Übernahme des Goldenen Kreuz landet beim Höchstgericht
Prüfung. Im Sommer 2015 hat die UNIQA angekündigt, über ihre 100-Prozent-Tochter PremiQaMed bei der Wiener Privatklinik „Goldenes Kreuz“einsteigen zu wollen. Geplant ist eine Beteiligung von 75 Prozent. Die geplante Übernahme wird nun vom Oberste Gerichtshof (OGH) geprüft.
Die UNIQA hatte die Beteiligungspläne selbst der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gemeldet. Im Zuge des Kartellverfahrens wurde erstinstanzlich zugunsten der Partnerschaft entschieden. Allerdings hat der Bundeskartellanwalt – er hat neben BWB, UNIQA, PremiQa
und dem Trägerverein des „Goldenen Kreuzes“Parteienstellung – Einwände geäußert. Somit wurde als zweite Instanz der OGH eingeschaltet.
Die PremiQaMed will die Anrufung des Höchstgerichts nicht kommentieren. Man rechne allerdings mit einer endgültigen Entscheidung im Sommer, hieß es.
Die Wiener Ärztekammer hatte von Anfang an Bedenken gegen die Partnerschaft zwischen UNIQA und der privaten Geburtsklinik am Alsergrund geäußert und vor einer marktbeherrschenden Stellung der Versicherungsgruppe gewarnt. Die PremiQaMed betreibt in der Bundeshauptstadt bereits die Privatklinik Döbling und die Confraternität-Privatklinik Josefstadt.
Insofern sprach Wiens Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres heute von einem „unglaublich positiven Schritt“. Denn mit dem „Goldenen Kreuz“würde die UNIQA „weit mehr als 50 Prozent der Belegspitalbetten (...) unter ihre Kontrolle bringen“, rechnete Szekeres vor. Eine PremiQaMed- Sprecherin erklärte dagegen, dass man – falls der Deal abgeschlossen werden kann – knapp mehr als 30 Prozent an Spitalsbetten in Privatkliniken bzw. in der Sonderklasse der öffentlichen Spitälern halten werde.