„Hassprediger“hat wieder einen Auftritt vor Gericht
Berufungs verhandlung .20 Jahre Haft fasste Mir sadO. im Juli 2016 aus− wegen Teilnahme an einer terroristischen Organisation und in deren FolgeMor des alsBe stimmung s täter: Doch diese Strafewar der„ Schlüsselfigur des IS in Österreich“(so der Staatsanwalt über den Angeklagten) zuviel, erberief. Das Urteil des Geschworenen gerichts war somit nicht rechtskräftig.
Am Freitag steht der in Medien vielfach als „Hassprediger“bezeichnete 36Jährige deshalb wieder vor Gericht, diesmal vor einem Senat des Oberlandesgerichtes Graz: Die drei Richter werden über die Straf höhebef in den. Allerdings wegen der Sicherheitsvorkehrungen nicht in ihrem gewohnten Haus, sondern am StraflandesgerichtGraz, demSitzdes Erstgerichtes. Das hat einen bestimmten Grund: Jeder Angeklagte hat das Recht, auch bei einer Berufungsverhandlung selbst zu sprechen. Im Fall des Predigers ist davon auszugehen, dass er reden will − sein Schlusswort vordenGeschworenenimJuli 2016 dauerte 35 Minuten.
Mirsad O. wurde angeklagt, weilerinMoscheenfür die Terrormiliz geworben haben soll: Unter seinem Predigernamen Ebu Tejma habe er laut Staatsanwalt Männer in den Dschihad geschickt.