Tauziehen um Millionen beginnt
Das Urteil wird Auswirkungen auf Bundesbeamte haben.
jemand zuvor nicht im öffentlichen Dienst tätig war. Dagegen klagte nun die Personalvertretung in den Landeskliniken. Treibende Kraft dahinter war die Salzburger Ärztekammer, die selbst als Institution aber nicht klagsberechtigt war.
Der Europäische Gerichtshof hat mit 5. Dezember 2013 entschieden: Es sei laut EURecht unzulässig, wenn „von den Dienstnehmern einer Gebietskörperschaft ununterbrochen bei ihr zurückgelegte Dienstzeiten bei der Ermittlung des Stichtags für die Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen in vollem Ausmaß, alle anderen Dienstzeiten dagegen nur teilweise berücksichtigt werden“. Klingt kompliziert – und bedeutet: Wenn Landesbedienstete vorher anderswo gearbeitet haben, muss das genauso viel zählen wie die Arbeitsjahre in der Dienststelle selbst. Ansonsten verstößt man gegen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der Union.
Das Arbeits- und Sozialgericht Salzburg machte die Sache in seinem Folgeurteil konkret
Hans Siller,
Vorsitzender GÖD und verlangte eine hundertprozentige Anrechnung von „berufseinschlägigen Vordienstzeiten“. Thema waren hier EUBürger. Weil aber Österreicher und EU-Bürger nicht ungleich behandelt werden dürfen, zahlt das Land die „ausständigen Summen“an Österreicher und EU-Bürger gleichermaßen aus.
Konkret bedeutet das, dass Bedienstete im Gehaltsschema um eine oder mehrere Stufen vorrücken. Entsprechend steigen auch die Zulagen. Einigen Mitarbeitern könnten sechs statt fünf Urlaubswochen zustehen. Und: Natürlich steigen die Pensionsansprüche von Betroffenen im Ruhestand. Ausgenommen von alldem sind jene, die mit einem Sondervertrag angestellt sind.
Die Lawine könnte sich weiter vergrößern. Im Magistrat der Landeshauptstadt rechnet man mit einigen Millionen an Kosten, auch der Gemeindebund prüft, was auf die kleineren Kommunen zukommt.
Hans Siller, Chef der Salzburger Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, geht noch weiter: Es werde merkbare Auswirkungen des Urteils auf Bundesbeamte geben. Etwa auf HTLLehrer, die aus der Privatwirtschaft gekommen seien. Auch die Berufsschullehrer würden wohl betroffen sein.
Anders sieht man das im Ministerium des zuständigen Josef Ostermayer (SPÖ). In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, der Bund fühle sich nicht betroffen. „Das Urteil in Salzburg hat keine Auswirkung, da der Bund bereits Vordienstzeiten aus anderen Gebietskörperschaften aus dem Inland bzw. dem EU/EWR-Raum voll anrechnet. Die nicht volle Anrechnung von Vordienstzeiten aus der Privatwirtschaft ist in Europa weit verbreitet und EUrechtlich unproblematisch.“