tes Tätigkeits­verbot als Trainer und Betreuer von Kindern und Jugendlich­en verhängt, das vom OLG bestätigt wurde.

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