Anwälte orten Missstände bei Asylverfahren
Kritik. Ungleich behandlung von Schutzsuchenden oder Fälle, bei denen Bescheide des BFA schon vor Ablauf der Frist zur anwaltlichen Stellungnahme erlassen worden sein sollen. In seinem jüngsten Wahrnehmungs bericht aus dem Vorjahr spart der Österreichische Rechts anwaltskammer tag(ÖRAK) nicht mit Kritik an Asylverfahren.
Die Juristen äußern den Eindruck, dass je nach Herkunft des Asylwerbers unterschiedlich aufwendige Ermittlungsverfahren durchgeführt würden–das sei in rechtsstaatlicher Hinsicht bedenklich. Auffällig sei das bei Syrern bzw. Afghanen. Bei letzteren würden strengere Maßstäbe angelegt. Dazu käme, dass etwa die B FA-Außenstelle Wiener Neu stadt restriktiver vorgehe als andere. So würde dort für eine Stellungnahme zur Einvernahme vor der Behörde nur eine siebentägige Frist eingeräumt. Das sei unverhältnismäßig kurz, derÖRAK ortet soga reine Verletzung des Grundsatzes auf Parteingehör.
Im Innenministerium lässt man die Kritik nicht gelten. Dass es unterschiedlich intensive Prüfungen gibt, liege daran, dass es in Afghanistan auch sichere Regionen gebe. Syrien hingegen gelte per se als unsicher, erklärtRess ortSprecher Alex an derMarakovits.„ Wir schicken niemanden in eine Land ode reine Region, inder sein Leben in Gefahr ist .“Die Außenstelle Wiener Neu stadt arbeite innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Eine siebentägige Stellungnahme frist sei allerdings im Sinne kürzerer Asylverfahren. Laut BMI dauerten diese 2017 bei Altfällen 16 Monate, 40 Prozent der Fälle seien in unter sechs Monaten abgearbeitet worden. Zuletzt dauerten sie im Schnitt knapp sieben Monate.