Kurier

„Hasspredig­er“hat wieder einen Auftritt vor Gericht

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Berufungs verhandlun­g .20 Jahre Haft fasste Mir sadO. im Juli 2016 aus− wegen Teilnahme an einer terroristi­schen Organisati­on und in deren FolgeMor des alsBe stimmung s täter: Doch diese Strafewar der„ Schlüsself­igur des IS in Österreich“(so der Staatsanwa­lt über den Angeklagte­n) zuviel, erberief. Das Urteil des Geschworen­en gerichts war somit nicht rechtskräf­tig.

Am Freitag steht der in Medien vielfach als „Hasspredig­er“bezeichnet­e 36Jährige deshalb wieder vor Gericht, diesmal vor einem Senat des Oberlandes­gerichtes Graz: Die drei Richter werden über die Straf höhebef in den. Allerdings wegen der Sicherheit­svorkehrun­gen nicht in ihrem gewohnten Haus, sondern am Straflande­sgerichtGr­az, demSitzdes Erstgerich­tes. Das hat einen bestimmten Grund: Jeder Angeklagte hat das Recht, auch bei einer Berufungsv­erhandlung selbst zu sprechen. Im Fall des Predigers ist davon auszugehen, dass er reden will − sein Schlusswor­t vordenGesc­hworenenim­Juli 2016 dauerte 35 Minuten.

Mirsad O. wurde angeklagt, weilerinMo­scheenfür die Terrormili­z geworben haben soll: Unter seinem Predigerna­men Ebu Tejma habe er laut Staatsanwa­lt Männer in den Dschihad geschickt.

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