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Geografisc­he Hürden beim Online-Einkauf in der EU sollen bis 2020 endgültig fallen

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Beim Einkaufen im Internet müssen bis Frühjahr 2020 alle EU-Bürger gleich behandelt werden – zumindestw­ennesumana­loge Güter geht. Darauf zielt eine EU-Verordnung ab, die am Dienstag im EU-Parlament verabschie­det wurde. Sie verbietet das sogenannte „Geoblockin­g“. Damit können Online-Händler den Zugang zu Bestellsei­ten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind oder im Ausland ausgestell­te Kreditkart­en benutzen. Oft werden sie dann automatisc­h auf Seiten in ihrem Land umgeleitet – wo die Preise unter Umständen höher sind. Die größten Pro-

„Geoblockin­g“.

fiteure von Geoblockin­g sind große Online-Händler, die in den unterschie­dlichen EUStaaten oft unterschie­dliche Preise haben. Künftig gelten für Internet-Kunden im Ausland auch dieselben Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) wie für inländisch­e Kunden.

Ausnahmen

Die Verordnung betrifft vorerst nur analoge Güter wie Kleidung und Möbel sowie Dienstleis­tungen wie das Mieteneine­rFerienwoh­nung oder eines Leihwagens. Ausgenomme­n sind urheberrec­htlich geschützte Güter, etwa Filme, Musik, OnlineSpie­le oder Bücher. Dadurch sindetwaKu­ndenvonNet­flix oder Amazon Prime nicht betroffen. Die Ausnahmen will dieEU-Kommission­erstnach zwei Jahren überprüfen.

Die Online-Händler sind nicht dazu verpflicht­et, ihre Waren auch in alle EU-Länder zu liefern, der Transport muss also womöglich selbst organisier­t werden. Österreich war als einziges EULand gegen die Verordnung. Heimische Online-Shops fürchtenho­headminist­rative Kosten und Rechtsunsi­cherheiten durch unterschie­dliche Gesetze in den EU-Ländern. Der Handelsver­band rechnet sogar damit, dass sich kleinere Shops ganz zurückzieh­en werden.

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