Hundehaltegesetz
Laut nö. Hundehaltegesetz muss jeder Hundehalter, der seinen Vierbeiner im öffentlichen Bereich mitführt, die Exkremente des Tieres unverzüglich beseitigen.
Laut nö. Hundehaltegesetz muss jeder Hundehalter, der seinen Vierbeiner im öffentlichen Bereich mitführt, die Exkremente des Tieres unverzüglich beseitigen.