STEIERMARK
Keine Therapie für kranken Georg: Gericht weist Antrag ab
Die Hoffnung auf Hilfe der Justiz in einem brisanten medizinischen Fall schwindet: DasLandesgerichtfürZivilrechtssachen in Graz will die steirische Spitalsholding nicht dazu zwingen, mit Georgs Therapie zu beginnen. Das Gericht lehnte am Dienstag den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab.
Anwältin Karin Prutsch wollte so die Behandlung des schwer kranken Zwölfjährigen mit dem speziellen, aber teuren Medikament „Spinraza“durchsetzen. Georgleidet an Muskelschwund. Die Nervenerkrankung lähmte seinen Körper, er kann nicht gehen, kaum schlucken − ohne Behandlung könne Georg nicht überleben, warnt die Juristin.
Doch die Krankenanstaltengesellschaft verweigert: Esseinichtnachweisbar, dass „Spinraza“bei Kindern wirke, die älter sind als zwei Jahre. Das Gericht folgte dieser Meinung. Prutsch will aber nicht aufgeben: Unterstützt von weiteren Gutachten bringt sie erneut einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein. „Mir liegen drei fachärztliche Stellungnahmenvor“, begründetPrutsch. „SchoneinegeringeVerzögerung des Therapiebeginns kann zu einer Verschlechterung führen.“
Graz.