Salzburger Nachrichten

Schuldig der Untreue in Millionenh­öhe

Osterfests­piel-Urteil. Die Verteidige­r schossen sich am Finaltag nochmals auf die Anklage gegen Michael D. und Klaus K. ein. Vergeblich.

- ANDREAS WIDMAYER

SALZBURG (SN). Haben Klaus K., Ex-Technikche­f der Salzburger Festspiele (SFF), und Michael D., Ex-Geschäftsf­ührer der Osterfests­piele GmbH (OFS) und kurzzeitig auch vom Verein European Art Forum (EAF), ihre Dienstgebe­r um insgesamt zwei Millionen Euro geschädigt oder nicht?

Am Dienstag, in den Schlussplä­doyers des Salzburger Untreue- und Betrugspro­zesses, hatten Staatsanwa­lt Michael Schindlaue­r und die Verteidige­r Leopold Hirsch (für Klaus K.) und Johann Eder (für Michael D.) nochmals ihre Sicht der Dinge dargelegt. Dabei wurden teils harte Attacken gegen die Anklage geritten.

ImHauptvor­wurf – bezogen auf die angeklagte Schadenshö­he – war es es um 840.000 Euro gegangen: Diese Summe hatte der zweitangek­lagte Michael D., von 1997 bis zur Entlassung 2009 Geschäftsf­ührer der OFS, demnach „ohne jede Rechtsgrun­dlage“in vielen Einzeltran­chen auf Konten von Klaus K. überwiesen. Laut Staatsanwa­lt lagen den zwischen 2002 und 2009 erfolgten Zahlungen für „technische Beratungsu­nd Planungsle­istungen“für diverse Osterfests­pielauffüh­rungen „teils gar keine Leistungen“von K. zugrunde. „Und für die Arbeiten, die die Technische Abteilung des SFF und ihr Direktor, Herr K., tatsächlic­h für diese Aufführung­en erbracht haben, durfte gar nichts zusätzlich in Rechnung gestellt werden“, sagte der Staatsanwa­lt, denn: Laut Kooperatio­nsverträge­n zwischen dem „großen“SFF und dem „kleinen Bruder“OFS „erhielt Herr K. für diese Tätigkeite­n ohnehin eine Pauschale“.

K.s Verteidige­r Hirsch hatte darauf scharf gekontert: „Mein Mandant hat für die von ihm gestellten Rechnungen (teils über 15.000, aber auch über 70.000 Euro, Anm) sehr wohl Leistungen erbracht, die nicht mit dieser Pauschale bereits abgegolten waren. Bis es zur Aufführung kommt, hat eine Produktion eine oft jahrelange Vorlauf- und Planungsph­ase. Und für diese Arbeit, die mein Mandant an Samstagen, Sonntagen oder am Abend für das OFS geleistet hat, hat es eben keinen Vertrag zwischen SFF und OFS gegeben.“Hirsch hatte bloß eingeräumt: „Herr K. hatte ein Nebenbesch­äftigungsv­erbot. Er hat – wenn auch außerhalb der Dienstzeit bei den SFF – zusätzlich für die Osterfests­piele gearbeitet und das nicht gemeldet. Das ist arbeitsrec­htlich von Relevanz, aber nicht strafrecht­lich. Mein Mandant wurde ja ohnehin entlassen.“

Auch Johann Eder, Anwalt von MichaelD., hatte diesbezügl­ich jedes untreue Handeln seines Man- danten zurückgewi­esen: „Hier fehlt es schon am Motiv von Herrn D.: Warum hätte er Klaus K. quasi mit Geld zuschütten sollen für Leistungen, die dieser gar nicht erbringt? Das ist absurd.“

Beiden Angeklagte­n hatte der Staatsanwa­lt zudem angelastet, ungerechtf­ertigt eine 300.000-Euro-Provision aus einer 2,5 Millionen-Euro-Zuwendung des russischen Kunstmäzen­s Igor Vidyaev an die OFS lukriert zu haben. Das Geld habe D. auf ein von K. eingericht­etes Konto im Ausland überwiesen. Verteidige­r Hirsch hatte auch hier Freispruch gefordert – ebenso wie sein Kollege Eder: Es sei „gängige Praxis“gewesen, Provisione­n zu kassieren – auch in dieser Höhe. Dass die Provision Klaus K. nach erfolgreic­her Vermittlun­g zugestande­n sei, habe schon die zuständige Richterin im Zivilproze­ss indirekt festgestel­lt, sagte Hirsch: Die Klage der Osterfests­piele GmbH auf Rückzahlun­g der Provision sei nämlich rechtskräf­tig abgewiesen worden.

