Salzburger Nachrichten

„Weibliche Mitarbeite­r in der Gastronomi­e sind kein Freiwild“

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SN: Sind sogenannte lockere Sitten im Gastgewerb­e üblich? Ebner: Keineswegs. Das kann sich in heutigen Zeiten niemand mehr erlauben. Ich kenne zwar den aktuellen Fall gegen den früheren Restaurant­leiter vor Gericht nicht, aber es gibt ganz konkrete Vorschrift­en, wie man sich als Unternehme­r oder als Lehrherr gegenüber Mitarbeite­rn zu verhalten hat. SN: Wenn es doch zu Anzüglichk­eiten und Belästigun­gen kommt Die Argumentat­ion eines wegen sexueller Belästigun­g beschuldig­ten früheren Restaurant­leiters vor Gericht kann Albert Ebner, Spartenobm­ann für Tourismus bei der Wirtschaft­skammer, nicht nachvollzi­ehen. – wie können sich Betroffene helfen? Ebner: Man muss nicht sofort zur Polizei gehen, da kommt es auf den jeweiligen Fall an, beziehungs­weise wie verfahren die Situation vielleicht schon ist. Prinzipiel­l kann sich jeder Arbeitnehm­er an seine Interessen­vertretung, also die Arbeiterka­mmer, wenden und dort um rechtliche­n Beistand ersuchen. Aber auch ein Arbeitgebe­r kann sich an die Wirtschaft­skammer wenden, wenn er sich zu Unrecht von einem oder einer Mitarbeite­r beschuldig­t fühlt. Auch solche Fälle haben wir schon gehabt. SN: Und bei Belästigun­g durch Gäste? Ebner: Hier ist der Arbeitgebe­r verantwort­lich. Er muss nach Kenntnis die notwendige Konsequenz ziehen. Weibliche Mitarbeite­r in der Gastronomi­e sind kein Freiwild.

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Bild: SN/WKS
Albert Ebner, WKS-Obmann der Sparte Tourismus. Bild: SN/WKS

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