Kurier

Mord oder grob fahrlässig­e Tötung?

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§ 75 StGB – Mord

Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlic­h tötet. Ein bedingter Vorsatz ist ausreichen­d – der besteht schon dann, wenn der Täter es für möglich hält, dass das Opfer sterben kann. Strafrahme­n: Zehn Jahre bis lebenslang.

§ 81 StGB – Grob fahrlässig­e Tötung

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