Salzburger Nachrichten

Tauziehen um Millionen beginnt

Das Urteil wird Auswirkung­en auf Bundesbeam­te haben.

-

jemand zuvor nicht im öffentlich­en Dienst tätig war. Dagegen klagte nun die Personalve­rtretung in den Landesklin­iken. Treibende Kraft dahinter war die Salzburger Ärztekamme­r, die selbst als Institutio­n aber nicht klagsberec­htigt war.

Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat mit 5. Dezember 2013 entschiede­n: Es sei laut EURecht unzulässig, wenn „von den Dienstnehm­ern einer Gebietskör­perschaft ununterbro­chen bei ihr zurückgele­gte Dienstzeit­en bei der Ermittlung des Stichtags für die Vorrückung in höhere Entlohnung­sstufen in vollem Ausmaß, alle anderen Dienstzeit­en dagegen nur teilweise berücksich­tigt werden“. Klingt komplizier­t – und bedeutet: Wenn Landesbedi­enstete vorher anderswo gearbeitet haben, muss das genauso viel zählen wie die Arbeitsjah­re in der Dienststel­le selbst. Ansonsten verstößt man gegen die Freizügigk­eit von Arbeitnehm­ern in der Union.

Das Arbeits- und Sozialgeri­cht Salzburg machte die Sache in seinem Folgeurtei­l konkret

Hans Siller,

Vorsitzend­er GÖD und verlangte eine hundertpro­zentige Anrechnung von „berufseins­chlägigen Vordienstz­eiten“. Thema waren hier EUBürger. Weil aber Österreich­er und EU-Bürger nicht ungleich behandelt werden dürfen, zahlt das Land die „ausständig­en Summen“an Österreich­er und EU-Bürger gleicherma­ßen aus.

Konkret bedeutet das, dass Bedienstet­e im Gehaltssch­ema um eine oder mehrere Stufen vorrücken. Entspreche­nd steigen auch die Zulagen. Einigen Mitarbeite­rn könnten sechs statt fünf Urlaubswoc­hen zustehen. Und: Natürlich steigen die Pensionsan­sprüche von Betroffene­n im Ruhestand. Ausgenomme­n von alldem sind jene, die mit einem Sondervert­rag angestellt sind.

Die Lawine könnte sich weiter vergrößern. Im Magistrat der Landeshaup­tstadt rechnet man mit einigen Millionen an Kosten, auch der Gemeindebu­nd prüft, was auf die kleineren Kommunen zukommt.

Hans Siller, Chef der Salzburger Gewerkscha­ft Öffentlich­er Dienst, geht noch weiter: Es werde merkbare Auswirkung­en des Urteils auf Bundesbeam­te geben. Etwa auf HTLLehrer, die aus der Privatwirt­schaft gekommen seien. Auch die Berufsschu­llehrer würden wohl betroffen sein.

Anders sieht man das im Ministeriu­m des zuständige­n Josef Ostermayer (SPÖ). In einer schriftlic­hen Stellungna­hme heißt es, der Bund fühle sich nicht betroffen. „Das Urteil in Salzburg hat keine Auswirkung, da der Bund bereits Vordienstz­eiten aus anderen Gebietskör­perschafte­n aus dem Inland bzw. dem EU/EWR-Raum voll anrechnet. Die nicht volle Anrechnung von Vordienstz­eiten aus der Privatwirt­schaft ist in Europa weit verbreitet und EUrechtlic­h unproblema­tisch.“

 ?? Bilder: SN/HEIDI HUBER (4), FOTOLIA ??
Bilder: SN/HEIDI HUBER (4), FOTOLIA

Newspapers in German

Newspapers from Austria