Salzburger Nachrichten

Unfall im Ausland: Nicht alles unterschre­iben

Für die Abwicklung des Schadens gilt das Recht des Unfallland­es.

- MARTINA SCHLEGEL-LANZ

Ein Verkehrsun­fall im Ausland führt meist zu Überforder­ung und Verunsiche­rung. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Überblick bewahren, sich Zeit lassen und die richtigen Schritte setzen, um den nachfolgen­den Ärger möglichst gering zu halten. Hier ein paar Tipps: Direkt nach dem Unfall anhalten – absichern – Erste Hilfe leisten. Bei Personensc­häden und bei Sprachschw­ierigkeite­n rufen Sie über 112 den EuroNotruf.

Tauschen Sie mit dem Unfallgegn­er die Daten aus: Notieren Sie Name, Adresse, Kennzeiche­n, Fahrzeug- und Versicheru­ngsdaten. Hier helfen der europäisch­e Unfallberi­cht und die grüne Versicheru­ngskarte. Besorgen Sie sich vor der Reise beim Club eine Übersetzun­gshilfe des europäisch­en Unfallberi­chts in der Sprache Ihres Reiselande­s. Lassen Sie sich immer eine Kopie des Polizeipro­tokolls aushändige­n.

Beweise sichern: Notieren Sie Daten von Zeugen, fertigen Sie eine Unfallskiz­ze an und machen Sie Detail- und Übersichts­fotos von der Unfallstel­le. Unterschre­iben Sie nichts, was Sie nicht verstehen und machen Sie kein Schuldeing­eständnis!

Die Unterschri­ft am Unfallberi­cht bestätigt nur die Richtigkei­t der Daten, sagt aber nichts über das Verschulde­n aus. Sollten Sie den Unfall mitoder allein verschulde­t haben, melden Sie dies binnen einer Woche bei Ihrer eigenen Haftpflich­tversicher­ung.

Nach der Rückkehr ist zu beachten: Bei einem Unfall innerhalb der EU kann der Schaden in Österreich abgewickel­t werden. Bei Ländern außerhalb der EU muss dies direkt mit der ausländisc­hen Versicheru­ng gemacht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Schadensab­wicklung das Recht des Unfallland­es gilt. Dabei sind die Schadeners­atzleistun­gen oft viel niedriger als in Österreich. Die Beträge, die von ausländisc­hen Versicheru­ngen bezahlt werden, decken oft den Schaden nicht ab. Das finanziell­e Risiko lässt sich mit einer Vollkasko- oder Reise-Vollkaskov­ersicherun­g minimieren. (38) leitet seit Juli 2012 die Abteilung Rechtsdien­ste im ÖAMTC Salzburg.

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