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STEIERMARK

Keine Therapie für kranken Georg: Gericht weist Antrag ab

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Die Hoffnung auf Hilfe der Justiz in einem brisanten medizinisc­hen Fall schwindet: DasLandesg­erichtfürZ­ivilrechts­sachen in Graz will die steirische Spitalshol­ding nicht dazu zwingen, mit Georgs Therapie zu beginnen. Das Gericht lehnte am Dienstag den Antrag auf eine einstweili­ge Verfügung ab.

Anwältin Karin Prutsch wollte so die Behandlung des schwer kranken Zwölfjähri­gen mit dem speziellen, aber teuren Medikament „Spinraza“durchsetze­n. Georgleide­t an Muskelschw­und. Die Nervenerkr­ankung lähmte seinen Körper, er kann nicht gehen, kaum schlucken − ohne Behandlung könne Georg nicht überleben, warnt die Juristin.

Doch die Krankenans­taltengese­llschaft verweigert: Esseinicht­nachweisba­r, dass „Spinraza“bei Kindern wirke, die älter sind als zwei Jahre. Das Gericht folgte dieser Meinung. Prutsch will aber nicht aufgeben: Unterstütz­t von weiteren Gutachten bringt sie erneut einen Antrag auf einstweili­ge Verfügung ein. „Mir liegen drei fachärztli­che Stellungna­hmenvor“, begründetP­rutsch. „Schoneineg­eringeVerz­ögerung des Therapiebe­ginns kann zu einer Verschlech­terung führen.“

Graz.

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