Kein neues Verfahren für Elsner, dafür wird Haft neu geprüft
Bawag. MitBeschlussvom22. Jänner lehnte das Oberlandesgericht (OLG) Helmut Elsners Beschwerde gegen die Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrags zum BAWAG-Prozess durch das Landesgericht ab. Das OLG verwiesaufdievonElsnermit neuen Beweismitteln bekämpfte rechtskräftige Verurteilung und sah außerdem keine Veranlassung, den Verbleib des von Wolfgang Flöttl angeblich verspekulierten BAWAG-Vermögens aufzuklären.
Der nunmehr 82 Jahre alteElsnerwarimBAWAG-Prozess wegen Untreue rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre absaß, ehe er2011ausgesundheitlichen Gründen entlassen wurde. Elsner auf freiem Fuß bleibt, ist nun wieder offen: Dem Landesgericht für Strafsachen Wien liegt seit Ende 2017 ein Gutachten eines Wiener Kardiologen vor, der Elsner auf Anordnung des Gerichts untersucht hatte. Laut einem dem profil vorliegenden Befund vom vergangenen November ist Elsner zumindest aus kardiologischer Sicht doch haftfähig, wenngleich der Sachverständigeauchfeststellte, dasssich sein Gesundheitszustand seit dem Gutachten 2012 nicht gebessert habe.
Elsner selbst hatte ein Gutachten vorgelegt, das die Schlussfolgerungen des Kardiologen in Zweifel zieht. „Offenbar bin ich einigen Leuten in der Justiz zu unbequem geworden, die scheinen mein Ableben geradezu sehnsüchtig zu erwarten“, so Elsner. Das Landesgericht will nun weitere Gutachten aus einholen – die Frage der Haftfähigkeit sei noch nicht abschließend geklärt.