Bub von Tor erschlagen: Geldstrafe für Trainer
Als Burschen ein 200-Kilogramm-Fußballtor aufrichten wollten, traf es den Kopf des kleinen Effrahim (7). Der Betreuer war nicht vor Ort.
Es war eine Tragödie, die ganz Hamburg erschüttert hatte: Am 17. Mai 2013 wurde der siebenjährige Effrahim „Effi“F. auf dem Trainingsplatz eines Sportvereins im Hamburger Stadtteil Harburg von einem Fußballtor erschlagen.
Eineinhalb Jahre später ist nun am Montag der damals verantwortliche Jugendtrainer Isaac B. (26) vom Amtsgericht Hamburg-Harburg im Zusammenhang mit dem schrecklichen Unglück wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen schuldig gesprochen worden. Für die Richterin wäre „Effis“Tod vermeidbar gewesen, wenn der Betreuer seine Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hätte. Der Betreuer muss 420 Euro Geldstrafe zahlen. Seine Verteidigerin hatte zuvor einen Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Isaac B. hatte am Unglückstag einige ältere Spieler, 13 und 14 Jahre alt, beauftragt, die – umgekippt gewesenen – schweren Tore wieder aufzurichten. Während sich einige Burschen an einem der Tore zu schaffen machten, kam „Effi“– er war nach seinem Training noch auf dem Platz geblieben – angelaufen. Offenbar aus Spaß hängte er sich an die Querlatte – und wurde vomum- kippenden 200 Kilogramm schweren Tor voll am Kopf getroffen.
Der auch im Prozess völlig geknickte angeklagte Jugendbetreuer befand sich zum Zeitpunkt des Unglücks offenbar in einem Geräteraum. Die Staatsanwaltschaft lastete ihm an, er habe seine 13- bis 14jährigen Spieler nicht angehalten, mit dem Aufrichten bzw. Aufstellen der Tore auf ihn zu warten. Außerdemhabe sich Isaac B., ein gelernter Industriekaufmann, nicht sofort selbst zu den Toren begeben, sondern zuerst Bälle aufgeräumt.
Die Verteidigerin bemängelte nach dem Prozess die Signalwirkung des Urteils auf ehrenamtliche Betreuer. Sie ging von einem Unfall aus, bei dem einer der 13bzw. 14-jährigen Burschen eines der Tore anhob, welches dann den siebenjährigen „Effi“erschlug. Es sei „lebensfremd“anzunehmen, dass explizit hätte gesagt werden müssen, dass das Tor nur unter Aufsicht und von mehreren hätte bewegt werden dürfen. Das sei ohnehin Praxis gewesen, sagte die Verteidigerin.
Die Amtsrichterin bewertete dies anders. Man hätte eben nicht davon ausgehen dürfen, „dass die Jugendlichen die Situation eigenverantwortlich regeln“. Dass der verurteilte Jugendbetreuer nichts von den Gefahren gewusst haben will, die durch ein kippendes Fußballtor entstehen können, bewertete die Richterin als Schutzbehauptung. Ihrer Auffassung nach hätte der Angeklagte das Unglück etwa auch noch durch einen „beherzten Stopp-Ruf“verhindern können. Nachsatz der Richterin: „Das ist ein Verfahren, in dem es nur Verlierer gibt. Den Jungen, aber auch den Angeklagten.“