Ehemaliger Fußballtrainer profitiert von Gesetzeslücke
Gericht. Ein Ex-Fußballcoach soll mit einer 15-jährigen Spielerin geschlafen und zwei weitere junge Sportlerinnen begrapscht haben. Der 42Jährige musste sich bereits vergangenen August wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht verantworten und wurde zu 20 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Wegen einer Gesetzeslücke stehen die Chancen nun gut, dass der Mann den unbedingten Strafteil von fünf Monaten nicht verbüßen muss.
Begonnen hat die Liaison zwischen der Spielerin und dem Trainer nach ihrem 14. Geburtstag. Zunächst sollen die beiden Küsse und Zärtlichkeiten ausgetauscht haben. Als das Mädchen 15 Jahre alt wurde, traf sie sich mit dem 42-Jährigen in seiner Wohnung zum Sex.
Nicht mehr unmündig
Da dabei keine Gewalt im Spiel war und das Mädchen – genauso wie die anderen Betroffenen – zu diesem Zeitpunkt keine unmündige Minderjährige mehr war, wurde der Mann ausschließlich wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt.
Für verurteilte Straftäter gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests. Sexualstraftäter müssen strengere Kriterien erfüllen, um darauf Anspruch zu haben. Da der 42-Jährige aber wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt wurde, wäre ein Antrag auf Fußfessel in seinem Fall wohl zu bewilligen. Es müsste laut Angaben der APA nur sichergestellt sein, dass er den elektronisch überwachten Hausarrest einhält.
Der 42-Jährige hatte sich zu den Hauptpunkten der Anklage nicht geständig gezeigt. Das Erstgericht hatte über ihn zudem ein zeitlich unbefristetes Tätigkeitsverbot als Trainer und Betreuer von Kindern und Jugendlichen verhängt, das vom OLG bestätigt wurde.