U-Haft nun auch für Straßendealer
Gesetzesnovelle. Drogendealern in U-BahnStationen und an anderen öffentlichen Plätzen droht künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, auch wenn sie nicht eindeutig des gewerbsmäßigen Handels überführt werden. Diese von Justizminister Wolfgang Brandstetter angekündigte Verschärfung im Suchtmittelgesetz verabschiedete am Montag der Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP.
Man reagiere damit auf die wachsende Drogenszene in Ballungsräumen, erklärten Rot und Schwarz die geplante Einführung des neuen Tatbestands „Drogenhandel im öffentlichen Raum“. Rechtlicher Hintergrund der Initiative war die jüngste Strafrechtsreform, die in Bezug auf das Suchtmittelgesetz dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“stärker zum Durchbruch verhilft. Drogenhändler konnten demnach nur in U-Haft genommen werden, wenn die Gewerbsmäßigkeit ihres Tuns nachgewiesen wurde.