Gemischtes Echo für Frauenvolksbegehren
Causa Top Team. Vieles spricht für die Einstellung
Seit Montag kann unterschrieben werden – das letzte Begehren zu toppen, wird schwierig
„Wir hoffen, die Entscheidung der Justiz kommt bald. Am besten schon kommende Woche“, gibt sich Meinhard Novak, Anwalt von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser, zuversichtlich.
Das Damoklesschwert der Causa Top Team hängt seit 2012 über Kärntens Landeschef. Damals hatte der SPÖ-Landeshauptmann angekündigt, im Falle einer Anklage sofort seinen Rücktritt bekannt zugeben.
Davon geht der Anwalt von Kaiser nicht mehr aus.
Er rechnet damit, dass die Einstellung des Verfahrens kurz bevor steht. Bestätigt sich die juristische Einschätzung von Novak, dann wäre die Nachricht ein zusätzlicher Turbo für Kaiser kurz vor den Kärntner Landtagswahlen am 4. März. Dass Kaiser als Sieger über die Ziellinie geht, damit rechnet mittlerweile sogar die FPÖ. In allen Umfragen hat Kaiser einen respektablen Vorsprung zum FPÖ-Spitzenkandidaten Gernot Darmann.
Der Grund für den Optimismus von Kaisers Anwalt ist der neue Vorhabensbericht in der Causa Top Team. Dieser wurde kürzlich an die Oberbehörde übermittelt, sagte Rene Ruprecht, Sprecher der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Inhalt des Berichts und ob die Behörde einstellen oder anklagen will, wurde nicht bekannt gegeben. Es wird ein Fall für den Weisungsrat.
Worum geht es in der Causa Top Team? Angeblich f lossen mittels falscher Rechnungen an das Land Kärnten öffentliche Gelder an die frühere SPÖ-Partei-Werbeagentur „Top Team“.
Tatsächlich sprechen mittlerweile einige Indizien dafür, dass keine Anklage gegen den SPÖ-Landeshauptmann erhoben wird.
Zum einen, weil zuletzt das umfangreiche Verfahren zu einem Großteil eingestellt wurde. Von ursprünglich sieben Beschuldigten blieb als einziger Kaiser übrig. „Wenn gegen die anderen Personen eingestellt wird, dann muss auch gegen Peter Kaiser eingestellt werden“, so die Logik von Novak.
OGH richtungsweisend
Der zweite Grund ist ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofes in einem Verfahren gegen Uwe Scheuch. Auch hier ging es um die missbräuchliche Verwendung von Geldern. Der OGH entschied, dass hier nicht wegen Amtsmissbrauchs angeklagt werden dürfe. „Damit kann auch mein Mandant nicht wegen Amtsmissbrauchs angeklagt werden“, so Novak.
Kürzlich profitierte auch Kärntens Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ/FPÖ) von diesem richtungsweisenden OGH-Urteil: Eine rechtskräftige Anklage wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen.