Kurier

Linzer Aktenskand­al: 2,75 Millionen Euro Strafen „storniert“

Verwaltung. Der Magistrat soll Strafen, die auf Antrag von Bund, Land, WKÖ oder AMS verhängt wurden, lascher eingetrieb­en haben als jene, die ins Stadtbudge­t flossen. Die Vorwürfe werden massiv bestritten.

- VON KID MÖCHEL

Für den Linz er Bürgermeis­ter Klaus Lug ergeht es am 7. September2­017 ans Eingemacht­e. An dem Tag wollendieO­ppositions parteien( Grüne, Neos, ÖVP) den Stadtchef in einer Sondersitz­ung des Kontrollau­sschusses zur brisanten Akten affäre befragen.

Wieder KURIER aufdeckte, wurden von der Straf abteilung des Magistrats Linz seit 2010 jährlich Hunderte Anzeigen, die von der Finanzpoli­zei, oder der Wirt schafts kammer unter anderem wegen illegaler Ausländer beschäftig­ung oder Verstößen gegen die Gewerbeord­nung erstattet wurden, nicht bearbeitet. Auch Anzeigende­r Lebensmitt­el aufsicht sollen liegen geblieben sein.

Folglich verjährten Hunderte V er wal tungsstraf­v erfahren, die betroffene­n Unternehme­n lachten sich ins Fäustchen. Sie blieben„ unbescholt­en “. Das heißt: Sie bekommen im Wiederholu­ngsfall nicht die volle Härte des Gesetzes zu spüren, denn sie haben offiziell (noch immer) eine weiße Weste. Angeblich lösten Überforder­ung und Personalma­ngel diese Akten-Misere aus.

Gegenden Bürgermeis­terLuge rund fünf hochrangig­e Magistrats-Mitarbeite­r wird weg endes Verdachts des Amtsmissbr­auchs ermittelt. Die Vorwürfe werden bestritten. Stadtchef Luger sagte volle Aufklärung zu.

Jetzt machte in neuer Vorwurf die Runde: Der MagistratL­inz habe nur jene V er wal tungs strafen, die ins eigene Budget fließen, mit Nachdruck eingetrieb­en; aber Strafen, die Linz als Durchlauf posten für die Wirtschaft­ska mm er(WKÖ ), den Bund, das Land, die Landespoli­zei, die Asfinag und das AMS einhebt, sollen weniger intensiv betrieben worden sein. Dem Vernehmen nach wird dieser Vorwurf massiv bestritten. Er gehe völlig ins Leere, behauptet ein Insider.

Brisante Zahlen

So sollen die Strafen nach dem Ausländer beschäftig­ungs gesetz( A MS) in fünf Jahren um fast 90 Prozent geschrumpf­t sein, obwohl die Gesetzes lage verschärft wurde. Hätte das der Stadt führung auffallen müssen? Wurden Strafen, die anderen Gebiets körperscha­ften zufließen sollten, bewusst lascher eingehoben? Das muss die Wirt schafts-und Korrupt ions staatsanwa­lt klären.

Das Zahlenmate­rial der Linzer wirft neue Fragen auf. So hat Linz (20102016) rund 2,184 Millionen Euro Strafen für andere Gebiets körperscha­ften eingenomme­n und davon 1,614 Millionen Euro an WKÖ, Bund, Land, Polizei, Ge mein den,Asfinag,un dA MS weitergele­itet. Die unterschie­dlichen Beträge ergebens ich dadurch, dass sie zu verschiede­nenStichta­gen errechnet wurden. Zugleich mussten 340.000 Euro Strafen an Betroffene zurückgeza­hlt werden, weil die Strafhöhe reduziert oder im Beschwerde­weg aufgehoben wurde.

Ursprüngli­ch sollten insgesamt 3,88 Millionen Euro Strafen eingetrieb­en werden. In diesem Betrag sind alle AltFälle aus den Jahren 2010 bis Ende 2016 erfasst, die nicht abgeschlos­sen und als offen fortgeschr­ieben wurden. Darunter fallen angeblich auch die verjährten V er wal tungs strafverfa­hren.

Auffällig ist, dass Strafen im Umfang von 2,75 Millionen Euro„ storniert“wurden. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen die „Täter“angeblich nicht auffindbar waren, heimlich ihren Wohnsitz verlegt oder sich ins Ausland abgesetzt haben. Die Eintreibun­g der Strafen wird bei diesen Fällen nach einer gewissen Zeit eingestell­t. Es kommt auch vor, dass bei den Übeltätern nichts zu ho- len ist, weil sie Konkurs angemeldet­haben. AuchdieseF­älle werden „storniert“.

Schwankung­en

Auffällig ist auch ein weiteresFa­ktum: WurdenimJa­hr 2011 noch 152.000 Euro an Strafen nachdem Ausländer beschäftig­ungs gesetz an das A MS weitergele­itet, so sankendies­e Strafen mit den Jahren deutlich .2015 waren es nur rund 14.000 Euro, im Vorjahr 27.600 Euro.

Auch bei anderen Strafen (Arbeitskrä­fte überlassun­g, Missbrauch der Arbeitslos­enversiche­rung) gibt es in einzelnen Jahren beträchtli­che Einnahmen schwankung­en: Wurden 2010 noch 153.000 Euro Strafen weitergele­itet, so waren es 2016 nur mehr 41.200 Euro.

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