„Weibliche Mitarbeiter in der Gastronomie sind kein Freiwild“
SN: Sind sogenannte lockere Sitten im Gastgewerbe üblich? Ebner: Keineswegs. Das kann sich in heutigen Zeiten niemand mehr erlauben. Ich kenne zwar den aktuellen Fall gegen den früheren Restaurantleiter vor Gericht nicht, aber es gibt ganz konkrete Vorschriften, wie man sich als Unternehmer oder als Lehrherr gegenüber Mitarbeitern zu verhalten hat. SN: Wenn es doch zu Anzüglichkeiten und Belästigungen kommt Die Argumentation eines wegen sexueller Belästigung beschuldigten früheren Restaurantleiters vor Gericht kann Albert Ebner, Spartenobmann für Tourismus bei der Wirtschaftskammer, nicht nachvollziehen. – wie können sich Betroffene helfen? Ebner: Man muss nicht sofort zur Polizei gehen, da kommt es auf den jeweiligen Fall an, beziehungsweise wie verfahren die Situation vielleicht schon ist. Prinzipiell kann sich jeder Arbeitnehmer an seine Interessenvertretung, also die Arbeiterkammer, wenden und dort um rechtlichen Beistand ersuchen. Aber auch ein Arbeitgeber kann sich an die Wirtschaftskammer wenden, wenn er sich zu Unrecht von einem oder einer Mitarbeiter beschuldigt fühlt. Auch solche Fälle haben wir schon gehabt. SN: Und bei Belästigung durch Gäste? Ebner: Hier ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss nach Kenntnis die notwendige Konsequenz ziehen. Weibliche Mitarbeiter in der Gastronomie sind kein Freiwild.