Geografische Hürden beim Online-Einkauf in der EU sollen bis 2020 endgültig fallen
Beim Einkaufen im Internet müssen bis Frühjahr 2020 alle EU-Bürger gleich behandelt werden – zumindestwennesumanaloge Güter geht. Darauf zielt eine EU-Verordnung ab, die am Dienstag im EU-Parlament verabschiedet wurde. Sie verbietet das sogenannte „Geoblocking“. Damit können Online-Händler den Zugang zu Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind oder im Ausland ausgestellte Kreditkarten benutzen. Oft werden sie dann automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet – wo die Preise unter Umständen höher sind. Die größten Pro-
„Geoblocking“.
fiteure von Geoblocking sind große Online-Händler, die in den unterschiedlichen EUStaaten oft unterschiedliche Preise haben. Künftig gelten für Internet-Kunden im Ausland auch dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wie für inländische Kunden.
Ausnahmen
Die Verordnung betrifft vorerst nur analoge Güter wie Kleidung und Möbel sowie Dienstleistungen wie das MieteneinerFerienwohnung oder eines Leihwagens. Ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter, etwa Filme, Musik, OnlineSpiele oder Bücher. Dadurch sindetwaKundenvonNetflix oder Amazon Prime nicht betroffen. Die Ausnahmen will dieEU-Kommissionerstnach zwei Jahren überprüfen.
Die Online-Händler sind nicht dazu verpflichtet, ihre Waren auch in alle EU-Länder zu liefern, der Transport muss also womöglich selbst organisiert werden. Österreich war als einziges EULand gegen die Verordnung. Heimische Online-Shops fürchtenhoheadministrative Kosten und Rechtsunsicherheiten durch unterschiedliche Gesetze in den EU-Ländern. Der Handelsverband rechnet sogar damit, dass sich kleinere Shops ganz zurückziehen werden.