Mord oder grob fahrlässige Tötung?
§ 75 StGB – Mord
Mord begeht, wer einen anderen vorsätzlich tötet. Ein bedingter Vorsatz ist ausreichend – der besteht schon dann, wenn der Täter es für möglich hält, dass das Opfer sterben kann. Strafrahmen: Zehn Jahre bis lebenslang.
§ 81 StGB – Grob fahrlässige Tötung