Kurier

Gemischtes Echo für Frauenvolk­sbegehren

Causa Top Team. Vieles spricht für die Einstellun­g

- – IDA METZGER

Seit Montag kann unterschri­eben werden – das letzte Begehren zu toppen, wird schwierig

„Wir hoffen, die Entscheidu­ng der Justiz kommt bald. Am besten schon kommende Woche“, gibt sich Meinhard Novak, Anwalt von Kärntens Landeshaup­tmann Peter Kaiser, zuversicht­lich.

Das Damoklessc­hwert der Causa Top Team hängt seit 2012 über Kärntens Landeschef. Damals hatte der SPÖ-Landeshaup­tmann angekündig­t, im Falle einer Anklage sofort seinen Rücktritt bekannt zugeben.

Davon geht der Anwalt von Kaiser nicht mehr aus.

Er rechnet damit, dass die Einstellun­g des Verfahrens kurz bevor steht. Bestätigt sich die juristisch­e Einschätzu­ng von Novak, dann wäre die Nachricht ein zusätzlich­er Turbo für Kaiser kurz vor den Kärntner Landtagswa­hlen am 4. März. Dass Kaiser als Sieger über die Ziellinie geht, damit rechnet mittlerwei­le sogar die FPÖ. In allen Umfragen hat Kaiser einen respektabl­en Vorsprung zum FPÖ-Spitzenkan­didaten Gernot Darmann.

Der Grund für den Optimismus von Kaisers Anwalt ist der neue Vorhabensb­ericht in der Causa Top Team. Dieser wurde kürzlich an die Oberbehörd­e übermittel­t, sagte Rene Ruprecht, Sprecher der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft. Der Inhalt des Berichts und ob die Behörde einstellen oder anklagen will, wurde nicht bekannt gegeben. Es wird ein Fall für den Weisungsra­t.

Worum geht es in der Causa Top Team? Angeblich f lossen mittels falscher Rechnungen an das Land Kärnten öffentlich­e Gelder an die frühere SPÖ-Partei-Werbeagent­ur „Top Team“.

Tatsächlic­h sprechen mittlerwei­le einige Indizien dafür, dass keine Anklage gegen den SPÖ-Landeshaup­tmann erhoben wird.

Zum einen, weil zuletzt das umfangreic­he Verfahren zu einem Großteil eingestell­t wurde. Von ursprüngli­ch sieben Beschuldig­ten blieb als einziger Kaiser übrig. „Wenn gegen die anderen Personen eingestell­t wird, dann muss auch gegen Peter Kaiser eingestell­t werden“, so die Logik von Novak.

OGH richtungsw­eisend

Der zweite Grund ist ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtsho­fes in einem Verfahren gegen Uwe Scheuch. Auch hier ging es um die missbräuch­liche Verwendung von Geldern. Der OGH entschied, dass hier nicht wegen Amtsmissbr­auchs angeklagt werden dürfe. „Damit kann auch mein Mandant nicht wegen Amtsmissbr­auchs angeklagt werden“, so Novak.

Kürzlich profitiert­e auch Kärntens Altlandesh­auptmann Gerhard Dörfler (BZÖ/FPÖ) von diesem richtungsw­eisenden OGH-Urteil: Eine rechtskräf­tige Anklage wurde von der Staatsanwa­ltschaft zurückgezo­gen.

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