Anrainer hoffen auf Höchstgerichte
Floridsdorf. Im Kampf gegen die „überdimensionale Bebauung“der Siemens-Äcker fordern Nachbarn eine UVP
Bis zum Europäischen Gerichtshof(EuGH) wollenHelmut Sommerer und andere NachbarnderSiemens-Äcker gehen, um vor deren Bebauung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erwirken. Bis dato biss die Bürgerinitiative damit ja auf Granit. Zu klein seien die einzelnen Bauabschnitte auf dem 27 Hektar großen „Europan“Areal und eine innere Erschließungsstraße gebe es auch nicht, lautete stets die Begründung. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die UVP nicht für notwendig erachtete, istnunderVerwaltungsgerichtshof (VwGH) mit der Materie befasst. Wobei sich der Optimismus der Anrainer vor der Entscheidung in Grenzen hält.
Sommererund94weitere Beschwerdeführer seien nicht per se gegen die Bebauung der 8,2 Hektar großen Siemens-Äcker (Bauabschnitt
durch die Sozialbau und acht weitere Bauträger, betonen sie. Aber „ans Siedlungsgebiet angepasst“müsse diese sein. Rund 1200 Wohnungen und 35 Meter hohe Wohntürme vor der Gartentür seien jedoch genau das Gegenteil davon. Zudem fehle jegliches Verkehrskon- zept. Undnunwerdetrotzausstehenden VwGH-Beschlussesund„ungeachtetgeschützter Tierarten“auch noch mit dem Bau begonnen.
Zauneidechsen, sieben verschiedene Fledermausarten und Hamster können die Bagger nicht aufhalten. Ebenso wenig wie die Angst derAnrainerumsGrundwasser. Mit Wissen der Baupolizei würden die Bauträger GebäudeinsGrundwassersetzen und so einen Rückstau zu den Kellern der Nachbarn riskieren. „Wer hilft uns, wenn das passiert?“, fragt Sommerer.
AngstumsGrundwasser
Diese Grundwasserströmungen seien bei der Baubewilligung kein Thema gewesen, erklärt der stellvertretende Leiter der Baupolizei, Bernhard Gutternigh. Die Bauträgerseienaberverpflichtet, alle notwendigen Maßnahmenzutreffen, damitesnicht zu Verschlechterungen für die Anrainer komme.
Bei der Sozialbau verweistmanaufeinfreiwilligerstelltes hydrologisches Gutachten, demzufolgeeszukeiner Beeinträchtigung der nachbarschaftlichen Liegenschaften komme. Zudem habe man den Anrainern angeboten, das Gutachten auf Sachverständigenebene zu erörtern. Der Termin sei von denVertreternderBürgerinitiative jedoch nicht wahrgenommen worden.
Und auch dieWiener UmweltanwältinAndreaSchnattinger bezweifelt, dass die Keller der Nachbarn Schadennehmenkönnten. Einvon ihr bestellter Ziviltechniker habe in das hydrologische Gutachten der Sozialbau Einblick genommen und deren Einschätzung bestätigt.
Die Existenz geschützter Arten vor Ort bestätigt sie. „Darum gab es ein Naturschutzverfahren, bei dem Maßnahmen, wie das Anlegen eines Biotops für die Zauneidechsen, vorgeschriebenwurde.“StrenggeschützteTiere, wieetwaZiesel, gebe es auf dem Areal aber nicht.