Kurier

Firtasch: Spanien blitzt mit Auslieferu­ng ab

Wien. Fehler im Haftbefehl gegen Oligarchen

- – KID MÖCHEL, DOMINIK SCHREIBER

Die Auslieferu­ng des ukrainisch­en Oligarchen Dmytro Firtasch an Spanien findet vorerst nicht statt – das hat das Wiener Landesgeri­cht am Dienstag entschiede­n. Das zuständige Gericht im katalanisc­hen Barcelona konnte den gegen Firtasch ausgestell­ten Europäisch­en Haftbefehl – es geht unter anderem um den Verdacht der Bildung einer kriminelle­n Vereinigun­g – nicht exakt begründen. Das Verteidige­rteam bestätigte entspreche­nde KURIERRech­erchen. Ex-Justizmini­ster Dieter Böhmdorfer spricht von einer geplanten „politisch motivierte­n Auslieferu­ng unseres Mandanten“. Er sagt: „Die Spanier konnten nicht einmal die Minimalanf­orderungen, die ein EU-Haftbefehl erfordert, erfüllen.“

Im Auslieferu­ngs krimi um den ukrainisch­enOli garchenDmy­troFirtas ch erleidetdi­e spanische Justiz eine peinliche Niederlage. Das Landesgeri­cht Wien hat mit Beschluss (311 HR 288/16k) am Dienstag entschiede­n, den ukrainisch­en Industrie-Tycoon nicht an die spanische Justiz auszuliefe­rn, mit der Begründung: Das Amtsgerich­t in Barcelona konnte den gegen Firtasch ausgestell­ten Europäisch­en Haftbefehl wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Bildung einer kriminelle­n Vereinigun­g nicht begründen.

Die spanische Justiz konnte die Vorgeschic­hte, die ein Europäisch­er Haftbefehl als Basis verlangt, nicht abliefern. Laut Akten lage sind die Spanier konkrete Angaben übe reinen etwaigen Tatort ebenso wie einen allfällige­n Tat zeitraum schuldig geblieben.

„Politisch motiviert“

Ex-Justizmini­ster Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender, die Verteidige­r von Firtasch, bestätigen auf Anfrage des KURIER die geplatzte Auslieferu­ng.

„Die spanische Justiz hat auf Wunsch der USA versucht, eine politisch motivierte Auslieferu­ng unseres Mandanten über das Strafrecht durchzuset­zen“, sagt Anwalt Böhmdorfer zum KURIER. „Der Europäisch­e Haftbefehl der Spanier wurdemange­ls konkreter Angaben vom Landes gericht Wien abgelehnt. Die Spanier konnten nicht einmal die Minimal anforderun­gen, die ein EU-Haftbefehl erfordert, erfüllen.“

Anfang Dezember 2016 haben die Spanier dem Landesgeri­cht Wien einen EU-Haftbefehl gegen Firtasch übermittel­t. Der Vorwurf: Firtasch soll Mitglied der „Russen-Mafia“um Semion Mogilevich sein und die „zweite Ebene gebildet haben“. Diese kriminelle Vereinigun­gwardemnac­hin Spanien aktiv, wo mehrere andere Mitglieder wohnen. Sie sollen zwischen 2009 und 2015 mehrere spanische Grundstück­e zwecks Wäsche illegal erlangter Gelder ver- undgekauft haben.

USA beim OGH

Die „kriminelle­n Aktivitäte­n“sollen laut den Spaniern auch „Bestechung öffentlich­er Beamter, Bedrohunge­n, Erpressung­en und Betrugs handlungen umfassen“.Firtas ch bestreitet die Vorwürfe. Auffällig war dabei, dass exakt dieselben Vorwürfe von der US-Justiz gegen den Ukrainer ins Feld geführt werden. Auch die USA verlangen von Österreich die Auslieferu­ng Firtaschs. Das Oberlandes­gericht Wien hat die Auslieferu­ng in die USA für zulässig erklärt. Jetzt liegt der Fall aber beim Obersten Gerichtsho­f (OGH).

Das Landesgeri­cht Wien hat hingegen die spanischen Kollegen im April und im Juni 2017 aufgeforde­rt, konkreten Fakten zur Verdachts lage zuliefern. Diese Schreiben wurden von den Spaniern jedoch nicht einmal beantworte­t. Auch die Einschaltu­ng der Koordinati­onsstelle Euro just für justiziell­e Zusammenar­beit inder EUbrachte keinErgebn­is.

Schlussend­lich kam der Wiener Richter Michael Spinn zum Schluss, dass die den Spaniern gesetzten Nachfriste­n schon lange abgelaufen sind und der Firtasch vorgeworfe­nen Sachverhal­t „nicht ausreichen­d konkret erscheint“. Die Übergabe des Ukrainers war deshalb abzulehnen.

 ??  ?? Firtasch wurden „kriminelle Aktivitäte­n“nachgesagt
Firtasch wurden „kriminelle Aktivitäte­n“nachgesagt

Newspapers in German

Newspapers from Austria