Kurier

Die zehn Gebote auf der Piste

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Fahren auf Sicht und Abstand halten gilt auch im Schnee Die Pistenrege­ln der FIS wurden 1967 beschlosse­n und gelten für Skifahrer und Snowboarde­r. Wer gegen sie verstößt und einen Unfall verursacht, kann zivil- und strafrecht­lich verantwort­lich gemacht werden. Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränk­t. Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindi­gkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schneeund Witterungs­verhältnis­sen sowie der Verkehrsdi­chte anpassen.

Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor sich fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. Jeder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwär­ts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewisse­rn, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersich­tlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalte­n. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Pistenrand benutzen.

Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisie­rung beachten.

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zu Hilfeleist­ung verpflicht­et.

Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligte­r, ob verantwort­lich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalie­n angeben.

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