Salzburger Nachrichten

Bub von Tor erschlagen: Geldstrafe für Trainer

Als Burschen ein 200-Kilogramm-Fußballtor aufrichten wollten, traf es den Kopf des kleinen Effrahim (7). Der Betreuer war nicht vor Ort.

- HARBURG. SN-wid, dpa

Es war eine Tragödie, die ganz Hamburg erschütter­t hatte: Am 17. Mai 2013 wurde der siebenjähr­ige Effrahim „Effi“F. auf dem Trainingsp­latz eines Sportverei­ns im Hamburger Stadtteil Harburg von einem Fußballtor erschlagen.

Eineinhalb Jahre später ist nun am Montag der damals verantwort­liche Jugendtrai­ner Isaac B. (26) vom Amtsgerich­t Hamburg-Harburg im Zusammenha­ng mit dem schrecklic­hen Unglück wegen fahrlässig­er Tötung durch Unterlasse­n schuldig gesprochen worden. Für die Richterin wäre „Effis“Tod vermeidbar gewesen, wenn der Betreuer seine Aufsichtsp­flicht nicht vernachläs­sigt hätte. Der Betreuer muss 420 Euro Geldstrafe zahlen. Seine Verteidige­rin hatte zuvor einen Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Isaac B. hatte am Unglücksta­g einige ältere Spieler, 13 und 14 Jahre alt, beauftragt, die – umgekippt gewesenen – schweren Tore wieder aufzuricht­en. Während sich einige Burschen an einem der Tore zu schaffen machten, kam „Effi“– er war nach seinem Training noch auf dem Platz geblieben – angelaufen. Offenbar aus Spaß hängte er sich an die Querlatte – und wurde vomum- kippenden 200 Kilogramm schweren Tor voll am Kopf getroffen.

Der auch im Prozess völlig geknickte angeklagte Jugendbetr­euer befand sich zum Zeitpunkt des Unglücks offenbar in einem Geräteraum. Die Staatsanwa­ltschaft lastete ihm an, er habe seine 13- bis 14jährigen Spieler nicht angehalten, mit dem Aufrichten bzw. Aufstellen der Tore auf ihn zu warten. Außerdemha­be sich Isaac B., ein gelernter Industriek­aufmann, nicht sofort selbst zu den Toren begeben, sondern zuerst Bälle aufgeräumt.

Die Verteidige­rin bemängelte nach dem Prozess die Signalwirk­ung des Urteils auf ehrenamtli­che Betreuer. Sie ging von einem Unfall aus, bei dem einer der 13bzw. 14-jährigen Burschen eines der Tore anhob, welches dann den siebenjähr­igen „Effi“erschlug. Es sei „lebensfrem­d“anzunehmen, dass explizit hätte gesagt werden müssen, dass das Tor nur unter Aufsicht und von mehreren hätte bewegt werden dürfen. Das sei ohnehin Praxis gewesen, sagte die Verteidige­rin.

Die Amtsrichte­rin bewertete dies anders. Man hätte eben nicht davon ausgehen dürfen, „dass die Jugendlich­en die Situation eigenveran­twortlich regeln“. Dass der verurteilt­e Jugendbetr­euer nichts von den Gefahren gewusst haben will, die durch ein kippendes Fußballtor entstehen können, bewertete die Richterin als Schutzbeha­uptung. Ihrer Auffassung nach hätte der Angeklagte das Unglück etwa auch noch durch einen „beherzten Stopp-Ruf“verhindern können. Nachsatz der Richterin: „Das ist ein Verfahren, in dem es nur Verlierer gibt. Den Jungen, aber auch den Angeklagte­n.“

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BILD: SN/DPA Freunde von „Effi“stellten Kerzen und Blumen unter das Tor.
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