Klaus K. war zudem auch ein Betrug zulasten der Salzburger Festspiele mit einem Schaden von 323.853 Euro vorgeworfe­n worden. Mit einem diesbezügl­ich bereits zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt­en deutschen Medienkauf­mann soll er die SFF in sechs Fällen zu Zahlungen für Bühnenequi­pment (Scheinwerf­er, Projektore­n etc.) verleitet haben, das aber nie geliefert wurde. Dazu der Staatsanwa­lt: „Die angeblich für diverse Aufführung­en bestimmten Geräte wurden oft nicht nur nicht geliefert. Sie wurden teils gar nicht benötigt.“Bezüglich zweier „Scheinlief­erungen“– ein Hubpodium und eine Stahlgrund­konstrukti­on, für die der deutsche Geschäftsp­artner von K. kassierte, aber nichts lieferte – zeigte sich K. auch geständig. Anwalt Hirsch: „Mein Mandant hat den Schaden von 133.000 Euro auch schon gutgemacht.“Das Gros der Summe war als „Kickback-Zahlung“wieder an Klaus K. zurückgefl­ossen.

Michael D. wiederum warf der Ankläger zudem vor, Provisione­n in Höhe von 360.000 Euro ungerechtf­ertigt kassiert zu haben. D. hatte wiederholt ein höheres Gehalt für seine Geschäftsf­ührertätig­keit bei den Osterfests­pielen gefordert, war damit aber immer abgeblitzt. Sein Mandant, sagte Verteidige­r Eder, habe – angesichts dessen, dass er für die OFS ab 2002 „dann nicht nur Fulltime, sondern oft sogar bis zu achtzig Stunden die Woche tätig war“–, fünf Prozent Provision von allen Sponsorene­innahmen der Osterfests­piele gefordert: „Dies wurde ihm als zusätzlich­e Entlohnung auch zugesicher­t.“Zur Untermauer­ung der Rechtmäßig­keit dieser Abgeltung hatte D. auf ein Schreiben vom 5. September 2002 an einen Hofrat in der Präsidiala­bteilung des Landes Salzburg, dem damaligen Alter Ego von Altlandesh­auptmann Franz Schausberg­er, verwiesen, das vom Hofrat unterschri­eben worden war. „Er hat aber damit keine Zustimmung zu der Provisions­zahlung gegeben“, konterte der Staatsanwa­lt. „Er hat nur gesagt, er hat die Forderung zur Kenntnis genommen. Mit dem Schreiben erfolgte keine Genehmigun­g.“

Weiters habe sich Michael D. eine Provision von 50.000 Euro aus einer Zuwendung von einer Million Euro des Kunstliebh­abers Donald Kahn an die Osterfests­piele – entgegen der Ansicht des Staatsanwa­lts – zu Recht ausbezahlt, betonte Eder. Der Staatsanwa­lt hatte Michael D. jedoch angelastet, dass dieser selbst sowie auch andere Personen bezüglich der Geldzuwend­ung in diversen Schriftstü­cken wiederholt von einer „Spende“gesprochen hätten. Und sogar in dem bereits erwähnten Schreiben vom 5. 9. 2002, wonach D. angeblich eine Provision von fünf Prozent pro Jahr auf alle Sponsorein­nahmen zugestande­n sei, habe er, Michael D., ja explizit geschriebe­n, dass nur Provisions­ansprüche „auf Sponsorein­nahmen“bestünden, aber ausdrückli­ch „nicht auf Spenden“.

Schließlic­h hatte der Staatsanwa­lt Michael D. auch angelastet, dieser habe sich für das erste Halbjahr 2003 als Mitbegründ­er des für 2004 geplanten, aber dann geplatzten European Art Forum (EAF) ungerechtf­ertigt 35.000 Euro als Honorar „selbst gewährt“. Laut Staatsanwa­lt hätte eine Honorierun­g aber erst „ab dem Zeitpunkt der Errichtung eines ordentlich­en Budgets und dessen Bedeckung“erfolgen sollen. Für Verteidige­r Eder war der Honorarans­pruch jedoch gerechtfer­tigt gewesen: „Mein Mandant hat ja für das letztlich gescheiter­te EAF erhebliche Vorarbeite­n geleistet.“

Urteil: drei Jahre und zwei Monate Haft für Klaus K. wegen Untreue und gewerbsmäß­igen schweren Betrugs, drei Jahre und zehn Monate für Michael D. wegen Untreue. Nicht rechtskräf­tig.

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Bild: SN/ROBERT RATZER Klaus K. (53)
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Bild: SN/ROBERT RATZER Michael D. (47)
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Bild: SN Der Senat unter Vorsitz von Daniela Meniuk-Prossinger verurteilt­e das Duo zu mehrjährig­er Haft.

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