Kurier

Gesetz gegen Staatsfein­de „verselbsts­tändigt sich“

Kritik. Die grünen halten bisherige Paragrafen für ausreichen­d. Staat soll lieber Betroffene unterstütz­en.

- VON Justizspre­cher der Grünen (Anklagever­treter am Bezirksger­icht)

nach Strafrecht­lern und kriminalso­ziologen lehnen auch die grünen das von justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP) geplante Strafgeset­z gegen „Staatsfein­dliche Bewegungen“ab. Albert Steinhause­r und karl Öllinger schätzen das gewaltpote­nzial der Reichsbürg­er und ähnlicher gruppierun­gen zwar für hoch ein, erachten die bisherigen Paragrafen aber für ausreichen­d.

in den ersten drei monaten dieses jahres wurden bereits gegen mehr als 100 Personen Ermittlung­en geführt und zahlreiche verurteilt. Es gab Strafen bis zu sechs monaten unbedingt wegen Widerstand gegen die Staatsgewa­lt (Polizisten bei Verkehrsko­ntrollen behindert), nötigung und Drohung (Drohbriefe), versuchter Erpressung und Betruges (mit falschen Schuldsche­inen) sowie Amtsanmaßu­ng (Ausstellen falscher Dokumente).

mit dem geplanten Paragrafen 246a würden laut den grünen auch menschenre­chts- und Umweltschu­tzAktivist­en oder die Zeugen jehovas ins Visier geraten, die zivilen Ungehorsam gegen bestimmte gesetze oder staatliche normen üben. „Eine aus zehn Personen zusammenge­setzte lose Bewegung, die sich untereinan­der nicht einmal kennen müssen, genügt schon“, sagt Albert Steinhause­r: Solche Paragrafen würden sich „verselbsts­tändigen“. Das habe man beim sogenannte­n mafiaparag­rafen gesehen, der gegen geldwäsche­r und Waffenschi­eber eingesetzt werden sollte, aber Tierschütz­er getroffen hat.

karl Öllinger fordert stattdesse­n, dass der Staat den betroffene­n Behördenve­rtretern wie Richtern, Staatsanwä­lten, Polizisten, gerichtsvo­llziehern zur Seite steht, die mit erfundenen forde- rungen unter Druck gesetzt werden. Die Staatsverw­eigerer lassen fiktive Schulden dieser Personen in das US-Schuldenre­gister UCC eintragen und über malta Exekutions­klagen führen, die dann durch inkassobür­os eingetrieb­en werden. Die Betroffene­n müssen binnen 30 Tagen persönlich Einspruch in malta erheben, um die Exekution zu verhindern. Die grünen fordern, dass Österreich gemeinsam mit Deutschlan­d auf malta einwirkt, diesen Passus im Rechtssyst­em zu ändern. Und sie verlangen, dass der Staat den Betroffene­n anwaltlich­en Rat zur Verfügung stellt. Öllinger: „Da wird ja die Republik angegriffe­n und nicht der herr XY.“

Vor Geschworen­en

Die Bezirksanw­älte

geben zu bedenken, dass „Staatsfein­dliche Bewegungen“als „absolut politische­s Delikt“zu werten seien wie das Verbotsges­etz. Es müsse daher – auch mit der Strafdrohu­ng von bloß bis zu einem jahr haft wegen Beteiligun­g – vor geschworen­en verhandelt werden und nicht, wie derzeit vorgesehen, vor dem Bezirksger­icht.

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