MORD
Fall Kührer: Gericht entschied gegen ein neues Verfahren
Der Mordfall Julia Kührer wird vorerst nicht neu aufgerollt. Das Landesgericht Korneuburg (NÖ) hat den Wiederaufnahmeantrag des renommierten Wiener Strafverteidigers Wolfgang Blaschitz abgelehnt.
Blaschitz wollte beweisen, dass der zu 20 Jahren Haft verurteilte Michael K. nicht der Mörder der damals 16-jährigen Niederösterreicherin sei. In mehreren Anhörungen und mit Privatgutachten wollte der Verteidiger anhand Zeugenaussagen zeigen, dass Julia Kührer im Zuge einer Drogenparty an einer Überdosis gestorben sei.
Bei zwei mündlichen Verhandlungen vor einem Dreirichter-Senat war Blaschitz mit alten und teils neuen Zeugen aufgetaucht, die die Theorie von einer aus dem Ruder gelaufenen Drogenparty untermauern sollten. Im Gegensatz zu den Sachverständigen im Ermittlungsverfahren hatte Blaschitz ein Privatgutachten, in dem von einer wahrscheinlichen Todesursache des Mädchens durch eine Überdosis Crystal Meth die Rede ist.
Niederösterreich. Rechenfehler
Die Gutachten der Privatsachverständigen beruhen jedoch „ohne eigene Befundaufnahme auf einer unvollständigen und aktenwidrigen Grundlage sowie Dezimalfehlern bei den eigenen Berechnungen“, heißt es in einer Stellungnahme des Landesgerichts Korneuburg.
Außerdem würden die behaupteten Wahrnehmungen der (Hörensagen-)Zeugen sich im Wesentlichen in eigenen Überlegungen und Spekulationen erschöpfen und keine neue Tatsachen oder Beweismittel darstellen, so die Begründung. Der Richtersenat entschied daher gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens. Blaschitz will gegen den Entscheid innerhalb der 14-Tagesfrist Einspruch erheben. In nächster Instanz muss das Oberlandesgericht Wien über die Wiederaufnahme entscheiden.