Kurier

U-Haft nun auch für Straßendea­ler

- (der KURIER berichtete)

Gesetzesno­velle. Drogendeal­ern in U-BahnStatio­nen und an anderen öffentlich­en Plätzen droht künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, auch wenn sie nicht eindeutig des gewerbsmäß­igen Handels überführt werden. Diese von Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er angekündig­te Verschärfu­ng im Suchtmitte­lgesetz verabschie­dete am Montag der Justizauss­chuss des Nationalra­ts mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP.

Man reagiere damit auf die wachsende Drogenszen­e in Ballungsrä­umen, erklärten Rot und Schwarz die geplante Einführung des neuen Tatbestand­s „Drogenhand­el im öffentlich­en Raum“. Rechtliche­r Hintergrun­d der Initiative war die jüngste Strafrecht­sreform, die in Bezug auf das Suchtmitte­lgesetz dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“stärker zum Durchbruch verhilft. Drogenhänd­ler konnten demnach nur in U-Haft genommen werden, wenn die Gewerbsmäß­igkeit ihres Tuns nachgewies­en wurde.

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