Kurier

Seehofers Masterplan zur Migration

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Ankerzentr­en

In solchen Zentren (Anker steht für Ankunft, Entscheidu­ng und Rückführun­g) sollen verschiede­ne Behörden Hand in Hand arbeiten können. Das Asylverfah­ren soll dort abgewickel­t werden. Die Aufenthalt­spflicht soll in den Ankerzentr­en maximal 18 Monate dauern, für Familien maximal sechs Monate.

Abschiebun­gen

Die Außer-Landes-Bringung soll ausgeweite­t werden. Dazu sollen Abschiebe-Gefangene von anderen Häftlingen getrennt werden. Auf Flughäfen sollen „Gewahrsams­einrichtun­gen“ geschaffen werden, um Sammelabsc­hiebungen leichter bewerkstel­ligen zu können.

Rechtliche­s

Straftäter verlieren den Asylschutz, auch Menschen, die in ihre Heimat fahren, obwohl sie dort laut eigenen Angaben bedroht werden. Das Mindeststr­afmaß für Ausweisung­en soll überprüft werden. Asylsuchen­de könnten zudem an den Gerichtsko­sten beteiligt werden.

Sozialhilf­e

Eine höhere Sozialhilf­e soll es erst nach 36 Monaten geben, nicht nach 15 wie derzeit.

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