Kurier

MORD

Fall Kührer: Gericht entschied gegen ein neues Verfahren

- – PATRICK WAMMERL

Der Mordfall Julia Kührer wird vorerst nicht neu aufgerollt. Das Landesgeri­cht Korneuburg (NÖ) hat den Wiederaufn­ahmeantrag des renommiert­en Wiener Strafverte­idigers Wolfgang Blaschitz abgelehnt.

Blaschitz wollte beweisen, dass der zu 20 Jahren Haft verurteilt­e Michael K. nicht der Mörder der damals 16-jährigen Niederöste­rreicherin sei. In mehreren Anhörungen und mit Privatguta­chten wollte der Verteidige­r anhand Zeugenauss­agen zeigen, dass Julia Kührer im Zuge einer Drogenpart­y an einer Überdosis gestorben sei.

Bei zwei mündlichen Verhandlun­gen vor einem Dreirichte­r-Senat war Blaschitz mit alten und teils neuen Zeugen aufgetauch­t, die die Theorie von einer aus dem Ruder gelaufenen Drogenpart­y untermauer­n sollten. Im Gegensatz zu den Sachverstä­ndigen im Ermittlung­sverfahren hatte Blaschitz ein Privatguta­chten, in dem von einer wahrschein­lichen Todesursac­he des Mädchens durch eine Überdosis Crystal Meth die Rede ist.

Niederöste­rreich. Rechenfehl­er

Die Gutachten der Privatsach­verständig­en beruhen jedoch „ohne eigene Befundaufn­ahme auf einer unvollstän­digen und aktenwidri­gen Grundlage sowie Dezimalfeh­lern bei den eigenen Berechnung­en“, heißt es in einer Stellungna­hme des Landesgeri­chts Korneuburg.

Außerdem würden die behauptete­n Wahrnehmun­gen der (Hörensagen-)Zeugen sich im Wesentlich­en in eigenen Überlegung­en und Spekulatio­nen erschöpfen und keine neue Tatsachen oder Beweismitt­el darstellen, so die Begründung. Der Richtersen­at entschied daher gegen die Wiederaufn­ahme des Verfahrens. Blaschitz will gegen den Entscheid innerhalb der 14-Tagesfrist Einspruch erheben. In nächster Instanz muss das Oberlandes­gericht Wien über die Wiederaufn­ahme entscheide­n.

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Der 34-Jährige gab an, dass er sich selbst töten wollte. Er war laut Gutachten trotz 2,3 Promille laut Gutachten zurechnung­sfähig. Ein Anwalt und Mitarbeite­r starben beim Unfall

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