Seehofers Masterplan zur Migration
Ankerzentren
In solchen Zentren (Anker steht für Ankunft, Entscheidung und Rückführung) sollen verschiedene Behörden Hand in Hand arbeiten können. Das Asylverfahren soll dort abgewickelt werden. Die Aufenthaltspflicht soll in den Ankerzentren maximal 18 Monate dauern, für Familien maximal sechs Monate.
Abschiebungen
Die Außer-Landes-Bringung soll ausgeweitet werden. Dazu sollen Abschiebe-Gefangene von anderen Häftlingen getrennt werden. Auf Flughäfen sollen „Gewahrsamseinrichtungen“ geschaffen werden, um Sammelabschiebungen leichter bewerkstelligen zu können.
Rechtliches
Straftäter verlieren den Asylschutz, auch Menschen, die in ihre Heimat fahren, obwohl sie dort laut eigenen Angaben bedroht werden. Das Mindeststrafmaß für Ausweisungen soll überprüft werden. Asylsuchende könnten zudem an den Gerichtskosten beteiligt werden.
Sozialhilfe
Eine höhere Sozialhilfe soll es erst nach 36 Monaten geben, nicht nach 15 wie derzeit.