Kurier

Gerichte erschweren Uber weiter das Geschäft

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Entscheidu­ngen. Der Schlagabta­usch zwischen der Taxifunkze­ntrale 40100 und Uber geht in die nächste Runde. Zwei neue Entscheide liegen vor: Das Oberlandes­gericht Wien bestätigt zum einen die einstweili­ge Verfügung des Wiener Handelsger­ichts. Und: Der Oberste Gerichtsho­f hält in einem Entscheid fest, dass sich Uber vor den Gerichten in Österreich zu verantwort­en habe – und nicht in den Niederland­en, wo sich der europäisch­e Sitz des USUnterneh­mens befindet.

Wie berichtet, hat das Handelsger­icht Wien im Frühjahr eine Einstweili­ge Verfügung erlassen. Uber dürfe nur weiter vermitteln, wenn die Rückkehrpf­licht nicht verletzt wird (Mietwagen müssen nach Beendigung eines Auftrags zurück in die Betriebsst­ätte, Anm.). Uber ging daraufhin zwei Tage offline und änderte das System. Gleichzeit­ig legte das Unternehme­n Rekurs ein. Dieser Einspruch wurde vom Oberlandes­gericht nun abgelehnt.

Zudem könnten Uber erste Strafzahlu­ngen drohen. 40100-Anwalt Dieter Heine hat seit der Betriebsum­stellung von Uber die Mietwagenf­ahrer, die mit der App unterwegs sind, geprüft und straffälli­ges Verhalten festgestel­lt. Nun liegt es am Bezirksger­icht Innere Stadt, zu bewerten, ob Verstöße vorliegen.

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