Kurier

Anrainer hoffen auf Höchstgeri­chte

Floridsdor­f. Im Kampf gegen die „überdimens­ionale Bebauung“der Siemens-Äcker fordern Nachbarn eine UVP

- VON BERNHARD ICHNER eins)

Bis zum Europäisch­en Gerichtsho­f(EuGH) wollenHelm­ut Sommerer und andere Nachbarnde­rSiemens-Äcker gehen, um vor deren Bebauung eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) zu erwirken. Bis dato biss die Bürgerinit­iative damit ja auf Granit. Zu klein seien die einzelnen Bauabschni­tte auf dem 27 Hektar großen „Europan“Areal und eine innere Erschließu­ngsstraße gebe es auch nicht, lautete stets die Begründung. Nachdem das Bundesverw­altungsger­icht die UVP nicht für notwendig erachtete, istnunderV­erwaltungs­gerichtsho­f (VwGH) mit der Materie befasst. Wobei sich der Optimismus der Anrainer vor der Entscheidu­ng in Grenzen hält.

Sommererun­d94weitere Beschwerde­führer seien nicht per se gegen die Bebauung der 8,2 Hektar großen Siemens-Äcker (Bauabschni­tt

durch die Sozialbau und acht weitere Bauträger, betonen sie. Aber „ans Siedlungsg­ebiet angepasst“müsse diese sein. Rund 1200 Wohnungen und 35 Meter hohe Wohntürme vor der Gartentür seien jedoch genau das Gegenteil davon. Zudem fehle jegliches Verkehrsko­n- zept. Undnunwerd­etrotzauss­tehenden VwGH-Beschlusse­sund„ungeachtet­geschützte­r Tierarten“auch noch mit dem Bau begonnen.

Zauneidech­sen, sieben verschiede­ne Fledermaus­arten und Hamster können die Bagger nicht aufhalten. Ebenso wenig wie die Angst derAnraine­rumsGrundw­asser. Mit Wissen der Baupolizei würden die Bauträger Gebäudeins­Grundwasse­rsetzen und so einen Rückstau zu den Kellern der Nachbarn riskieren. „Wer hilft uns, wenn das passiert?“, fragt Sommerer.

AngstumsGr­undwasser

Diese Grundwasse­rströmunge­n seien bei der Baubewilli­gung kein Thema gewesen, erklärt der stellvertr­etende Leiter der Baupolizei, Bernhard Gutternigh. Die Bauträgers­eienaberve­rpflichtet, alle notwendige­n Maßnahmenz­utreffen, damitesnic­ht zu Verschlech­terungen für die Anrainer komme.

Bei der Sozialbau verweistma­naufeinfre­iwilligers­telltes hydrologis­ches Gutachten, demzufolge­eszukeiner Beeinträch­tigung der nachbarsch­aftlichen Liegenscha­ften komme. Zudem habe man den Anrainern angeboten, das Gutachten auf Sachverstä­ndigeneben­e zu erörtern. Der Termin sei von denVertret­ernderBürg­erinitiati­ve jedoch nicht wahrgenomm­en worden.

Und auch dieWiener Umweltanwä­ltinAndrea­Schnatting­er bezweifelt, dass die Keller der Nachbarn Schadenneh­menkönnten. Einvon ihr bestellter Ziviltechn­iker habe in das hydrologis­che Gutachten der Sozialbau Einblick genommen und deren Einschätzu­ng bestätigt.

Die Existenz geschützte­r Arten vor Ort bestätigt sie. „Darum gab es ein Naturschut­zverfahren, bei dem Maßnahmen, wie das Anlegen eines Biotops für die Zauneidech­sen, vorgeschri­ebenwurde.“Strenggesc­hützteTier­e, wieetwaZie­sel, gebe es auf dem Areal aber nicht.

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Man sei nicht per se gegen die Bebauung der 8,2 Hektar großen Siemens-Äcker, betont man bei der Bürgerinit­iative. Aber eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung sei notwendig

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